BT-Drucksache 16/3867

Einsatz von Nanotechnologie in Lebensmitteln

Vom 30. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3867
16. Wahlperiode 30. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch,
Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt
Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert und der
Fraktion DIE LINKE.

Einsatz von Nanotechnologie in Lebensmitteln

Die SECURVITA Krankenkasse, die als gesetzliche Krankenkasse über 140 000
Mitglieder und Familienangehörige in allen Bundesländern versichert, hat in
einer Pressemitteilung vom 15. November 2006 dargestellt, dass Partikel aus
der Nanotechnologie eine eigene, explosive Dynamik entfalten können. Da-
nach entfalten die Nanoteilchen Eigenschaften, die die Stoffe in der „normalen“
Welt nicht haben. Das beinhalte auch die Gefahr, dass sie giftig für den
menschlichen Organismus sein können, und zwar noch viel aggressiver als die
Partikel in Dieselruß und Feinstaub.

Angesichts der Einführung und Anwendung der Nanotechnologie, der ein
Marktvolumen von 100 Mrd. Euro vorhergesagt wird, sind zahlreiche Institutio-
nen wie die Lebensmittel- und Arzneimittelforschung, die für die Lebensmittel-
sicherheit zuständigen Behörden und staatlichen Forschungseinrichtungen
sowie die Verbraucherzentralen, Umweltverbände und Krankenversicherungen
dazu aufgerufen, sich mit der Nanotechnologie und ihren Folgen intensiv aus-
einanderzusetzen. Aber vor allem der Gesetzgeber muss angesichts der Anwen-
dungspotenziale und der Risiken der Nanotechnologie rechtzeitig zum Inver-
kehrbringen von Lebensmitteln und Medikamenten mit Nanopartikeln für die
Technologieanwendung darauf achten, dass ein klarer rechtlicher Rahmen
gesetzt ist. Hierfür muss der Gesetzgeber auch eine offene Akzeptanz- und
Risikodebatte führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es zu, dass die Nanotechnologie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf
den menschlichen Organismus und damit auch hinsichtlich des Gefahren-
potenzials kaum überschaubar ist?

2. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Gefahrenpotenzial, und
welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Gesundheitsrisiken aus vor-
schnellen Inverkehrbringungen zu begrenzen?
3. Trifft die Darstellung der SECURVITA Krankenkasse zu, dass es für den
Einsatz von Nanopartikeln in Lebensmitteln keine Hinweispflicht wie bei
Zusatzstoffen, Lebensmittelchemie oder Gentechnik gibt, und welche Maß-
nahmen will die Bundesregierung treffen, um eine verdeckte Inverkehrbrin-
gung von Nanopartikeln in Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegen-
ständen zu verhindern?

Drucksache 16/3867 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung – vor dem Hintergrund
der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. September 2006
(EuB – EP 1408) hinsichtlich der Empfehlung zur Kennzeichnung von
Nanopartikeln in Verbrauchsgütern –, um die Wahlfreiheit der Verbrauche-
rinnen und Verbraucher zu schützen?

5. Wie bewertet die Bundesregierung Erfahrungen anderer europäischer Staa-
ten in Bezug auf die Gefahrenabwendung beim Inverkehrbringen von Nano-
partikeln, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Arbeit?

Berlin, den 29. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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