BT-Drucksache 16/3874

Arbeitnehmerbeteiligung am Unternehmenskapital

Vom 13. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3874
16. Wahlperiode 13. 12. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel
Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael
Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Jan
Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina
Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian
Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Arbeitnehmerbeteiligung am Unternehmenskapital

In jüngster Zeit wird wieder häufiger über Arbeitnehmer-Kapitalbeteiligungen
an Unternehmen, Investivlöhne oder die stärkere Beteiligung von Arbeitneh-
mern am Produktivvermögen diskutiert. Die CDU hat bei ihrem letzten Partei-
tag beschlossen, dass die Arbeitnehmerbeteiligung an Gewinn und Kapital ver-
bessert werden soll. Der SPD-Vorsitzende, Kurt Beck, hat gesagt, er wolle das
Thema forcieren (Handelsblatt vom 27. November 2006). Mitglieder der Bun-
desregierung haben sich bisher dagegen widersprüchlich geäußert. Während
die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, das Projekt unterstützt, scheinen
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, und Bundesminis-
ter der Finanzen, Peer Steinbrück, das Vorhaben skeptischer zu beurteilen (siehe
Handelsblatt vom 30. November 2006 „Minister rücken von Investivlohn ab“).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche verschiedenen Beteiligungsmodelle von Arbeitnehmern am Unter-
nehmen ihres Arbeitgebers werden in Deutschland nach Kenntnis der Bun-
desregierung praktiziert?

2. Wie viel Prozent der Arbeitnehmer sind am Unternehmen ihres Arbeitgebers

in Deutschland beteiligt?

3. Welche Betriebe beteiligen bereits Mitarbeiter am Ertrag oder Vermögen
(bitte nach Rechtsform, Betriebsgrößen und Branchen ausweisen)?

4. Wie hoch ist der Anteil qualifizierter Beschäftigter in diesen Betrieben im
Vergleich zu Betrieben, die keine Gewinn- und Kapitalbeteiligung der Mit-
arbeiter praktizieren?

Drucksache 16/3874 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welche Beteiligungsmodelle werden von Personengesellschaften prakti-
ziert?

6. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Investivlohn“?

7. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Investivlohn-
Modelle praktiziert, und falls ja, liegt der Schwerpunkt eher auf der Ge-
winnbeteiligung oder auf der Beteiligung am Produktivvermögen?

8. Sieht die Bundesregierung in Arbeitnehmer-Beteiligungsmodellen eine
staatliche Aufgabe oder handelt es sich um eine tarifpolitische Frage?

9. Welche Formen der Vermögensbildung werden staatlich gefördert?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Beteiligung von Arbeitnehmern am
Unternehmen des Arbeitgebers unter dem Gesichtspunkt des Kapital-
marktrisikos?

11. Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wie viele Arbeitneh-
mer von § 19a des Einkommensteuergesetzes (EStG) profitieren?

12. Welche finanziellen Auswirkungen hat die Steuerfreiheit in § 19a EStG?

13. Wie viel Prozent der Bevölkerung haben Kapital in Aktien investiert?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen nach einer höheren Betei-
ligung von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers angesichts
der in Deutschland im internationalen Vergleich niedrigen Aktienquote?

Berlin, den 13. Dezember 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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