BT-Drucksache 16/3839

Die Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellenländern auf eine neue Grundlage stellen

Vom 13. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3839
16. Wahlperiode 13. 12. 2006

Antrag
der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Harald Leibrecht,
Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto
Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael
Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Die Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellenländern auf eine neue Grundlage
stellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Noch immer lastet eine große Ungerechtigkeit auf dieser Welt: in vielen Regio-
nen dieser Erde müssen Menschen hungern, leiden Durst, haben keine ausrei-
chende ärztliche Versorgung, keine Bildungsangebote und keinen Zugang zu
sozialen Sicherungssystemen. Daneben entwickelt sich eine doppelte Ungerech-
tigkeit, die darin liegt, dass ein großer Teil der finanziellen Ressourcen, die die
entwickelten Länder für die Entwicklungszusammenarbeit aufwenden, nicht je-
nen Ländern zugewandt werden, die objektiv den größten Entwicklungsbedarf
haben, sondern nach anderen Kriterien vergeben werden. Dabei spielen häufig
wirtschafts-, macht- und sicherheitspolitische Erwägungen eine ebenso große
Rolle wie die Unbeweglichkeit der Entwicklungsadministrationen, die sich den
ständigen Veränderungen in den Empfängerländern verschließen und zwischen-
zeitlich erreichte Entwicklungsfortschritte ignorieren.

Indem also nicht allein objektive Kriterien Maßstab der Entwicklungspolitik
sind, werden angesichts der knappen finanziellen Ressourcen durch die überpro-

portionale Berücksichtigung der nicht mehr so hilfsbedürftigen Länder die
ärmsten und bedürftigsten Länder ungerechtfertigt zurückgesetzt und somit die
ethischen Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit verlassen.

Besonders gravierend ist in diesem Zusammenhang, dass weltweit vielen bishe-
rigen Entwicklungsländern auch dann unverändert große Anteile der – trotz aller
Anstrengungen auch weiterhin begrenzten – weltweiten Finanzressourcen zuge-

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wandt werden, wenn sie inzwischen große Fortschritte bei ihrer Entwicklung ge-
macht haben und nunmehr mit zumutbaren eigenen Anstrengungen auf den
eigenen Beinen stehen können. Dies gilt ganz besonders für die boomenden
Schwellenländer wie beispielsweise China, Indien, Brasilien und Südafrika.
Diese Länder haben zwar noch immer viele Arme und große Armutsgebiete,
aber sie haben auch die finanziellen Mittel, um jedenfalls mit begleitender Un-
terstützung der bisherigen Geberländer die weitere Entwicklungsarbeit selbst zu
finanzieren.

China etwa ist längst selbst zum Geberland geworden, es hat unerschöpfliche
Devisenreserven; es benötigt kein Geld, sondern allenfalls Know-how.

Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung zu den Beziehungen
zwischen der EU und China (2005/3161(INI)) vom 7. September 2006 hierzu
unter anderem folgende Feststellungen getroffen:

● Die chinesische Handelsbilanz habe im Jahr 2005 102 Mrd. US-Dollar betra-
gen und sich damit zum Referenzwert des Vorjahres (32 Mrd. US-Dollar)
„mehr als verdoppelt“ (tatsächlich aber hat sie sich sogar mehr als verdrei-
facht),

● die Währungsreserven Chinas hätten sich im Jahre 2005 mit einem Zuwachs
von 209 Mrd. US-Dollar zum Vorjahr auf circa 819 Mrd. US-Dollar belaufen,

● China werde bei anhaltender Tendenz voraussichtlich Ende 2006 über mehr
als 1 Bil. US-Dollar an Fremdreserven verfügen können und damit wichtigs-
ter Devisenhalter der Welt sein,

● erste Voraussagen gingen für 2006 von einem Kapitalzufluss von circa
50 Mrd. US-Dollar aus, die hauptsächlich in langfristige private Direktinves-
titionen getätigt werden,

● selbst bei der derzeitigen Unterbewertung des Kurses seiner Währung
(Renminbi) sei China zur weltweit viertgrößten Wirtschaftsmacht geworden.

Diese Feststellungen sind plausibel und jedenfalls in den Größenordnungen
unbestritten.

Obgleich also China mit seiner dynamischen Wirtschaft die Armutsursachen
selbst bekämpfen könnte, leisten Deutschland und andere westliche Geber nach
wie vor in erheblichem Maße auch finanzielle Hilfe im Rahmen der Entwick-
lungszusammenarbeit. Allein im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit er-
hielt China im Jahre 2006 Zusagen über 34,5 Mio. Euro, im Jahre 2007 ist sogar
eine Steigerung auf 40 Mio. Euro vorgesehen. Demgegenüber nimmt der Um-
fang der technischen Zusammenarbeit nach 20 Mio. Euro im Jahre 2006 im Fol-
gejahr mit 17,5 Mio. Euro ab.

Für die anderen großen Schwellenländer gilt, wenngleich in unterschiedlichem
Maße und in unterschiedlicher Ausprägung, das Gleiche. Indien etwa, das eben-
falls einen mindestens ebenso guten Zugang zum Kapitalmarkt hat wie Deutsch-
land selbst, sagte Deutschland für 2006 insgesamt 30 Mio. Euro im Rahmen der
finanziellen Zusammenarbeit zu, die 2007 auf 43 Mio. Euro steigen soll, wäh-
rend die Mittel für die technische Zusammenarbeit von 18 Mio. auf 16 Mio.
Euro sinken.

Die diesen Ländern zugewandten Finanzmittel fehlen bei der Unterstützung
jener Länder, die keinen Zugang zu den Kapitalmärkten haben und den größten
Unterstützungsbedarf haben. Es ist eine groteske Situation, dass beispielsweise
China, das selbst Nehmerland deutscher bilateraler Entwicklungszusammen-
arbeit ist, einigen dieser Länder unter ganz anderen Bedingungen und nach
eigener, chinesischer Interessenlage Entwicklungshilfe in Höhe von insgesamt

1,5 Mrd. US-Dollar zahlt.

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Gegen die Kritik an der derzeitigen Entwicklungszusammenarbeit mit den
Schwellenländern wird überwiegend eingewandt, dass letztlich diese Zusam-
menarbeit den Geberländern selbst, also auch Deutschland, durch entsprechende
Investitions- und Folgeaufträge zu Gute komme. Dass dies nicht, jedenfalls
nicht so zutrifft, belegen viele Beispiele; ein solcher Automatismus wäre mit den
WTO-Regeln auch gar nicht vereinbar. Vor allem aber würde auch dies, wenn es
denn zuträfe, die Zurücksetzung der wirklich bedürftigen Länder nicht rechtfer-
tigen. Das Fernziel der Entwicklungspolitik muss es schließlich sein, sich in
weiter Zukunft überflüssig zu machen, indem die heutigen Entwicklungsländer
auf ein angemessenes Wohlstandsniveau geführt werden. Das Ziel kann gerade
nicht sein, Abhängigkeiten zu schaffen und unter dem Deckmantel der Entwick-
lungszusammenarbeit Hegemonialbestrebungen zu verwirklichen. Der jewei-
lige Zuwendungsbedarf muss sich an den objektiv auszulegenden Millennium
Development Goals ausrichten.

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss jedes konkrete Ziel und jedes
Instrument daran messen, wie mit knappen Mitteln maximaler Erfolg erreicht
werden kann. Das bedeutet, dass Schwellenländer, die sich selbst helfen können,
im Rahmen des ihnen Zumutbaren für ihre eigene Entwicklung auch selbst auf-
kommen müssen. Die deutsche Hilfe sollte zwar fortgeführt werden, aber nur bei
einer angemessenen Beteiligung der Empfängerländer selbst. Die knappen deut-
schen Mittel sollten den Ärmsten der Armen vorbehalten sein.

Mit Schwellenländern muss die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Vorder-
grund stehen, also der Austausch von Waren und Direktinvestitionen. Dabei
muss der Abbau von protektionistischen Handelshemmnissen Vorrang haben,
während die klassische projektbasierte Entwicklungszusammenarbeit auslaufen
muss. Diese Liberalisierung darf indessen keine Einbahnstraße sein. Auch die
Partnerländer müssen ihre Märkte öffnen und somit zu wirtschaftlicher Prospe-
rität beitragen. Es ist nicht hinzunehmen, wenn etwa Brasilien zum Nachteil der
Entwicklungsländer jetzt seinerseits den Zuckermarkt zu beherrschen versucht.

Das Ankerländerkonzept der derzeitigen Bundesregierung geht darum in die fal-
sche Richtung. Es will die Entwicklungszusammenarbeit gerade mit den Län-
dern ausbauen, die diese Hilfe nicht mehr benötigen. Die dargestellten Steige-
rungsraten für China und Indien belegen, dass dieses falsche Konzept von der
Bundesregierung bereits umgesetzt wird.

Länder wie Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko und die asiatischen Tigerstaa-
ten Südkorea und Singapur haben indessen gezeigt, dass sich Entwicklungslän-
der zu industrialisierten Schwellenländern und dann zu Industrieländern ent-
wickeln können. China, Indien, Malaysia, Südafrika und die Türkei sind auf dem
besten Wege, ebenfalls den Sprung zu vollziehen. So haben sich zum Beispiel
China und Indien zu den attraktivsten Zielen weltweit für ausländische Direkt-
investitionen (FDI) entwickelt. Multinationale Firmen können es sich nicht er-
lauben, auf den „Märkten von morgen“ zu fehlen. Überdurchschnittliche Wachs-
tumsraten belegen diese Entwicklung. Ausländische Direktinvestitionen führen
nach Analysen der OECD zur Anhebung des Technologie- und Qualifikations-
niveaus, zur stärkeren Teilnahme am Welthandel, zur Schaffung eines wettbe-
werbsfähigeren Wirtschaftsumfelds sowie zu einer verstärkten Unternehmens-
entwicklung. All das erhöht wiederum das Wirtschaftswachstum, das sich bisher
als bestes Instrument erwiesen hat, um die Armut in den Entwicklungsländern
zu bekämpfen.

Neben dem rein wirtschaftlichen Nutzen können die ausländischen Direktinves-
titionen auch einen Beitrag dazu leisten, die ökologischen und sozialen Bedin-
gungen im Zielland zu verbessern – zum Beispiel durch den Einsatz umwelt-
freundlicherer Technologien und die Einführung einer Unternehmenspolitik mit

sozialer Verantwortung.

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Schwellenländer, die es erreicht haben, für ausländische Direktinvestitionen in
hohem Maße attraktiv zu werden, wachsen aus eigener Kraft. Die Entwicklungs-
hilfe muss diejenigen Länder unterstützen, denen es zwar noch an Attraktivität
für Direktinvestitionen mangelt, die aber durch Schaffung angemessener Rah-
menbedingungen wie guter Regierungsführung, Transparenz und Korruptions-
bekämpfung bereit sind, das ihre dazu beizutragen, um mit entsprechender An-
schubhilfe eine selbsttragende Entwicklung in Gang zu setzen. Dass dazu auch
die neu entwickelten Länder beitragen können, zeigen die bereits genannten Bei-
spiele China und Indien, die zu Recht stolz auf die erreichten Fortschritte sind
und heute selbst Entwicklungshilfe leisten.

Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Entwicklungszusammenarbeit mit den
Schwellenländern schlechthin überflüssig wäre. Vielmehr sind gerade in der
Strukturierungs- und Aufbauphase im Übergang vom Schwellen- zum Industrie-
land begleitende Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hilf-
reich und in Teilbereichen auch notwendig. Hierzu müssen die bisherigen Ge-
berländer bereit sein, auch wenn sie aus den vorstehend genannten Gründen auf
angemessene, mit fortschreitender Entwicklung wachsende finanzielle Beteili-
gung der Partnerländer bestehen müssen.

Die sich mitunter überstürzende Entwicklung der Schwellenländer birgt Gefah-
ren für den sozialen Frieden und die Umwelt in diesen Ländern. Die aufstreben-
den Volkswirtschaften holen nach, was die entwickelten Länder ihnen vorge-
macht haben. Für sie steht der wirtschaftliche Erfolg, nicht die ökologische
Nachhaltigkeit im Mittelpunkt ihrer Anstrengungen. Hier müssen die entwickel-
ten Länder ihre Erfahrungen im Umweltschutz, in der Sozial- und Gesundheits-
politik, aber auch in Menschenrechtsfragen einbringen. Dabei ist von zentraler
Bedeutung, dass diesen Ländern keine Gesellschaftsmodelle gegen ihren Willen
aufgezwungen werden, sondern die Erfahrungen und Erwartungen auf beiden
Seiten partnerschaftlich in Übereinstimmung gebracht werden. Grundlage für
die staatliche Entwicklungszusammenarbeit müssen daher enge Partnerschaften
in den Bereichen Rechtsstaats- und Demokratieförderung, internationaler Um-
weltschutz sowie Wissenschaft und Forschung werden.

Aus diesem partnerschaftlichen Dialog müssen sich die gemeinsamen Projekte
entwickeln, die zum Beispiel dem Umweltschutz oder die Entwicklung von
Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung betreffen, und so beiden Seiten
zu Gute kommen. Vor allem Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und poli-
tische Stiftungen müssen dabei mit ihren großen Erfahrungen und ihren tiefen
Verwurzelungen in den Partnerländern noch mehr als bisher eingebunden wer-
den. Auch der Austausch von Wissenschaft und Kultur muss im Sinne des
besseren gegenseitigen Verständnisses gefördert werden. Klassische finanzielle
Zusammenarbeit oder die Gewährung von zinsverbilligten Krediten ist hierzu
nicht erforderlich, schon gar nicht in jenen Ländern, die ungehinderten Zugang
zu den internationalen Finanzmärkten haben.

Aus der Entwicklungszusammenarbeit mit den Schwellenländern muss sich eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit entwickeln. Die Bundesregierung muss
diese Länder an ihre wachsende Verantwortung erinnern. Nun, nachdem sie
selbst in ihrer Entwicklung vorangekommen sind, müssen sie ihrerseits zu der
gemeinsamen entwicklungspolitischen Verantwortung gegenüber den noch be-
dürftigen Ländern stehen. Hieraus können und sollen gemeinsame Entwick-
lungsvorhaben in den noch immer Not leidenden Ländern dieser Erde vereinbart
werden, die auf den bei der eigenen Entwicklung gewonnenen Erfahrungen auf-
bauen, wie es beispielsweise Indien in Afrika zu tun beabsichtigt. Auf dieser
neuen Grundlage können und werden sich Partnerschaften entwickeln, die nach-
haltig nicht nur Wohlstand und soziale Sicherheit, sondern auch Frieden und

Solidarität unter den Ländern der Welt fördern. Das von der Bundesregierung
verfolgte Ankerländerkonzept unterstützt solche Entwicklungen nicht; es muss

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daher aufgegeben und durch eine kohärente Schwellenländerstrategie, die die
vorstehenden Überlegungen berücksichtigt, ersetzt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, im Verhältnis
zu den Schwellenländern

1. das so genannte Ankerländerkonzept zu ersetzen und die wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit mit Schwellenländern auf eine neue, die Kriterien der eige-
nen Leistungsfähigkeit berücksichtigende Grundlage zu stellen,

2. die Finanzielle Zusammenarbeit mit Schwellenländern schrittweise zu
beenden und auch keine zinsverbilligten Kredite mehr zu gewähren,

3. die Technische Zusammenarbeit mit den Schwellenländern auf solche Pro-
jekte zu beschränken, die von den Empfängerländern getragen oder in ange-
messenem Umfang mitfinanziert werden,

4. die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel vorrangig für die weniger ent-
wickelten Länder umzuschichten,

5. in Verhandlungen mit Entwicklungs- und Schwellenländern auf die Bedeu-
tung von guter Regierungsführung hinzuweisen, also der Stärkung von
rechtsstaatlichen Strukturen und der Verringerung von Korruption. Durch
transparente Regeln für Investitionen verbunden mit einem besseren Inves-
torenschutz, Wettbewerb, ein geregeltes öffentliches Auftragswesen und
weniger Bürokratie in Zollverfahren können grenzübergreifender Handel
und Investitionsmöglichkeiten verbessert und der Wohlstand weltweit er-
höht werden,

6. darauf zu drängen, dass Handelshemmnisse auch zwischen Schwellen- und
zwischen Entwicklungsländern abgebaut werden,

7. die Schwellenländer auf ihre Verantwortung im Handel mit Entwicklungs-
ländern hinzuweisen, weil es nicht tragbar ist, dass die Politik von Schwel-
lenländern in Entwicklungsländern die Entwicklungserfolge in diesen Län-
dern konterkariert,

8. die bisherige Entwicklungszusammenarbeit zu einer partnerschaftlichen
wirtschaftlichen Zusammenarbeit weiter zu entwickeln,

9. die Schwellenländer bei der Entwicklung von guter Regierungsführung zu
unterstützen,

10. den Austausch von Wissenschaft und Kultur zu fördern,

11. diese im Umweltschutz, bei der nachhaltigen Entwicklung und beim Einsatz
erneuerbarer Energien zu beraten und zu unterstützen und im Dialog nach
Möglichkeiten zu suchen, vor allem die dramatische Umweltzerstörung in
diesen Ländern zu bekämpfen und Partnerschaften für den globalen Klima-
schutz zu schließen,

12. die Mittel für die Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und politischen
Stiftungen in der Zusammenarbeit mit Schwellenländern aufzustocken,

13. auf den gegenseitigen Abbau protektionistischer Handelshemmnisse mit
den Schwellenländern hinzuarbeiten,

14. für einen Übergangszeitraum einen Teil der durch die Umgestaltung der
Entwicklungszusammenarbeit frei werdenden Mittel auch in Stipendiaten-
programme zum Studenten- und Schüleraustausch, in den Wissenschafts-
transfer und in Forschungsaustauschprogramme zu investieren,

15. zusätzliche Goethe-Institute in den Schwellenländern aufzubauen,

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16. für den Aufbau deutscher Schulen und Universitäten in Schwellenländern
Unterstützungsprogramme zu erarbeiten, und insbesondere

17. die Einhaltung der Menschenrechte wie auch bei allen anderen Partnerlän-
dern als Grundvoraussetzung für die Kooperation mit Schwellenländern
einzufordern.

Berlin, den 12. Dezember 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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