BT-Drucksache 16/4086

Auswirkungen der neuen demografischen Prognosen des Statistischen Bundesamtes auf die Finanzierung der Rentenversicherung

Vom 17. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4086
16. Wahlperiode 17. 01. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-
Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-
Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto
Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Auswirkungen der neuen demografischen Prognosen des Statistischen
Bundesamtes auf die Finanzierung der Rentenversicherung

Die neueste Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes
vom 7. November 2006 prognostiziert eine deutlich stärkere Alterung der Be-
völkerung als die vorangegangene Berechnung aus dem Jahr 2003.

Allerdings ist im Rentenversicherungsbericht 2006 die neue Bevölkerungsvor-
ausberechnung nur in einer von sieben, nämlich der mittleren Berechnungsvari-
ante berücksichtigt worden. Da im Rentenversicherungsbericht auch ansonsten
bezüglich Lohn- und Gehalts, sowie Beschäftigungszahl verschiedene Varian-
ten angegeben werden, ist es wünschenswert, dass auch für die Bevölkerungs-
vorausberechnung die verschiedenen Varianten, zumindest die Extremvarian-
ten, angegeben werden.

Dies ist von Interesse, da beispielsweise die dem Rentenversicherungsbericht
2006 zugrunde gelegte Variante von einem positiven jährlichen Wanderungs-
saldo nach Deutschland in Höhe von 200 000 Personen ausgeht, das Statisti-
sche Bundesamt aber auch Varianten mit einem Wanderungssaldo in Höhe von
100 000 vorgelegt hat. Dies sollte zumindest berücksichtigt werden, da sich der
Wanderungssaldo laut Statistischem Bundesamt seit 1996 bei etwa 160 000 ein-

gependelt hat und sich bei der Hochrechnung bis 2050 damit die Differenz der
Wanderungssalden für die beiden Zuzugsvarianten bei 4,2 Millionen Personen
liegt.

In der Folge ergeben sich je nach den angenommenen Berechnungen gravierende
Auswirkungen bei den Altenquotienten, die das Statistische Bundesamt verwen-
det, um die Alterung der Gesellschaft deutlich zu machen. Der „Altenquotient
65“ gibt an, wie viele Personen ab dem 65. Lebensjahr aufwärts 100 Personen

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zwischen dem 20. und dem 64. Lebensjahr gegenüberstehen. Im Jahr 2006 be-
trägt der Altenquotient 32, es kommen also auf 100 Personen im Alter zwischen
20 und 64 Jahren 32 Personen im Alter ab 65 Jahren, für das Jahr 2030 werden
Altenquotienten zwischen 50,2 und 54,2 angegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie wirkt es sich auf die Entwicklung der Rentenwerte und Beitragssätze
aus, wie sie im Rentenversicherungsbericht 2006 angegeben sind, wenn
man nicht nur die mittlere Variante der Vorausberechnung der 11. Bevölke-
rungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes vom 7. November
2006 bis zum Jahr 2020 zugrunde legt, sondern auch die Varianten mit
einer Entwicklung hin zu einer relativ jungen (3-W2) bzw. einer relativ
alten (6-W1) Bevölkerung?

2. Wie wirkt es sich auf die Entwicklung der Rentenwerte und Beitragssätze
aus, wie sie im Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz für die Zeit bis
2030 geplant sind, wenn man nicht nur die mittlere Variante der Voraus-
berechnung bis zum Jahr 2030 zugrunde legt, sondern auch die Varianten
mit einer Entwicklung hin zu einer relativ jungen (3-W2) bzw. einer relativ
alten (6-W1) Bevölkerung?

3. Liegt dem gegenwärtigen Gesetzentwurf zur Anpassung der Regelalters-
grenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzie-
rungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung nur die mittlere
Variante der 11. Bevölkerungsvorausberechnung oder auch andere Annah-
men zugrunde?

4. Wie würde es sich auf die Rentenwert- und Beitragssatzprognosen des ge-
genwärtigen Gesetzentwurfs zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die
demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrund-
lagen der gesetzlichen Rentenversicherung auswirken, wenn man nicht nur
die mittlere Variante, sondern auch die Varianten mit einer älteren Bevöl-
kerung zugrunde legen würde?

5. Wie hoch lägen diese Veränderungen prozentual und in absoluten Angaben?

6. Wie hoch werden die jährlichen Mehrausgaben der gesetzlichen Renten-
versicherung aufgrund der neuen Bevölkerungsprognose für die Jahre bis
2030 geschätzt, wenn man die Varianten mit der älteren Bevölkerungsent-
wicklung berücksichtigt?

7. Wie werden sich die jährlichen Defizite der Rentenversicherung bis 2030
entwickeln, wenn man die Varianten mit der älteren Bevölkerungsentwick-
lung berücksichtigt?

8. Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Zahlen des Statistischen Bundes-
amtes die höchste Belastung der Rentenversicherung durch die höchsten
Altenquotienten für die Zeit von 2030 bis 2050 anzeigen?

9. Warum legte die Bundesregierung dann bisher für diesen Zeitraum keine
Abschätzungen für die Beitrags- und Rentenwertentwicklung vor?

10. Wird die Bundesregierung zeitnah und im Rahmen des Gesetzgebungspro-
zesses zur Anhebung der Regelaltersgrenzen Einschätzungen vorlegen, mit
welchen Entwicklungen sie für die Zeit von 2030 bis 2050 bei den Renten-
werten und Beitragssätzen rechnet?

Berlin, den 17. Januar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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