BT-Drucksache 16/3354

Verbraucherfreundliche Kennzeichnung strahlungsarmer Mobilfunkgeräte

Vom 9. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3354
16. Wahlperiode 09. 11. 2006

Antrag
der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Hans-
Michael Goldmann, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel
Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit
Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank
Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian
Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Verbraucherfreundliche Kennzeichnung strahlungsarmer Mobilfunkgeräte

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Dem jüngsten Jahresbericht der Bundesnetzagentur zufolge gab es Ende 2005 in
Deutschland rund 79,2 Millionen Mobilfunkteilnehmer. Damit stieg die Zahl im
Vergleich zu 2004 um fast 10 Prozent. Auch die Anzahl von Mobilfunkantennen
nimmt stetig zu, nicht zuletzt wegen des Aufbaus des UMTS-Netzes. Der
Mobilfunk ist damit ein prägender Teil der modernen Telekommunikation und
fester Bestandteil im Alltag. Vor diesem Hintergrund wird in der Bevölkerung
zunehmend über die Auswirkungen des Mobilfunks auf Umwelt und Gesund-
heit diskutiert. Insbesondere wächst die Besorgnis über gesundheitsschädliche
Auswirkungen elektromagnetischer Felder.

Die Strahlenschutzkommission weist in ihrem Bericht „Grenzwerte und Vorsor-
gemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern –
Empfehlungen der Strahlenschutzkommission“ in diesem Zusammenhang je-
doch darauf hin, dass unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheits-
schutzes besonders die Endgeräte mobiler Telekommunikation und damit auch
die Handys zu betrachten seien. Entgegen der öffentlichen Besorgnis könne es
durch den Gebrauch von Handys und Mobiltelefonen eher zu einer hohen Expo-
sition der Nutzer kommen als durch ortsfeste Sendeanlagen.
Für den mündigen Verbraucher ist es deshalb unerlässlich, eine technisch fun-
dierte und souveräne Entscheidung darüber treffen zu können, welche Rolle die
Strahlungsintensität bei seiner Kaufentscheidung spielen soll. Hilfreich ist in
diesem Zusammenhang eine einheitliche Kennzeichnung der Geräte, um Käufer
und Nutzer schon beim Erwerb über die Strahlungswerte aufzuklären.

Drucksache 16/3354 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Die derzeitige Situation steht dem jedoch entgegen. Zwar haben sich die Mobil-
funkbetreiber in ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung gegenüber der Bundes-
regierung aus dem Jahr 2001 bereit erklärt, den Verbraucherschutz und ins-
besondere die Verbraucherinformation zu verbessern. Insbesondere haben die
Mobilfunkbetreiber in diesem Zusammenhang zugesagt, ein Qualitätssiegel für
Mobilfunkgeräte mit besonders niedrigen SAR-Werten zu entwickeln. Dieser
Weg, über eine Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber die Hersteller zu
einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung strahlungsarmer Handys zu be-
wegen, hat sich aber als nicht erfolgreich erwiesen. Eine deutlich sichtbare und
für die Verbraucher verständliche Ausweisung der SAR-Werte auf den Geräten
bzw. den Verpackungen ist bis dato nicht erfolgt. Bislang zeigt lediglich das CE-
Zeichen die Einhaltung der maximal zulässigen Werte gemäß der Internationa-
len Strahlenschutzkommission (ICNIRP) an.

Auch das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit vorgeschlagene Umweltzeichen „Blauer Engel“ wird von den Handyher-
stellern laut Auskunft der Bundesregierung nach wie vor abgelehnt (vgl. Unter-
richtung der Bundesregierung über den zweiten Bericht der Bundesregierung
über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglich-
keiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche
Auswirkungen, Bundestagsdrucksache 16/1791). Voraussetzung ist auch hier,
dass der SAR-Wert nicht mehr als 0,6 Watt pro Kilogramm beträgt. Dabei würde
nahezu ein Drittel der auf dem Markt befindlichen Mobiltelefone das Kriterium
„strahlungsarm“ des „Blauen Engels“ bereits erfüllen. Die Hersteller von Mo-
biltelefonen haben seit Sommer 2002 die Möglichkeit, für strahlungsarme Han-
dys den „Blauen Engel“ zu beantragen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– mit den Herstellern und Vertreibern mobiler Kommunikationsgeräte unver-
züglich Gespräche mit dem Ziel einer bindenden Selbstverpflichtung der
Branche zur verbesserten Verbraucherinformation aufzunehmen und in die-
sem Zusammenhang insbesondere zu erwirken, dass

● die betreffenden Unternehmen die Voraussetzungen für eine verbraucher-
freundliche und transparente Strahlenklassifizierung schaffen, wobei Of-
fenheit für andere Formen und Kriterien der Kennzeichnung als der des
„Blauen Engels“ bestehen sollte und

● ein geeignetes Kennzeichen deutlich sichtbar auf den Geräten und/oder
der Verpackung angebracht wird;

– zur verbesserten Verbraucherinformation eine gesetzliche Regelung auf den
Weg zu bringen, wenn und soweit die Bemühungen um eine verbindliche und
aussagekräftige Selbstverpflichtung der Branche innerhalb eines Zeitraums
von höchstens zwei Jahren nicht den gewünschten Erfolg haben.

Berlin, den 7. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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