BT-Drucksache 16/3845

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/3652- Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Überwachungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in der Region Darfur/Sudan auf Grundlage der Resolutionen 1556 (2004) und 1564 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004

Vom 14. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3845
16. Wahlperiode 14. 12. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/3652 –

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung
der Überwachungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in der Region
Darfur/Sudan auf Grundlage der Resolutionen 1556 (2004) und 1564 (2004) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004

A. Problem

Der nach wie vor andauernde Konflikt im westsudanesischen Darfur hat zu einer
der größten humanitären Katastrophen und menschenrechtlichen Krisen welt-
weit geführt. Nach VN-Schätzungen sind mehr als 200 000 Menschen ums
Leben gekommen, zwei Millionen Menschen wurden vertrieben, davon rund
200 000 in den Tschad. Immer wieder kommt es zu gezielten Übergriffen auf die
Zivilbevölkerung, Hilfsorganisationen und AMIS-Truppen. Der VN-Sicher-
heitsrat hat den Einsatz einer militärischen Überwachungsmission der AU – die
auch eine bewaffnete Schutztruppe umfasst – in den nach Kapitel VII der VN-
Charta verabschiedeten Resolutionen 1556 (2004) vom 30. Juli 2004 und 1564
(2004) vom 18. September 2004 begrüßt und unterstützt und die VN-Mitglied-
staaten zur Unterstützung der Mission aufgefordert. Das Ziel der Mission der
AU ist es, durch eine deutlich erhöhte Präsenz von Beobachtern die Umsetzung
des Darfur Peace Agreements zu überwachen, zur Stabilisierung der Lage bei-
zutragen sowie humanitäre Hilfsleistungen zu ermöglichen. Außerdem hat die
Mission den Auftrag, Zivilbevölkerung zu schützen, die in unmittelbarer Bedro-
hung angetroffen wird. Der AU-Friedens- und Sicherheitsrat verlängerte das
Mandat für AMIS zuletzt am 20. September 2006 bis zum Jahresende 2006. Der
VN-Sicherheitsrat verabschiedete am 31. August 2006 die Resolution 1706, die
eine Überführung von AMIS in eine VN-Mission bis zum 31. Dezember 2006
vorsieht. Die sudanesische Regierung ist der Aufforderung des Sicherheitsrates,
dieser Überführung zuzustimmen, bislang allerdings nicht nachgekommen. Die
Einrichtung einer VN-geführten Friedensmission in Darfur ist längerfristig wei-

terhin angestrebt, aber voraussichtlich nicht bis zum 31. Dezember 2006 oder in
absehbarer Zeit danach realisierbar. Eine Fortführung der AMIS-Mission über
den 31. Dezember 2006 hinaus ist daher wahrscheinlich. Die AU wird nach wie
vor auf zusätzliche logistische Unterstützung mit Lufttransporten und anhalten-
der finanzieller Hilfe angewiesen sein. Die Fortsetzung des Einsatzes bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte zur logistischen Unterstützung der Überwachungsmis-
sion AMIS der AU in der Region Darfur mit Lufttransporten stellt einen

Drucksache 16/3845 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

wichtigen Beitrag dar. Die logistische Unterstützung der AU-Mission durch die
Bundeswehr mit Lufttransport kann vor dem Hintergrund konstanter Rahmen-
bedingungen – insbesondere der unveränderten Sicherheitslage und dem wei-
terhin bestehenden Unterstützungsbedarf der AU – mit den im Beschluss der
Bundesregierung vom 17. November 2004 aufgeführten militärischen Kräfte-
umfängen und Fähigkeitskategorien unverändert gewährleistet werden. NATO
und EU beschlossen die Fortführung der Unterstützungsleistungen auf Anforde-
rung der AU vorerst bis zum 31. Dezember 2006. Die Bundesregierung hat da-
her am 29. November 2006 beschlossen, den Einsatz bewaffneter deutscher
Streitkräfte für die Unterstützung der Überwachungsmission AMIS der Afrika-
nischen Union (AU) in Darfur/Sudan über den 2. Dezember 2006 hinaus für
weitere sechs Monate bis zum 2. Juni 2007 fortzusetzen. Die Bundesregierung
sichert zu, den Deutschen Bundestag erneut zu befassen, wenn vor Ablauf dieser
sechs Monate eine inhaltliche Änderung der völkerrechtlichen Grundlage für
den Einsatz erfolgen sollte. Der Einsatz wird fortgesetzt unter unveränderter
Fortgeltung der Regelungen des Beschlusses der Bundesregierung vom 17. No-
vember 2004, dem der Deutsche Bundestag am 3. Dezember 2004 zugestimmt
hat (Bundestagsdrucksache 15/4227 vom 17. November 2004), sowie der
Verlängerungsbeschlüsse vom 4. Mai 2005, dem der Deutsche Bundestag mit
Wirkung von 12. Mai 2005 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 15/5423
vom 4. Mai 2005), vom 29. November 2005, dem der Deutsche Bundestag
am 16. Dezember 2005 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 16/100 vom
29. November 2005) und vom 17. Mai 2006, dem der Deutsche Bundestag mit
Wirkung vom 25. Mai 2006 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 16/1508
vom 17. Mai 2006).

Gegenüber dem von der Bundesregierung gewählten vereinfachten Zustim-
mungsverfahren gemäß § 7 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 des Par-
lamentsbeteiligungsgesetzes hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nach § 4 Abs. 1 Satz 4 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes eine Befassung des
Deutschen Bundestages verlangt.

B. Lösung

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3845

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3652 anzunehmen.

Berlin, den 14. Dezember 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 24. Sitzung am 13. Dezember

IV.

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 14. Dezember 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/3845 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Marina Schuster, Dr. Norman Paech und Kerstin Müller (Köln)

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/3652 in seiner 72. Sitzung am 13. Dezember
2006 beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe, an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung zur Mitberatung und an den
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 42. Sitzung
am 13. Dezember 2006 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
29. Sitzung am 13. Dezember 2006 beraten und empfiehlt

2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 28. Sitzung am
13. Dezember 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Zustimmung.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 31. Sit-
zung am 13. Dezember 2006 anberaten und empfiehlt in
seiner 32. Sitzung am 14. Dezember 2006 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

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