BT-Drucksache 16/4063

Betriebsrentner im Falle der rechtswidrigen Vorenthaltung ihrer Versorgungsbezüge absichern

Vom 17. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4063
16. Wahlperiode 17. 01. 2007

Antrag
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen,
Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto
Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Betriebsrentner im Falle der rechtswidrigen Vorenthaltung ihrer
Versorgungsbezüge absichern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Bisher besteht kein adäquater rechtlicher Schutzmechanismus für Betriebsrent-
ner, wenn ein Arbeitgeber die Versorgungsbezüge rechtswidrig nicht auszahlt
und kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist. In der Vergangenheit
waren Versorgungsempfänger in solchen Fällen teilweise darauf angewiesen,
bei den Sozialämtern Unterstützung anzufordern. Der Grund dafür liegt darin,
dass der Pensionssicherungsverein zu Gunsten der Betriebsrentner erst im Falle
einer angemeldeten Insolvenz eingreift, nicht aber im Falle eines rechtsgrund-
losen Ausbleibens der Betriebsrenten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

sicherzustellen, dass Betriebsrentner ihre Versorgungsbezüge, wenn ihnen diese
rechtswidrig vorenthalten werden, vorläufig, bis zur Klärung der Situation in

einem Insolvenzverfahren, durch den Pensionssicherungsverein erhalten und
dafür ihre Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf den Pensionssicherungsverein
übertragen werden.

Berlin, den 17. Januar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Drucksache 16/4063 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Begründung

Zuletzt wurde die Regelungslücke im Jahr 2006 offenbar, nachdem die Unter-
nehmensgruppe „Kaufhalle“ vom Metro-Konzern an einen Investor veräußert
wurde. Die Käufer brachten die Rücklagen des Unternehmens für Betriebs-
renten ins Ausland, setzten sich ebenfalls aus Deutschland ab und stellten die
Zahlungen an die Betriebsrentner ein. Diese waren in der Folge teilweise auf
Unterstützung der Sozialämter angewiesen. Erst nach einigen Monaten konnte
für das Unternehmen Insolvenz angemeldet werden und der Pensionssiche-
rungsverein die Betriebsrenten an die Berechtigten auszahlen.

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