BT-Drucksache 16/3316

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -16/519- Gentwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Vom 8. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3316
16. Wahlperiode 08. 11. 2006

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 16/519 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften
auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Bericht der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke,
Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Kraftfahrzeug-
steuergesetzes soll die Besteuerung der von der Aufhebung
des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) betroffenen früheren „Kombinations-Kfz“ klar-
gestellt und für Wohnmobile neu geregelt werden.

Die finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haus-
halte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Für die Länder ergeben sich aus den Folgen der Aufhebung
des § 23 Abs. 6a StVZO schätzungsweise Mehreinnahmen
aus der Besteuerung der Geländewagen, sog. Sport-Utility-
Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse
von jährlich bis zu 87 Mio. Euro. Aus der geänderten Be-
steuerung der Wohnmobile ergeben sich voraussichtlich
weitere Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 70 Mio.
Euro ab dem Jahr 2006 mit steigender Tendenz in den
Folgejahren.

Bei der nach der Zielrichtung des Gesetzes zu erwartenden
vermehrten Neuanschaffung von emissionsgünstigen Wohn-
mobilen und Bestandsverringerung älterer Fahrzeuge wer-

den sich die Steuermehreinnahmen künftig entsprechend
verringern.

Aufgrund der vom federführenden Finanzausschuss be-
schlossenen Änderungen bei der Besteuerung von Wohn-
mobilen ergeben sich voraussichtlich Mehreinnahmen in
Höhe von jährlich ca. 50 Mio. Euro ab dem Jahr 2006.

2. Vollzugsaufwand

Im Bereich der Automation wird für die Erfassung der Be-
steuerungstatbestände ein geringer Mehraufwand anfallen,
der gegenwärtig nicht quantifizierbar ist.

Sonstige Kosten ergeben sich keine.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Drucksache 16/3316 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Berlin, den 8. November 2006

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und
Berichterstatter

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

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