BT-Drucksache 16/390

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/42- Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 14 vom 13. Mai 2004 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

Vom 18. Januar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/390
16. Wahlperiode 18. 01. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/42 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll Nr. 14 vom 13. Mai 2004
zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

A. Problem

Aufgrund der ständig steigenden Anzahl von Individualbeschwerden seit dem
Beitritt zahlreicher Staaten aus Mittel- und Osteuropa ist der Europäische Ge-
richtshof für Menschenrechte als Rechtsprechungsorgan des Europarates für
mehr als 800 Millionen Europäer aus 46 Mitgliedstaaten überlastet. Die im Pro-
tokoll Nr. 14 vorgesehene Verfahrensreform soll den Gerichtshof entlasten und
so dessen langfristige Funktionsfähigkeit sichern. Die Reform soll dem Ge-
richtshof ermöglichen, zukünftig weniger Zeit für offensichtlich unzulässige Be-
schwerden aufzuwenden. Das Gleiche gilt für Beschwerden, die Rechtsfragen
betreffen, die bereits Gegenstand einer gefestigten Rechtsprechung sind. Auch
die Einführung einer neuen Zulässigkeitsvoraussetzung soll dazu beitragen, dass
sich der Gerichtshof zukünftig auf die Fälle konzentrieren kann, die wichtige
Probleme im Bereich der Menschenrechte aufwerfen. Für die Ratifikation be-
darf es nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung in
Form eines Bundesgesetzes, weil sich das Protokoll Nr. 14 als völkerrechtlicher
Vertrag auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs, mit dem die Voraussetzungen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des oben bezeichneten Ver-
trags geschaffen werden.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 16/390 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzesentwurfs.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/390

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/42 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 18. Januar 2006

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Ute Granold
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Sevim Dagdelen
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

Berlin, den 18. Januar 2006

Ute Granold
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Sevim Dagdelen
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter
Drucksache 16/390 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Christoph Strässer, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Sevim Dagdelen und Jerzy Montag

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksache 16/42 in seiner 9. Sitzung am
16. Dezember 2005 in erster Lesung beraten und zur feder-
führenden Beratung dem Rechtsausschuss und zur Mitbera-
tung dem Auswärtigen Ausschuss, dem Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
4. Sitzung am 18. Januar 2006 beraten und einstimmig be-
schlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 3. Sitzung am 18. Januar 2006 die Vorlage bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Annahme des Ge-
setzentwurfs zu empfehlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 18. Januar

2006 beraten und einstimmig beschlossen, die Annahme des
Gesetzentwurfs zu empfehlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 3. Sitzung am
18. Januar 2006 abschließend beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Die Fraktion der FDP führte aus, dass sie dem Gesetzentwurf
zustimme, um einen zu erwartenden Kollaps des Euro-
päischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) durch
Überlastung zu verhindern. Allerdings seien die Änderungen
der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Beschwerden beim
EGMR nicht unproblematisch. Daher bitte sie die Bundes-
regierung, 2 Jahre nach Anwendung dieser Regelungen einen
Bericht über die praktischen Auswirkungen der neu einge-
führten Zulässigkeitskriterien auf den Rechtsschutz vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erstatten.

Die Bundesregierung sagte zu, diesen Bericht zu erstellen.

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