BT-Drucksache 16/3679

Führerscheintourismus

Vom 29. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3679
16. Wahlperiode 29. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster),
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-
Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Führerscheintourismus

In vielen Tageszeitungen und Fachzeitschriften sowie im Internet wird massiv
für den Erwerb von Fahrerlaubnissen im EU-Ausland unter dem Hinweis
„keine MPU erforderlich“ geworben. Damit sollen gezielt Angebote für Perso-
nen beworben werden, die in Deutschland ihrer Fahrerlaubnis verlustig gegan-
gen sind und ohne das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersu-
chung (im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt) keine Möglichkeit hätten,
wieder eine Fahrerlaubnis zu erlangen.

Da die Misserfolgsquoten im Rahmen der MPU sehr hoch sind und die Unter-
suchung mit hohen Kosten für die zu Untersuchenden verbunden ist, stellt die
Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis im EU-Ausland zu erwerben, eine außeror-
dentlich attraktive Alternative dar. Neben geschätzten 7 000 deutschen Inhabern
einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis fokussiert sich das Interesse des betrof-
fenen Personenkreises derzeit auf die Möglichkeit, in Polen eine entsprechende
Fahrerlaubnis zu erwerben, da die Regelungen in Tschechien verschärft wurden
(vgl. Müller in: mobil und sicher, 05/2006).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Anzahl der Perso-

nen, die über eine im Ausland erworbene EU-Fahrerlaubnis verfügen, ohne
hierbei dort dauerhaft ansässig zu sein?

2. Wie viele der unter Frage 1 erfassten Personen könnten in Deutschland nur
durch die erfolgreiche Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Un-
tersuchung wieder in Besitz einer Fahrerlaubnis gelangen?

Drucksache 16/3679 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Falls der Bundesregierung hinsichtlich der Fragen 1 und 2 keine Zahlen vor-
liegen sollten: Warum liegen solche Zahlen nicht vor?

4. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch ein Ausweichen auf an-
dere Länder und dortigen Erwerb des Führerscheins die deutschen Vor-
schriften über den Erwerb und den Verlust der Fahrerlaubnis unterlaufen
werden, und wie beabsichtigt die Bundesregierung darauf zu reagieren?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahren im Straßenverkehr durch
Autofahrer, die auf diese Weise den Führerschein wieder erlangt haben?

6. Hält die Bundesregierung die Regelungen über den Erwerb und den Verlust
einer Fahrerlaubnis in den Nachbarländern Tschechien und Polen den deut-
schen Vorschriften für gleichwertig?

7. Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, den Erwerb einer Fahr-
erlaubnis EU-weit zu harmonisieren bzw. durch den Datenaustausch sicher-
zustellen, dass Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat ihre Fahrerlaubnis
verloren haben, nicht durch das Ausweichen auf einen anderen Staat, in dem
sie nicht dauerhaft ansässig sind, wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis
gelangen, die auch in Deutschland Gültigkeit besitzt?

Berlin, den 28. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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