BT-Drucksache 16/3681

Erhöhungen der Bußgelder für "Verkehrsrowdys"

Vom 29. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3681
16. Wahlperiode 29. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, Joachim
Günther (Plauen), Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut
Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn),
Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Erhöhungen der Bußgelder für „Verkehrsrowdys“

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang
Tiefensee, hat in einer Pressemitteilung vom 22. November 2006 („Tiefensee:
Bußgelder für Verkehrsrowdys werden erhöht“) angekündigt, „die Bußgelder
für Verstöße wie Alkohol- oder Drogenfahrten deutlich (zu) erhöhen.“ „Wer als
Rowdy vorsätzlich rast oder drängelt, soll künftig bis zu 2 000 Euro zahlen.
Wer nach maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer erwischt wird,
muss sich auf bis zu 3 000 Euro einstellen.“ Zudem hat der Bundesminister für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung darauf hingewiesen, dass „der Bußgeld-
katalog zuletzt im Jahr 1990 grundlegend angepasst worden“ sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Änderungen (Tatbestände, Höhe der Buß- und Verwarngelder sowie
Eintragungen im Verkehrszentralregister) wurden in der Bußgeldkatalog-
Verordnung (BKatV, „Bußgeldkatalog“) in den Jahren 2001 bis 2005 vorge-
nommen und wirksam?

2. Wann, und in welcher Hinsicht, wurden im Bußgeldkatalog im Jahr 2006
Änderungen (Tatbestände, Höhe der Buß- und Verwarngelder sowie Eintra-
gungen im Verkehrszentralregister) vorgenommen oder wirksam?
3. Welche weiteren Planungen zur Änderung des Bußgeldkatalogs (Tatbe-
stände, Höhe der Buß- und Verwarngelder sowie Eintragungen im Verkehrs-
zentralregister), insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Bußgelder
für so genannte Raser, Drängler und alkoholisierte Fahrer hat die Bundes-
regierung, und zu welchem Zeitpunkt will sie diese umsetzen?

Drucksache 16/3681 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Sind die entsprechenden Planungen der Bundesregierung bereits mit den
Bundesländern abgestimmt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkungen der Höhe von Buß- und
Verwarngeldern auf die Verkehrssicherheit?

6. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass es in den Bun-
desländern Plan-Vorgaben für Polizeidienststellen zum Eintreiben von Buß-
und Verwarngeldern gibt?

7. Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung derartige Planvorgaben?

8. Welche Bedeutung (Anteil an der Gesamtzahl) der Ordnungswidrigkeiten
hatten schwere Verstöße durch Drängeln und Rasen sowie Fahren unter
Drogen- oder Alkoholeinfluss in den einzelnen Jahren 2001 bis 2005?

9. Welche Einnahmen erzielten die Länder durch Buß- und Verwarngelder in
den einzelnen Jahren 2001 bis 2005 im Straßenverkehr, und welchen Anteil
daran hatten schwere Verstöße durch Drängeln und Rasen sowie Fahren
unter Drogen- oder Alkoholeinfluss?

Berlin, den 28. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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