BT-Drucksache 16/3427

Verbleib und Verwertung des Immobliarvermögens des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes

Vom 15. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3427
16. Wahlperiode 15. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Bodo Ramelow,
Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.

Verbleib und Verwertung des Immobiliarvermögens des Freien Deutschen
Gewerkschaftsbundes

Im August 2006 legte die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des
Vermögens der Parteien und Massenorganisationen ihren Schlussbericht vor
(vgl. Bundestagsdrucksache 16/2466). Zu den im Schlussbericht abschließend
behandelten Massenorganisationen gehört der Freie Deutsche Gewerkschafts-
bund (FDGB). Das Immobiliarvermögen des FDGB wird in dem Schlussbericht
(S. 21) auf 1 436 Eigentumsobjekte, einschließlich 267 Gebäudeeigentums-
objekten, beziffert, eine ins Einzelne gehende Aufstellung und Bewertung des
Immobiliarvermögens erfolgt in dem Schlussbericht nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Um welche Eigentumsobjekte handelt es sich beim FDGB-Immobiliar-
vermögen im Einzelnen, bitte einzeln aufschlüsseln für Grundstücks- und
Gebäudeeigentum und andere Eigentumsformen zusammenfassend darstel-
len?

2. Wie groß ist der Anteil der Eigentumsobjekte des FDGB, die zum Zeitpunkt
der Vorlage des Abschlussberichts der Unabhängigen Kommission bereits
verwertet worden sind, bitte bezogen auf die Zahl der Einzelobjekte als auch
bezogen auf den geschätzten Gesamtwert des Immobiliarvermögens ange-
ben?

3. a) Gehörten zu den Eigentumsobjekten des FDGB auch Grundstücke und
Gebäude und andere Objekte der ehemaligen Bundesschule des Allgemei-
nen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) bei Bernau, und wenn ja,
sind diese Eigentumsobjekte bereits ganz oder teilweise verwertet worden
und mit welchem Erlös?

b) Wenn die unter 3 a) erwähnten Eigentumsobjekte noch nicht verwertet
worden sind, in wessen Eigentum befinden sich diese Eigentumsobjekte
gegenwärtig und gibt es bereits seitens des Eigners konkrete Verwertungs-
absichten?

4. Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ist die im Abschlussbericht er-
wähnte Verwendung des Vermögens des FDGB für die Zwecke Denkmals-
schutz und Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur möglich?

Drucksache 16/3427 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen bzw. müssten geschaffen wer-
den, um bislang nicht verwertetes Immobiliarvermögen des FDGB für andere
gemeinnützige Stiftungen, als die in der Stellungnahme der Bundesregierung
erwähnten, nutzbar zu machen?

Berlin, den 10. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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