Vom 20. Dezember 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3949
16. Wahlperiode 20. 12. 2006
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Katja Kipping, Frank Spieth,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Sicherstellung der Blindenführhundeversorgung
Der Deutsche Verein für Blindenführhunde und Mobilitätshilfen e. V. (DVBM)
beklagt seit Jahren den Versorgungsnotstand im deutschen Führhundewesen.
Die Krankenkassen haben mit den Blindenführhundeschulen als Leistungs-
erbringer für das Hilfsmittel Blindenführhund noch keine Zulassungsverfahren
gemäß § 126 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) abgeschlossen und führen keine
Qualitätskontrollen der Hilfsmittellieferanten bezüglich Blindenführhunde
durch. Bereits 1997 erarbeiteten Verbände aus dem Führhundebereich mit den
AOK- und IKK-Bundesverbänden einheitliche Zulassungsempfehlungen, wel-
che die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen aber nicht annahmen.
Ein Problem dabei ist, dass das Berufsbild des Blindenführhunde-Ausbilders
nicht gesetzlich geregelt ist. Jeder Bürger kann sich ohne Qualitätsnachweis einen
Gewerbeschein als Führhunde-Ausbilder besorgen und diese Hunde preisgüns-
tiger als seriöse Anbieter verkaufen – zur Freude der Krankenkassen und zu Las-
ten der blinden Menschen sowie eventuell Dritter im Straßenverkehr. Durch das
Wettbewerbsstärkungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
WSG) prognostiziert der DVBM eine erhebliche Verschlechterung der Situation
und hat diesbezüglich eine Eilpetition eingereicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schätzt die Bundesregierung die Versorgung im Bereich Blindenführ-
hundewesen ein?
2. Wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Krankenkassen den gesetz-
lichen Vorgaben nachkommen, indem sie Vereinbarungen mit den Blinden-
führhundeschulen als Leistungserbringer abschließen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wird die Bundesregierung das Berufsbild des Blindenführhunde-Ausbilders
gesetzlich regeln?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
4. Aus welchen Gründen verzichten nach Kenntnis der Bundesregierung Kran-
kenkassen häufig auf die vorgeschriebenen Gespannprüfungen, bei denen die
Sicherheit des Verhältnisses Blinde und Hunde im Straßenverkehr getestet
werden?
Drucksache 16/3949 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu den Gesetzesvorschlägen des
DVBM zum GKV-WSG betreffend die Paragraphen 33, 126, 127 und 139
SGB V, und wie wird sie diese beim Gesetzesvorhaben berücksichtigen?
Berlin, den 19. Dezember 2006
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion