BT-Drucksache 16/3327

Forderungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft - Ratspräsidentschaft für eine zukunftsfähige EU nutzen

Vom 8. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3327
16. Wahlperiode 08. 11. 2006

Antrag
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Omid Nouripour,
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Uschi Eid, Kai Gehring, Thilo Hoppe, Ute Koczy,
Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg),
Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Forderungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft –
Ratspräsidentschaft für eine zukunftsfähige EU nutzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Deutschland übernimmt für das erste Halbjahr 2007 den Vorsitz im Rat der
Europäischen Union. Auf die Bundesregierung kommt damit eine besondere
Verantwortung für die weitere Entwicklung der Europäischen Union (EU) als
Ganzes, aber auch für eine erfolgreiche europäische Politik in den einzelnen
Politikbereichen zu. Denn die EU muss sich den Herausforderungen des neuen
Jahrhunderts stellen: Herausbildung einer europäischen Demokratie, Ener-
giewende und Kampf gegen den Klimawandel, eine starke einheitliche Stimme
in der Außenpolitik und eine verantwortungsvolle europäische Migrations- und
Asylpolitik. Nur im Rahmen der EU können wir diese Herausforderungen meis-
tern. Die Bundesregierung muss durch eine ambitionierte Präsidentschaft die
Europäische Union zukunftsfähig machen.

Ausweg aus der Verfassungskrise

Die Europäische Union braucht eine Verfassung, die den Grundrechteschutz
stärkt, für effiziente Institutionen und transparente Verfahren sorgt und die de-
mokratische Legitimation der EU erhöht. Doch seit den gescheiterten Verfas-
sungsreferenden in Frankreich und in den Niederlanden befinden wir uns in
einer bisher ergebnislosen „Reflexionsphase“. Die Bundesregierung verweigert
eine öffentliche Debatte darüber, wie mit einem Vertrag umgegangen werden
soll, den die Mehrheit der Mitgliedstaaten ratifiziert hat, den aber mit Frankreich
und den Niederlanden zwei Gründerstaaten der EU abgelehnt haben. Stattdessen
sollen die französischen Präsidentschaftswahlen abgewartet und ein Kom-
promiss hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Dies kann nicht funk-
tionieren. War es doch gerade diese Bürgerferne, die zum negativen Votum in
Frankreich und in den Niederlanden beigetragen hat. Stattdessen brauchen wir

eine öffentliche Debatte über die Zukunft der EU, gemeinsame europäische
Werte und eine gemeinsame Identität und Kultur.

Klimawandel bremsen – Energiewende in Europa einleiten

Der von Menschenhand gemachte Klimawandel ist keine abstrakte Bedrohung
in ferner Zukunft mehr. Er hat längst begonnen und vollzieht sich schneller als
die Wissenschaft noch vor wenigen Jahren vermutet hat. In ihm spiegeln sich die

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allermeisten Fehlentwicklungen der modernen Zivilisation: die exzessive Ver-
brennung von Kohle, Öl und Gas, die Rohstoffgewinnung und die Industrialisie-
rung mit ihrem hohen Energieverbrauch, die Intensivierung und Chemisierung
der Landwirtschaft, die Massentierhaltung und der hohe Fleischverbrauch und
die Umwandlung von Wald und Buschland in Weide- und Ackerland. Die dro-
hende Klimakatastrophe ist deshalb so etwas wie die Summe aller Fehler.

Deshalb muss der Ausstoß an Treibhausgasen drastisch reduziert werden. Dies
gilt insbesondere auch für die Emissionen aus dem Verkehrsbereich, die seit
Jahren besonders drastisch im Luftverkehr zunehmen. Klare ordnungs- und
preispolitische Vereinbarungen, die dazu geeignet sind, diese Emissionen
zurückzuführen, sind dringend notwendig.

Die steigenden Rohstoffpreise zeigen, wie problematisch eine einseitige Aus-
richtung unserer Energieversorgung auf fossile Brennstoffe (Kohle, Gas, Öl) ist.
Die Konzentration der Öl- und Gasvorkommen auf wenige, zumeist politisch
instabile Regionen steigert das Krisenpotenzial. Atomkraft entfällt als Lösungs-
weg. Sie ist gefährlich, teuer und unbeherrschbar – vor allem in Zeiten globaler
Terrorgefahren. Die Investitionen der kommenden Jahre entscheiden darüber, ob
eine wirtschaftliche, sichere und klimaverträgliche Energieversorgung auch
nach 2020 noch möglich ist. Wenn die Weichen in Richtung erneuerbare Ener-
gien richtig gestellt werden, kann Europa eine globale Vorreiterposition einneh-
men. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Bundesregierung im nächsten Halb-
jahr klare Zielvorgaben und verbindliche Maßnahmen vorlegen und beschlie-
ßen. Die Bundesregierung muss während ihrer EU-Ratspräsidentschaft die Ver-
antwortung, den Klimaschutz, den Ausbau der erneuerbaren Energien und
Energieeffizienz und -einsparung vorantreiben. Dazu gehört auch, dass sich die
EU bis Mitte 2007 dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um
mindestens 30 Prozent zu reduzieren. Um dies glaubwürdig durchsetzen zu kön-
nen, muss sich Deutschland Anfang des nächsten Jahres zu einer Minderung um
40 Prozent bis 2020 verpflichten.

Eine einheitlichere EU-Außen- und Sicherheitspolitik

Die jüngst auch wieder während des Libanonkrieges zu hörende Vielstimmig-
keit schwächt die EU als außenpolitische Akteurin. Für die EU ist mit dem
UNIFIL-Mandat im Libanon auch die politische Verantwortung im Nahostfrie-
densprozess gestiegen. Ohne substantielle politische Fortschritte wird dieser
scheitern. Deshalb muss in der deutschen Ratspräsidentschaft die Friedenspers-
pektive für den Nahen Osten wieder belebt werden.

Dazu sind eine Wiederbelebung des Nahost-Quartetts unter Einbeziehung der
arabischen Länder und direkte Verhandlungen auch mit Syrien und mit dem Iran
notwendig. Die EU genießt in der gesamten Region eine hohe Glaubwürdigkeit.
Deshalb kommt der EU nun eine zentrale Rolle bei der Überzeugung aller
Akteurinnen und Akteure vom Nutzen einer umfassenden Friedenslösung zu.

Die Europäische Union ist ein Friedensprojekt, das noch nicht abgeschlossen ist.
Deshalb waren und sind sowohl die Erweiterungen der Europäischen Union wie
auch die europäische Nachbarschaftspolitik keine Pflichtübungen gegenüber der
Geschichte, sondern die großen Chancen am Beginn dieses Jahrhunderts. Des-
halb müssen die Verhandlungen mit der Türkei in ruhigeres Fahrwasser gelenkt
und die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aktiv unterstützt werden. Als neu-
trale Ratspräsidentin ist es Aufgabe der deutschen Bundesregierung, einstimmig
getroffene Entschlüsse, wie zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der
Türkei, umzusetzen. Parteipolitik im Sinne einer privilegierten Partnerschaft ist
hier fehl am Platze. Eine besondere Verantwortung trägt die EU für den westli-
chen Balkan. Im Rahmen der verschiedenen Länderprogramme wird die Euro-

päische Union ein umfassenderes außen- und sicherheitspolitisches Engagement
im Kosovo leisten müssen.

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Die europäische Nachbarschaftspolitik spielt in der erweiterten Europäischen
Union eine zentrale Rolle. Denn sie bedeutet auch die Annahme der Europäi-
schen Union als eine gestaltende Akteurin im Globalisierungsprozess. Notwen-
dig ist aber eine stärkere Differenzierung zwischen der Nachbarschaftspolitik
für die osteuropäischen Staaten bis zum Kaukasus, die eine grundsätzliche Bei-
trittsperspektive haben, und einer Nachbarschaftspolitik für die südlichen und
östlichen Mittelmeeranrainer.

Der Unilateralismus ist gescheitert. Keine Macht der Erde wird die Herausfor-
derungen des 21. Jahrhunderts im Alleingang bewältigen können. Eine Stärkung
der transatlantischen Partnerschaft muss deshalb in transatlantische Initiativen
münden, die zu globalen Antworten auf die globalen Herausforderungen beitra-
gen – aufbauend auf den Prinzipien der Herrschaft des Rechts und der Achtung
der Menschenrechte, auf dem Ziel einer gerechten Globalisierung und dem Er-
halt einer intakten „Welt-Umwelt“. Eine strategische Partnerschaft der EU mit
Russland kann nur wirksam werden, wenn europäische Demokratiestandards
die Leitlinie sind. Diese Partnerschaft darf nicht auf eine Energiezusammen-
arbeit reduziert werden, die die Fehlentwicklungen der modernen Zivilisation
fortsetzt. Die EU-Afrika-Strategie muss endlich mit Leben gefüllt werden. Der
zusammen mit der Afrikanischen Union ausgearbeitete Aktionsplan muss um-
gesetzt werden und die Nationalstaaten müssen ihre jeweilige Afrikapolitik
unter diesem Dach zusammenführen.

Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gilt es, das Profil der EU als vor-
rangig zivile Friedensmacht zu stärken. Hierfür müssen die zivilen, polizeilichen
und militärischen Strukturen und Fähigkeiten weiter ausgebaut und verzahnt
werden. Von der EU-Ratspräsidentschaft müssen deutliche Signale zur Abrüs-
tung, Nichtweiterverbreitung und Rüstungs(export)kontrolle sowie zur friedli-
chen Lösung des Atomkonflikts mit dem Iran bzw. Nordkorea ausgehen. Das in
der gegenwärtigen Form praxisuntaugliche sog. Battlegroup-Konzept muss
weiterentwickelt werden, damit diese wie vorgesehen den Vereinten Nationen
für Friedenseinsätze zur Verfügung gestellt werden. Militärische und rüstungs-
industrielle Überkapazitäten müssen durch verbesserte Kooperation und Koor-
dination abgebaut werden.

Eine verantwortungsvolle europäische Migrations- und Asylpolitik

Nicht zuletzt die humanitäre Katastrophe an den südeuropäischen EU-Grenzen
zeigt die Dringlichkeit der Europäisierung der Asyl- und Migrationspolitik.
Fragen des Außengrenzenregimes und damit verbundene menschenrechtliche
Herausforderungen benötigen das Engagement der deutschen EU-Ratspräsi-
dentschaft. Darüber hinaus brauchen wir in einer solidarischen EU, in einem
Raum ohne Binnengrenzen, mehr europäische Lösungen in der Migrations-
politik. Die EU braucht eine menschenrechtsorientierte europäische Asyl- und
Einwanderungspolitik, die den Menschen im Rahmen der Genfer Flüchtlings-
konvention Schutz bietet. Zu dem uneingeschränkten und allumfassenden
Flüchtlingsschutz – zu dem sich die EU immer bekannt hat – gehört auch die
Pflicht der EU-Staaten, sicherzustellen, dass diejenigen, die diesen Schutz benö-
tigen, auch tatsächlich Zugang zur EU erhalten.

Zudem muss die deutsche EU-Ratspräsidentschaft die Appelle der Mittelmeer-
anrainerstaaten zu einer solidarischen Teilung der Verantwortung innerhalb der
EU sehr ernst nehmen. Die Vorschläge, die eine Teilung der Verantwortung
innerhalb der EU beim Umgang mit Flüchtlingen sowie die Aufnahme von aus
Seenot geretteten Personen zum Ziel haben, aber auch eine solidarische Auf-
teilung der Kosten zwischen den Mitgliedstaaten beinhalten, müssen tragfähig
ausgestaltet werden.
Rückführungen aus der EU in Drittstaaten dürfen nur unter Einhaltung der völ-
kerrechtlichen Flüchtlings- und Menschenrechtskonvention erfolgen.

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Langfristig bleiben eine EU-Strategie zur Bekämpfung von Fluchtursachen
sowie verstärkte entwicklungs- und bildungspolitische Anstrengungen in den
Herkunftsländern unerlässlich.

Die Schaffung legaler Wege der Einwanderung und eine abgestimmte Strategie
der Anwerbung qualifizierter Fachkräfte sind unverzichtbare Elemente des welt-
weiten Wettbewerbs um die besten Köpfe. Diese darf jedoch nicht dazu führen,
dass für Entwicklungsländer besonders kritische Bereiche, wie der Aufbau
angemessener Gesundheitssysteme, gefährdet werden. Zudem gibt es in der EU
als Einwanderungsregion verschiedene Ansätze und Erfahrungen in der Inte-
grationspolitik. Eine Intensivierung des Austauschs dieser Erfahrungen auf
europäischer Ebene hilft, Doppelarbeit zu vermeiden und aus den Fehlern ande-
rer zu lernen.

Soziale und ökologische Wirtschaftspolitik

Eine sozial und ökologisch nachhaltige europäische Marktwirtschaft basiert auf
verantwortungsbewussten Marktakteurinnen und -akteuren. Wir brauchen Un-
ternehmen, die sich ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst
sind, und Verbraucherinnen und Verbraucher, die qualitativ hochwertige Güter
unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien nachfragen. Die
EU-Mitgliedstaaten müssen sich gemeinsam auf Regelungen verständigen, die
neben den Preissignalen des Marktes ökologische und soziale Leitplanken
bilden.

Soziale und ökologische Marktwirtschaft braucht hohe Wettbewerbsintensität
und faire Zugangschancen zum Markt. Eine Politik, die „nationale Champions“
fördern will, passt nicht zu einem europäischen Binnenmarkt. Markt und Wett-
bewerb sind die effizientesten Instrumente für Innovation, Effizienz und Be-
schäftigung.

Mit der Lissabon-Strategie zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Erneuerung soll die EU zu einem wettbewerbsfähigeren und dynamischeren
wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt werden. Denn im Kontext von
Globalisierung, einer neuen Definition der Weltinnenpolitik und der Folgen des
Bevölkerungswandels müssen die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam über die
Strukturen von Wissenschaft, Wirtschaft und Sozialsystemen nachdenken und
nach Lösungen suchen. Als Ratspräsidentin muss die Bundesregierung gerade
das Ziel von Lissabon hervorheben, für alle europäischen Bürgerinnen und
Bürger die Chance zur Teilhabe an Bildung und Erwerbsarbeit zu eröffnen. Um
die von der EU postulierte Gleichberechtigung der Geschlechter endlich in die
Realität umzusetzen, muss der Zugang von Frauen zur Erwerbsarbeit verbessert
werden. Die Bundesregierung soll daher im Rahmen des „Europäischen Jahres
für Chancengleichheit“ die Chancengleichheit der Geschlechter in den Mittel-
punkt stellen. Auch die Arbeitsmarktchancen von Älteren, Geringqualifizierten
und Menschen mit Behinderung zum Arbeitsmarkt müssen erhöht werden.

Bisher gelingt es den EU-Mitgliedstaaten aber nur unzureichend, die nötigen
Reformen auf nationaler Ebene umzusetzen.

Die ökonomische Globalisierung verunsichert die Menschen zutiefst. Gleich-
zeitig können in unseren offenen Volkswirtschaften nationalstaatliche Ins-
trumente der Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik immer weniger
bewirken. Angesichts dieses engeren Gestaltungsspielraums ist es von zentraler
Bedeutung, dass die Europäische Union auch in Fragen der Sozialpolitik mitge-
staltet. Die sozialstaatlichen Traditionen in der EU sind sehr unterschiedlich.
Trotzdem muss die Europäische Union zum Schutz und zur Absicherung der
Bürgerinnen und Bürger zu mehr Gemeinsamkeiten kommen. Es bedarf sozialer
Mindeststandards, die ein „race to the bottom“ der Rechte und Chancen der

Schwachen verhindern. Angesichts zunehmend grenzüberschreitend mobiler

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EU-Bürgerinnen und -bürger besteht Regelungsbedarf in Hinsicht auf Renten-
ansprüche und Krankenversicherungsschutz. Die eher losen europäischen
Abstimmungsmechanismen in diesen Bereichen müssen gestrafft werden und zu
mehr Ergebnissen und Verbindlichkeit führen.

Bürokratische Vorschriften im Steuerrecht hindern kleinere Unternehmen am
Sprung über die Grenze, gleichzeitig schmälern Gewinnverlagerungen ins
Ausland die öffentlichen Einnahmen. Beide Probleme kann die EU-weite kon-
solidierte Bemessungsgrundlage beheben. Die Bundesregierung muss hier für
eine politische Einigung sorgen.

Hedgefonds müssen besser kontrolliert werden. Denn sie sind risikoorientierte
Anlageprodukte mit einer märkteübergreifenden Investmentstrategie. Sie kön-
nen nur international beaufsichtigt werden. Deshalb muss die Bundesregierung
die Initiative für eine einheitliche und anlegerorientierte Regulierung im Rah-
men der EU-Fondsrichtlinie ergreifen. Nur so können die aus dem Wettbewerb
der Finanzmärkte resultierende schwache Risikokontrolle überwunden sowie
ein wirksamer Anlegerschutz und effiziente Finanzmärkte garantiert werden.

Ambitionierte Umweltpolitik

In der Zeit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft stehen wichtige Initiativen
und Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Regelungen im Umweltbereich an:
beim Bodenschutz, beim Grundwasserschutz, bei der Abfallvermeidung, beim
nachhaltigen Einsatz von Pestiziden sowie bei der Umwelt- und Gesundheits-
prüfung von Chemikalien. Die Bundesregierung ist dabei in der Pflicht, die Be-
dürfnisse der Menschen und der Umwelt in den Mittelpunkt zu stellen. Sie darf
nicht wie bisher einseitig die Interessen der deutschen Großindustrie vertreten,
sondern muss vor allem innovative kleine und mittlere Unternehmen fördern
und unterstützen. Dies gilt sowohl für ihre Initiativen auf EU-Ebene als auch für
ihre Vorbildrolle bei der nationalen Umsetzung von EU-Regelungen.

Zukunftsfähige Agrar- und Verbraucherpolitik

Wir brauchen eine nächste Stufe bei der Reform der EU-Agrarpolitik. Dabei
muss mehr Gewicht auf die Entwicklung des ländlichen Raums gelegt werden.
Die für 2008 anstehende Überprüfung des EU-Haushaltes ist hierbei eine wich-
tige Wegmarke. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft muss für diese Überprü-
fung zukunftsfähige Vorschläge vorlegen. Ziel muss eine Agrarförderung sein,
die an gesellschaftliche Anforderungen, wie den Klimaschutz, die Schaffung
von Arbeitsplätzen sowie den Umwelt- und Tierschutz gekoppelt ist. Dies gilt
auch für die Gemeinsame Fischereipolitik, die konsequenter als bisher daran
ausgerichtet werden muss, dass bestandserhaltend gefischt wird.

Verbraucherpolitik geht weit über ernährungspolitische Fragen hinaus, sie ist
zugleich Wirtschaftspolitik, Sozial- und Gesundheitspolitik ebenso wie Um-
welt- und Bildungspolitik. Die Verbraucherpolitik in der Europäischen Union
muss strategisch neu ausgerichtet werden. Das Recht der Verbraucherinnen und
Verbraucher auf mehr Information gegenüber den Unternehmen muss gestärkt
werden.

Biodiversität konsequent schützen – Meeresschutz verbessern

Täglich sterben etwa 100 Arten aus. Das sind bis zur 9. Vertragsstaatenkonfe-
renz zum Schutz der biologischen Vielfalt Ende Mai 2008 etwa 60 000 Arten mit
all ihren ökologischen Funktionen und medizinischen Potenzialen. Die Bundes-
regierung ist daher aufgefordert, die EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen, um in
Vorbereitung der Vertragsstaatenkonferenz neue Schutz- und Finanzinstrumente
für die Umsetzung des sog. 2010-Zieles vorzulegen. Die Bundesregierung hat

die besondere Verantwortung, sich konsequent für die Verwirklichung des Na-

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tura-2000-Netzes, den Schutz der Urwälder sowie für einen besseren Vollzug
des Artenschutzes einzusetzen. Biodiversität ist eine Querschnittsaufgabe und
muss deshalb in alle Politikbereiche integriert und umgesetzt werden. Der Ver-
lust der Biodiversität betrifft auch Europas Meere und Ozeane, die besonders
stark durch Überfischung und Verschmutzung bedroht sind. Die Europäische
Union kann es sich nicht länger leisten, ihre Meere und Ozeane sektorspezifisch
und mit Hilfe unkoordinierter Einzelmaßnahmen zu verwalten. Vielmehr müs-
sen alle Nutzungsinteressen – Seeverkehr, Industrieentwicklung, Tourismus,
Energie, Fischerei, Forschung – nachhaltig unter einen Hut gebracht werden.
Ein integriertes Meeresschutzkonzept ist deshalb dringend notwendig.

Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht

Deutschland muss die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um der Schaffung eines
EU-weiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts voranzutreiben.
Ziel muss stets eine europäische Justiz- und Innenpolitik sein, bei der die Grund-
rechte und die Anforderungen der Sicherheit im Einklang stehen und unmittel-
bar geltende Grund- und Verfahrensrechte, ein effektiver Rechtsschutz und die
Transparenz europäischer Regelungen verstärkt werden. Denn nur so wird sie
das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen genießen. Die politische Gestaltung
dieser grundrechtssensiblen und teils hoheitlichen Bereiche der Mitgliedstaaten
erfordert besonderes Augenmaß, wobei gleichzeitig der europäische Mehrwert
offenbar ist.

Weit oben auf der Tagesordnung der Justiz- und Innenpolitik stehen heute
Sicherheit und Schutz vor Terrorismus. Viele der europäischen Maßnahmen in
diesem Komplex fallen unter die so genannte dritte Säule des EU-Vertrags, z. B.
die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, bzw. wurden in
dem zwischenstaatlichen Vertrag von Prüm kodifiziert. Das bedeutet effektiv ein
Umgehen der parlamentarischen und öffentlichen Kontrolle durch die nationa-
len Regierungen. Diese undemokratische Praxis ist nicht nur der EU und ihrer
Werte unwürdig, sie gefährdet auch die Balance von Freiheit und Sicherheit in
unseren Staaten. Die Bundesregierung muss sich daher der Aufgabe annehmen,
dieser anerkannten Diagnose entsprechend Abhilfe zu schaffen.

Ein umfassender europäischer Daten- und Grundrechteschutz ist von elementa-
rer Bedeutung. Dieser muss durch die Verabschiedung des entsprechenden Rah-
menbeschlusses über den Datenschutz und der Zuständigkeit der zu schaffenden
Agentur für Grundrechte auch für die polizeiliche und strafjustizielle Zusam-
menarbeit geltend gemacht werden.

Ein funktionsfähiger, grundrechteorientierter Datenaustausch zwischen europä-
ischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden ist anzustreben. Die Trennung der
Geheimdienste von den Polizeibehörden in Deutschland sowie die eindeutige
Zweckbindung und Zugangsbeschränkung der übermittelten Daten muss dabei
konsequent aufrechterhalten werden. Wir warnen vor einer Umgehung dieser
Prinzipien insbesondere bei der Erweiterung des Schengener Informationssys-
tems (SIS II) und der geplanten technischen Überlappung mit dem Visa-Infor-
mationsystem. Die demokratische Kontrolle von Europol muss durch Überfüh-
rung des Abkommens in den EU-Rahmen hergestellt werden.

Bei der Übermittlung von Fluggastdaten aus der EU an die USA muss eine da-
tenschutzgerechte Lösung gefunden werden. Hierbei wird die Bundesregierung
aufgefordert, sich an der mit Kanada gefundenen Regelung zu orientieren.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den europäischen Rechtsschutz zu ver-
bessern. Jedes nationale Gericht soll bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer
europäischen Regelung den Europäischen Gerichtshof anrufen können. Die Zu-
ständigkeit des Europäischen Gerichtshofes in Titel IV des EG-Vertrages (EGV)

muss deshalb an das umfassende Vorlageverfahren in Artikel 234 EGV ange-
passt werden.

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Gerade im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit haben die EU-Mit-
gliedstaaten ihre Hausaufgaben jedoch noch nicht gemacht. Unschuldsvermu-
tung, das Recht auf rechtliches Gehör, Verteidigungsrechte und das Schweige-
recht haben bislang keine einheitliche gesetzliche Grundlage erhalten. Die Ver-
abschiedung des Rahmenbeschlusses zu einigen grundlegenden Verfahrensrech-
ten ist deshalb überfällig.

Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der EU folgt zurzeit dem Prin-
zip der gegenseitigen Anerkennung. Es werden nicht Strafrechtsvorschriften
harmonisiert, sondern die Mitgliedstaaten verzichten bei bestimmten Delikts-
typen auf die sonst notwendige Prüfung der gegenseitigen Strafbarkeit. Dieser
Katalog enthält rechtlich unpräzise und missverständliche Beschreibungen von
Straftaten. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sollte daher darauf drängen,
dass die Deliktsgruppen präzisiert werden.

Globalisierung gerecht gestalten

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft soll eine Reihe von Abkommen und
Initiativen voranbringen, die die Beziehungen der EU mit neuen Akteuren ge-
stalten. Messlatte für den Erfolg der deutschen EU-Präsidentschaft wird sein,
inwieweit es damit gelingt, zu einer gerechten Globalisierung beizutragen. Denn
es ist von globaler Bedeutung, dass die Polarisierungen zwischen Arm und
Reich und die Konkurrenz um knapper werdende Ressourcen nicht zu immer
mehr politischen wie ökonomischen Krisen führen. Ein glaubwürdiges deut-
sches Engagement wird auch an der eigenen Bereitschaft zur Umsetzung des
EU-Stufenplans zur Entwicklungsfinanzierung gemessen werden.

Für die Verhandlungen über ein EU-China-Rahmenabkommen während der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft heißt das: Handelsbeziehungen mit Men-
schenrechtsfragen verknüpfen, eine höhere Verantwortung Chinas beim Enga-
gement in Entwicklungsländern einfordern und bei der Nutzung von Energie
und Ressourcen Initiativen zur Einführung von Umweltstandards auf den Weg
zu bringen.

Die neue EU-Zentralasienstrategie muss ein wirksamer Beitrag sein für nachhal-
tige Entwicklung in Zentralasien und langfristige Zusammenarbeit, die auf der
Förderung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit als Grundbedingung
aufbaut.

Für die neuen Wirtschaftspartnerabkommen der EU mit den AKP-Staaten, den
Partnerstaaten der EU in Afrika, der Karibik und im Pazifik, bietet die deutsche
EU-Ratspräsidentschaft eine einzigartige Chance, in den laufenden Verhandlun-
gen das Ruder herumzudrehen und diese Abkommen an der Leitlinie der Ent-
wicklungsverträglichkeit auszurichten.

Für eine Wiederbelegung der WTO-Doha-Runde (WTO: Welthandelsorgani-
sation) muss sich die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, eine
wirkliche Entwicklungsrunde auf den Weg zu bringen, die die Entwicklungs-
ziele der Vereinten Nationen unterstützt und die Leistungsfähigkeit der Entwick-
lungsländer berücksichtigt.

In Lateinamerika muss die deutsche EU-Ratspräsidentschaft die Offenheit neuer,
durch Wahlen legitimierter Staatsregierungen nutzen, um eine echte strategische
Partnerschaft mit den Staaten Lateinamerikas und der Karibik (LAK) aufzu-
bauen, die zur Überwindung von Armut und sozialer Ungleichheit beiträgt.

Europaweite Bildung und Forschung

In der Bildungspolitik muss der geplante Europäische Qualifikationsrahmen
(EQR) im Vordergrund stehen. Er soll die Vergleichbarkeit beruflicher Kompe-

tenzen in der EU und die Durchlässigkeit zur akademischen Bildung verbessern.

Drucksache 16/3327 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

So fördert der EQR die Mobilität und wird ein Rahmen für lebenslanges Lernen
innerhalb der EU.

Kritisch ist das geplante Europäische Technologieinstitut (ETI) zu bewerten. Es
überzeugt weder konzeptionell noch bringt es einen erkennbaren forschungspo-
litischen Mehrwert gegenüber vorhandenen Einrichtungen und Initiativen. Mit
dem ETI würde nur eine unnötige parallele Struktur aufgebaut, die finanzielle
Ressourcen beansprucht.

Den demografischen Wandel als europäische Herausforderung und Chance nutzen

Der demografische Wandel ist Herausforderung und Chance für alle EU-Mit-
gliedstaaten, unter anderem auch in Hinblick auf die Lissabon-Strategie. Die
europäische Zusammenarbeit steht hier noch am Anfang und muss intensiviert
werden. Die europäischen Programme zur Jugendpolitik müssen engagiert unter
Beteiligung von Jugendlichen umgesetzt werden.

Gemeinsame kulturelle Identität fördern

Die Stärkung der gemeinsamen europäischen Identität und die kulturelle Ver-
ständigung in Anerkennung der europäischen Vielfalt sind ein Schlüssel für das
zusammenwachsende Europa. Die gezielte Förderung kultureller Aktivitäten
und eine intensivierte europäische Kulturpolitik sind hierfür unabdingbar. Auch
die Ratifizierung der UNESCO-Konvention „Übereinkommen über den Schutz
und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ ist hierbei von
großer Bedeutung. Mitentscheidend für einen Erfolg der Konvention auf inter-
nationaler Ebene wird auch die Einbindung der kulturinteressierten Bürgerinnen
und Bürger und der Kulturwirtschaft sein. Auch die Kulturwirtschaft muss
aufgrund ihrer überproportionalen Wachstumsentwicklung und ihrer Bedeutung
für die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmärkte als wichtiges Handlungsfeld
verankert werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Verfassungs-
prozess wieder anzustoßen und dabei

1. die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta und die institutionellen
Fortschritte (Mehrheitsentscheidungen im Rat, Einführung der doppelten
Mehrheit und des europäischen Außenministers) zu bewahren;

2. auf eine Zweiteilung des Vertrages hinzuwirken, in einen reinen Verfassungs-
vertrag, der die Grundrechte und die institutionellen Fragen umfasst und in
einen Ausführungsvertrag, der die detaillierten Regelungen für die einzelnen
Politikbereiche enthält;

3. eine öffentliche Debatte über die Zukunft der EU, gemeinsame europäische
Werte, die gemeinsame Identität und Kultur in den Mitgliedstaaten und den
EU-Institutionen einzuleiten.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Klimawandel zu
bremsen und die Energiewende einzuleiten, indem sie

4. den forcierten Ausbau erneuerbarer Energien europaweit in den Mittelpunkt
stellt und sich für ambitionierte und verbindliche Ausbauziele für alle Arten
von erneuerbaren Energien einsetzt;

5. sich für eine Effizienzstrategie für die Sektoren Strom, Wärme und Kraft-
stoffe einsetzt, die den Energieverbrauch absolut senkt und klare Grenzwerte
und Zielvorgaben mit den notwendigen Instrumenten einführt;

6. die Initiative ergreift, dass die EU-Mitgliedstaaten sich dazu verpflichten,

ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 30 Prozent zu reduzie-
ren;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/3327

7. sich dafür einsetzt, dass der Emissionshandel gestärkt, die Bevorzugung der
Kohle beendet und ab 2008 zehn Prozent der Emissionsrechte, ab 2013 alle
Emissionsrechte versteigert werden;

8. darauf hinwirkt, dass beim Verkehr EU-weit klare Grenzwerte für den
Kraftstoffverbrauch von Neufahrzeugen eingeführt werden, durchschnitt-
lich fünf Liter (120 g CO2/km) bis zum Jahr 2012 und drei Liter (80 g CO2/
km) bis 2020;

9. darauf hinwirkt, dass der Luftverkehr in das sog. Kyoto II-Abkommen und
den CO2-Emissionshandel einbezogen wird;

10. darauf hinwirkt, eine europäische Kerosinsteuer einzuführen und die Mehr-
wertsteuerbefreiung auf grenzüberschreitende Flüge abzuschaffen;

11. darauf hinwirkt, dass in allen EU-Mitgliedstaaten eine Ticketabgabe zur
Finanzierung einer verstärkten Entwicklungszusammenarbeit zur Errei-
chung der UN-Millenniumsziele eingeführt wird;

12. darauf hinwirkt, dass die EU Russland nachdrücklich dazu auffordert, end-
lich die Energiecharta zu ratifizieren;

13. darauf hinzuwirkt, dass eine nachhaltige Energiepolitik im Partnerschafts-
und Kooperationsabkommen mit Russland eine bedeutende Rolle spielt;

14. darauf hinwirkt, dass durch eine weitere Liberalisierungsrichtlinie eine Ent-
flechtung der Transportnetze von Erzeugung und Vertrieb erreicht wird;

15. sich dafür einsetzt, dass die Privilegierung der Atomenergie durch Euratom
beendet wird;

16. sich für eine europäische Biogaseinspeisungsstrategie einsetzt;

17. sich für eine europäische Partnerschaft mit Mittelmeeranrainerländern ein-
setzt, in deren Rahmen vor allem aus Nordafrika Strom aus erneuerbaren
Energien produziert und teilweise nach Europa importiert wird;

18. sich für europaweite Stromeinspeisungssysteme sowie eine Wärmericht-
linie für erneuerbare Energien einsetzt.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich für eine einheit-
lichere EU-Außen- und Sicherheitspolitik einzusetzen, indem sie

19. den Weg bereitet für eine neue Friedensperspektive für den Nahen Osten,
das Nahost-Quartett wieder belebt und arabische Länder in direkte Verhand-
lungen einbezieht;

20. sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Palästinenserinnen
und Palästinenser einsetzt, als Grundlage für eine dauerhaft friedliche
Koexistenz mit Israel;

21. konkrete Überlegungen zur Vorbereitung einer neuen Nahostkonferenz oder
zu tragfähigen neuen Sicherheitsstrukturen in der Region voranbringt;

22. gegenüber den USA zu gemeinsamen globalen Initiativen drängt, zur Stär-
kung der Vereinten Nationen, für Klimaschutz und nachhaltige Energie-
politik und für eine Wiederbelebung der Doha-Entwicklungsrunde;

23. sich für eine koordinierte Strategie der EU gegenüber Russland einsetzt, die
eine nachhaltige Antwort auf Putins geopolitisch motivierte Machtpolitik
formuliert;

24. auf eine Stärkung des Profils der EU als vorrangig zivile Friedensmacht und
den weiteren Ausbau der zivilen und polizeilichen Strukturen und Fähigkei-
ten sowie Strukturen zum raschen und effektiven zivil-militärischen Krisen-

management hinwirkt;

Drucksache 16/3327 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

25. sich dafür einsetzt, dass die EU-Programme zur Sicherheitssektorreform
ausgebaut werden, insbesondere EUSEC und EUPOL im Kongo, und dass
die EU in diesem Bereich neue Verantwortung übernimmt für den Aufbau
des Polizeiwesens in Afghanistan;

26. neue Initiativen zur Abrüstung, Nichtweiterverbreitung und Rüstungs-
kontrolle und Rüstungsexportkontrolle initiiert;

27. darauf hinwirkt, dass die Praxistauglichkeit des Battlegroup-Konzepts und
dessen Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten und die NATO gründ-
lich verbessert wird;

28. sich dafür einsetzt, dass die militärischen und rüstungsindustriellen Über-
kapazitäten durch verbesserte Kooperation, Arbeitsteilung und Koordina-
tion weiter abgebaut werden;

29. sich für eine stärkere Differenzierung der europäischen Nachbarschafts-
politik zwischen den osteuropäischen Staaten bis zum Kaukasus, die eine
grundsätzliche Beitrittsperspektive haben, und den südlichen und östlichen
Mittelmeeranrainern einsetzt;

30. sich dafür einsetzt, dass die Instrumente der Nachbarschaftspolitik stärker
zur Unterstützung der Entwicklung der Zivilgesellschaft und zur Förderung
der Grundwerte der Demokratie genutzt werden;

31. die Verhandlungen mit der Türkei in ruhigeres Fahrwasser lenkt, die Lösung
des Zypernkonfliktes und die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aktiv
unterstützt;

32. eine umfassende Strategie zur Heranführung der Staaten des westlichen
Balkans unter Berücksichtigung ihrer besonderen Verantwortung für das
Kosovo an die Europäische Union entwickelt und umsetzt.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich für eine verant-
wortungsvolle europäische Migrations- und Asylpolitik einzusetzen, indem sie

33. die Formulierung einer gemeinsamen EU-Migrations- und Asylpolitik vor-
antreibt;

34. darauf hinwirkt, dass menschenrechtliche und demokratische Standards bei
der Kontrolle der EU-Außengrenzen verbessert werden;

35. sich für eine konsequente Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention in
der EU einsetzt;

36. sich dafür einsetzt, dass die Vernetzung der Arbeit der EU-Agentur für Au-
ßengrenzensicherung FRONTEX mit den nationalen Seenotrettungsdiens-
ten und die Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle von FRONTEX
vorangetrieben wird;

37. die Appelle der Mittelmeeranrainerstaaten unterstützt, die Verantwortung
innerhalb der EU beim Umgang mit Flüchtlingen zu teilen, die aus Seenot
geretteten Personen aufzunehmen sowie die Kosten zwischen den Mitglied-
staaten aufzuteilen;

38. das Prinzip durchsetzt, nachdem Rückführungen aus der EU in Drittstaaten
nur unter Einhaltung der völkerrechtlichen Flüchtlings- und Menschen-
rechtskonventionen erfolgen dürfen;

39. auf eine gemeinsam mit den Herkunftsländern erarbeitete Gesamtstrategie
der EU zur Bekämpfung von Fluchtursachen hinwirkt;

40. sich für die Schaffung legaler Wege der Einwanderung sowie eine abge-

stimmte Strategie der Anwerbung qualifizierter Fachkräfte einsetzt;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/3327

41. einen systematischen Austausch europaweiter Erfahrungen in der Integra-
tionspolitik initiiert.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich für eine ökolo-
gische und soziale Wirtschaftspolitik in der EU einzusetzen, indem sie

42. auf dem kommenden Frühjahrsgipfel zur Lissabon-Strategie darauf hin-
wirkt, dass die Wirtschaftspolitik in der EU durch klare ökologische und
soziale Regelungen flankiert wird;

43. die Initiative der EU-Kommission zur Trennung des Eigentums von Strom-
netz, Stromerzeugung und -vertrieb unterstützt;

44. sich dafür einsetzt, einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Wet-
ten und Lotto zu schaffen;

45. sich dafür einsetzt, die wettbewerbsrechtlichen Kompetenzen der EU-
Kommission z. B. bei der Fusionskontrolle zu stärken;

46. das EU-Recht in der eigenen Gesetzgebung, insbesondere bei der Novelle
des Telekommunikationsrechtes, berücksichtigt und somit die Glaubwür-
digkeit der Bundesrepublik Deutschland in der EU wiederherstellt;

47. sich für mehr Bürokratieabbau auf europäischer Ebene durch bessere
Gesetzgebung einsetzt;

48. sich dafür einsetzt, dass Materialeffizienz zum zentralen Fokus der Inno-
vationspolitik der Europäischen Union wird;

49. das Ziel von Lissabon hervorhebt, für alle europäischen Bürgerinnen und
Bürger die Chance zur Teilhabe an Bildung und Erwerbsarbeit zu eröffnen.
Insbesondere die Chancengleichheit der Geschlechter im Erwerbsleben ist
zu verbessern. Ebenso muss der Zugang von Älteren, Geringqualifizierten
und Menschen mit Behinderung zum Arbeitsmarkt deutlich verbessert
werden;

50. sich für legislative Maßnahmen zur Lohngerechtigkeit von Frauen und
Männern sowie zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen
einsetzt;

51. sich für mehr Rechtssicherheit hinsichtlich EU-weiter Rentenansprüche und
Krankenversicherungsschutz einsetzt;

52. sich für eine größere Rechtssicherheit bei der Auslegung und Anwendung
der Binnenmarktvorschriften im Bereich der Gesundheits- und Pflegepolitik
einsetzt;

53. sich für die Verringerung der Unterschiede in der Lebenserwartung durch
Abbau sozialer Ungleichheiten in Abhängigkeit von Einkommen und Bil-
dung einsetzt;

54. sich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft intensiv für eine poli-
tische Einigung bei der Schaffung einer gemeinsamen Bemessungsgrund-
lage für die Körperschaftsteuer einsetzt;

55. eine Initiative für eine einheitliche Regulierung für Hedgefonds im Rahmen
der Fondsrichtlinie startet, die über die auf internationaler Ebene diskutier-
ten Transparenzpflichten hinausgeht.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung zu einer ambitionierten
Umweltpolitik auf EU-Ebene auf, in dem sie

56. darauf hinwirkt, dass gemäß der Konvention von Aarhus (1998), die jeder
Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt, die Anliegen von Investo-

rinnen und Investoren und betroffener Öffentlichkeit frühzeitig zusammen-
gebracht werden, um insbesondere bei Großprojekten den Umweltschutz zu

Drucksache 16/3327 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

verbessern, unzumutbare Härten für die Betroffenen zu vermeiden, Verwal-
tungsentscheidungen zu vereinfachen sowie Bürokratie abzubauen;

57. sich dafür einsetzt, dass die Entwicklung des ländlichen Raumes finanziell
zum Hauptinstrument der Agrarförderung ausgebaut wird;

58. sich für ein integriertes Meeresschutzkonzept einsetzt;

59. sich auch für eine europäische Verbraucher-Informationsrichtlinie einsetzt,
die auch den Informationsanspruch gegenüber Unternehmen umfasst;

60. sich für die Verbesserung der vorsorgenden Risikobewertung von (Techno-
logie-)Innovationen wie digitale Medienneuheiten, RFID-Technik oder
Nanotechnologie sowie die für Verbesserung der Zulassungsverfahren der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einsetzt;

61. darauf hinwirkt, dass der Einsatz von Agrogentechnik auch bei der Produk-
tion von Milch, Eiern und Fleisch endlich gekennzeichnet wird;

62. darauf hinwirkt, dass der Aktionsplan der Europäischen Kommission zur
Biodiversität als verbindliches Maßnahmenpaket von allen Mitgliedstaaten
beschlossen und umgesetzt wird;

63. sich für die konsequente Verwirklichung des Natura-2000-Netzes einsetzt
und konkrete Vorschläge für Finanzierung, Management- und Kontroll-
systeme sowie kontinuierliches Monitoring vorlegt;

64. darauf hinwirkt, dass Tiertransporte begrenzt werden, ein EU-Tierschutz-
siegel eingeführt wird und europäische Importverbote für tierquälerische
Erzeugnisse wie Robbenprodukte, Hunde- und Katzenfelle durchgesetzt
werden;

65. sich für eine Verbesserung der EU-Biopatentrichtlinie dahingehend einsetzt,
dass für einen fairen Interessenaugleich gesorgt wird, Vorratspatentierungen
vermieden werden und die Richtlinie mit internationalen Verträgen in den
Bereichen Schutz des geistigen Eigentums, biologische Vielfalt und bio-
logische Sicherheit übereinstimmt;

66. darauf hinwirkt, dass die EU ein weltweites Moratorium für die Grund-
schleppnetzfischerei auf der Hohen See vorantreibt.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Stärkung von
Freiheit, Sicherheit und Recht zu verbessern, indem sie

67. darauf hinwirkt, dass im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusam-
menarbeit in Strafsachen die Bürgerrechte gestärkt und umfassende Verfah-
rensrechte im Strafverfahren festgelegt werden;

68. darauf hinwirkt, dass die im Bereich der Zusammenarbeit der Sicherheits-
und Justizbehörden bestehende datenschutzrechtliche Regelungslücke durch
die zügige Verabschiedung eines Rahmenbeschlusses zum Datenschutz in
der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit geschlossen wird;

69. sich dafür einsetzt, den Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrecht auf alle
in § 13 EGV genannten Kriterien auszuweiten, da die Richtlinien des euro-
päischen Antidiskriminierungsrechts in ihrer Reichweite differieren;

70. sich zur Verbesserung der Rechtssicherheit im Familienrecht für EU-weite
Verordnungen zum anwendbaren Recht bei Unterhalt und Ehescheidung
einsetzt, die insbesondere die Interessen betroffener Frauen wahren;

71. darauf hinwirkt, dass die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes in
Titel IV EGV an das umfassende Vorlageverfahren in Artikel 234 EGV an-

gepasst wird;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/3327

72. das gegenseitige Vertrauen in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten för-
dert und darauf drängt, dass die Straftaten des Deliktkataloges präzisiert
werden;

73. dafür Sorge trägt, dass die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei-
behörden aufrechterhalten bleibt, insbesondere bei der Erweiterung des
Schengener Informationssystems;

74. darauf hinwirkt, dass der Vertrag von Prüm über die Vertiefung der grenz-
überschreitenden Zusammenarbeit, zur Bekämpfung des Terrorismus, der
Kriminalität und der illegalen Migration, der von einigen EU-Mitglied-
staaten außerhalb des EU-Vertrages geschlossen wurde, in den EU-Rahmen
überführt wird.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zu einer gerechten
Globalisierung beizutragen, indem sie

75. darauf hinwirkt, dass in den Verhandlungen über ein EU-China-Abkommen
Handelsbeziehungen mit Menschenrechtsfragen verknüpft werden;

76. darauf hinwirkt, dass der jährliche EU-China-Gipfel 2007 eine höhere
Verantwortung Chinas in seiner Kooperation mit Entwicklungsländern
einfordert, die Millenniumsziele in Afrika adressiert und das Thema der
Transparenz in der Verwendung von Rohstoffeinnahmen in der Agenda des
Gipfels verankert;

77. sich dafür einsetzt, dass mit der neuen EU-Zentralasienstrategie ein konkre-
ter Menschenrechtsdialog mit den fünf zentralasiatischen Staaten vereinbart
wird und die wirtschaftliche Zusammenarbeit so gestaltet wird, dass eine
nachhaltige und umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung in Zentral-
asien gefördert wird;

78. sich für Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den AKP-Staaten
einsetzt, die entwicklungs- und handelspolitische Ziele miteinander verbin-
den und die Millenniumsziele unterstützen;

79. einen Fahrplan ausarbeitet, wie ein Scheitern an den Millenniumszielen in
Afrika abgewendet werden kann;

80. den Aktionsplan der EU-Afrika-Strategie konsequent umsetzt und bis zum
nächsten EU-Afrika-Dialog im Mai 2007 eine gemeinsame Strategie von
EU und Afrikanischer Union voranbringt sowie das Zustandekommen eines
EU-Afrika-Gipfels noch im Jahr 2007 befördert;

81. dafür Sorge trägt, dass alle EU-Partner Umsetzungspläne vorlegen, wie sie
den EU-Stufenplan zur Erhöhung der Entwicklungszusammenarbeit auf
0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2015 realisieren werden;

82. sich für eine entschlossene diplomatische Initiative einsetzt zur Umsetzung
der UN-Resolution 1706 (2006), die eine UN-Friedensmission für Darfur ab
Januar 2007 vorsieht;

83. darauf hinwirkt, dass die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika
zu einer echten strategischen Partnerschaft für gerechte Globalisierung aus-
gebaut werden;

84. dafür Sorge trägt, dass der EU-Menschenrechtsdialog konsequent in alle
Bereiche der EU-Außenbeziehungen eingebunden und die Ausstattung der
EU-Missionen im Bereich der Menschenrechte vorangetrieben wird;

85. darauf hinwirkt, dass durch die EU-Grundrechteagentur auch die Achtung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten in den einzelnen EU-Staaten kon-

sequent verfolgt wird.

Drucksache 16/3327 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Weiterentwick-
lung des europäischen Bildungs- und Forschungsraumes zu unterstützen, indem
sie

86. eine öffentliche Debatte über das bisher wenig bekannte, aber bildungs-
politisch zentrale Projekt „Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR)“ an-
stößt und in den Beratungen darauf hinwirkt, dass der EQR zur Qualitäts-
sicherung und -entwicklung in der beruflichen Qualifizierung genutzt wird
und die unbürokratische, betriebsunabhängige Zertifizierung von Qualifi-
kationen ermöglicht;

87. sich gegen die Errichtung eines Europäischen Technologieinstituts (ETI) als
zusätzliche Netzwerkstruktur für Wissens- und Innovationsgemeinschaften
auf europäischer Ebene einsetzt und stattdessen dafür Sorge trägt, dass mit
dem Start des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms die Priorität beim Euro-
päischen Forschungsrat als unabhängige exzellenzorientierte Institution zur
Förderung der Grundlagenforschung liegt;

88. die Bologna-Nachfolgekonferenz in London dazu nutzt, die Kernpunkte des
Reformprozesses in Deutschland kritisch zu überprüfen und in Europa ge-
meinsame Schritte zum Gelingen des Bologna-Prozesses zu vereinbaren.
Die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen muss ebenso voran-
gebracht werden wie die Reform der Studienstrukturen, die weitere Verbes-
serung der Mobilität von Studierenden und die Sicherung der Qualität der
Studiengänge und Abschlüsse.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den demografischen
Wandel als europäische Herausforderung und Chance zu nutzen, indem sie

89. die EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzt, dem Erfahrungsaustausch unter den
Mitgliedstaaten zum demografischen Wandel einen Rahmen zu geben und
die Zusammenarbeit zu verstärken;

90. die Umsetzung des „Europäischen Pakts für die Jugend“ mit Blick auf be-
nachteiligte und diskriminierte Jugendliche forciert und für die aktive Um-
setzung des Programms „Jugend in Aktion“ Sorge trägt. Insbesondere im
Bereich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind altersgerechte
Ansätze zu befördern und der internationale Austausch über sog. Best-
Practice-Beispiele voranzutreiben. Die Angebote der Europäischen Freiwil-
ligendienste müssen entsprechend der hohen Nachfrage ausgebaut werden.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die gemeinsame
kulturelle Identität zu fördern, indem sie

91. dafür Sorge trägt, dass die Kulturwirtschaft als Querschnittsaufgabe besser
gefördert wird und dass sie den Ratifizierungsprozess der UNESCO-Kon-
vention „Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen“ durch die Gemeinschaft und in den EU-Mit-
gliedstaaten unter Einbindung der zivilgesellschaftlichen Institutionen vor-
antreibt und verantwortungsvoll umsetzt;

92. sich bei der Novellierung der sog. Fernsehrichtlinie an den Bedürfnissen der
Verbraucher und Verbraucherinnen orientiert und sich für die Beibehaltung
des Prinzips der Trennung von Werbung und Programminhalt einsetzt und
verhindert, dass das in Deutschland geltende Schleichwerbeverbot durch die
Erlaubnis von Produktplatzierungen oder Produktionsbeihilfen untergraben
wird.
Berlin, den 8. November 2006

Fritz Kuhn, Renate Künast und Fraktion

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