BT-Drucksache 16/3193

Für solidarische und entwicklungspolitisch kohärente Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Vom 26. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3193
16. Wahlperiode 26. 10. 2006

Antrag
der Abgeordneten Heike Hänsel, Ulla Lötzer, Dr. Diether Dehm, Monika Knoche,
Dr. Barbara Höll, Hüseyin-Kenan Aydin, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger-Neuling,
Dr. Hakki Keskin, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer
(Köln), Alexander Ulrich, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion
DIE LINKE.

Für solidarische und entwicklungspolitisch kohärente
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach dem vorläufigen Scheitern der aktuellen Verhandlungsrunde der Welt-
handelsorganisation (WTO, Doha-Runde) scheint die EU entschlossen, ihre
Marktöffnungsziele, die sie in der WTO angesichts der erstarkten Position der
Schwellen- und Entwicklungsländer und der verschärften handelspolitischen
Konkurrenz zwischen der EU und den USA derzeit nicht durchsetzen kann, in
bilateralen Verhandlungen doch noch auf die internationale Handelsagenda zu
setzen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat dazu bereits
seine Forderungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in der ersten Jahres-
hälfte 2007 formuliert. Der Deutsche Bundestag hält es jedoch für notwendig,
dass die Politik der Bundesregierung bei der Gestaltung der Außenwirtschafts-
beziehungen nicht primär den Interessen einiger weniger Großunternehmen
und ihrer Verbände folgt. Stattdessen ist die Kohärenz von Wirtschafts- und
Entwicklungspolitik dringend geboten.

1. Im Europäischen Entwicklungskonsens wird der Anspruch aufgestellt,
„dass die EU die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit in all ihren Politik-
feldern, die die Entwicklungsländer berühren können, berücksichtigt und
dass ihre jeweilige Politik die Entwicklungsziele fördert.“ (Ratsdokument
14820/05). Auf die Agenda hat sich der Europäische Entwicklungskonsens
unter anderem Armutsbekämpfung, Ernährungssicherheit und die Förderung
des sozialen Zusammenhalts und von Beschäftigung gesetzt. Die Entwick-
lungszusammenarbeit solle partnerschaftlich und unter Beteiligung der Zi-
vilgesellschaft vonstattengehen. Die bisherige Marktöffnungspolitik der EU
lässt allerdings die im Entwicklungskonsens angemahnte Politikkohärenz
vermissen: Die Assoziierungsverhandlungen der EU mit Staatengruppen des
Südens laufen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne
Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure ab. Die Verhandlungspartner
klagen dabei zunehmend über den von der EU-Kommission aufgebauten
Zeitdruck. Weder die Sicherung ländlicher Produktions- und Vermarktungs-
strukturen und damit die Versorgungssicherheit der betroffenen Bevölkerun-
gen noch gar ein nachhaltiges Wirtschaften stehen im Mittelpunkt der
Verhandlungsagenda der EU. Stattdessen dominieren eigene Wirtschafts-

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interessen die Verhandlungsführung der EU. Hier muss die deutsche EU-
Ratspräsidentschaft einen grundsätzlichen Richtungswechsel hin zu solida-
rischen und entwicklungspolitisch kohärenten Verhandlungen einleiten.

2. Unter der deutschen Ratspräsidentschaft geht die EU in die entscheidende
Phase der Verhandlungen um die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (engl.
Abkürzung: EPA) mit den AKP-Staaten (Staaten in Afrika, der Karibik und
im Pazifik). Ziel der EU-Kommission ist, die Verhandlungen mit den einzel-
nen Regionalgruppen bis zum Jahresende 2007 abzuschließen. Die Verhand-
lungen wurden notwendig, nachdem 2000 das Lomé-Abkommen auslief,
das – in Anerkennung des ökonomischen Gefälles zwischen den AKP-Staa-
ten und der EU – den AKP-Staaten einen bevorzugten Zugang zu euro-
päischen Märkten gesichert hatte, ohne dass sie umgekehrt den europäischen
Importen dieselben Vergünstigungen einräumen mussten. Das Folgeabkom-
men von Cotonou setzt dieses Prinzip der Differentiation fort. In Artikel 2
des Abkommens heißt es: „Die Modalitäten und Prioritäten der Zusammen-
arbeit richten sich nach dem Entwicklungsstand des jeweiligen Partners, sei-
nen Bedürfnissen, seiner Leistung und seiner langfristigen Entwicklungs-
strategie.“ Und weiter in Artikel 34 Abs. 3: „Bei der wirtschaftlichen und
handelspolitischen Zusammenarbeit wird den unterschiedlichen Bedürfnis-
sen und dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der AKP-Staaten und
AKP-Regionen Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang bestätigen
die Vertragsparteien erneut ihr Eintreten für eine besondere und differen-
zierte Behandlung aller AKP-Staaten […].“

3. Im Widerspruch dazu steht die Verhandlungsführung der EU-Kommission
in den Verhandlungen zu den EPA. Sie strebt eine sehr weitgehende und im
Wesentlichen reziproke Handelsliberalisierung an. Zusätzlich fordert die
EU, die Bereiche Wettbewerbspolitik, Investitionen und öffentliches Be-
schaffungswesen, die die Länder des Südens erfolgreich aus den WTO-Ver-
handlungen heraushalten konnten, mit in die Verhandlungen um die EPA
einzubeziehen. Diese Forderungen werden von den AKP-Partnern und inter-
nationalen Nichtregierungsorganisationen als bedrohlich empfunden und zu-
rückgewiesen. Sie äußerten im Laufe des Jahres 2006 immer wieder Enttäu-
schung über die Verhandlungsführung der EU. So kritisierten die Handels-
minister der Afrikanischen Union auf ihrer Ministerkonferenz im April
2006, die EU berücksichtige Entwicklungsbelange in den Verhandlungen
nur unzureichend. Sie wiesen auf die hohen Anpassungskosten hin, die im
Falle des Abschlusses der von der EU angestrebten Freihandelsabkommen
auf ihre Gesellschaften zukommen würden, und forderten Kompensations-
regelungen. Sie äußerten ferner Besorgnis darüber, dass die bilateralen Wirt-
schaftspartnerschaftsabkommen der EU mit regionalen Gruppen der AKP-
Staaten möglicherweise horizontale Integrationsprozesse zwischen diesen
Gruppen gefährden könnten.

4. Der Ausschuss für die Europäische Union der französischen Nationalver-
sammlung kritisiert in einem Bericht (Drucksache 3251: Rapport d’Informa-
tion sur la négociation des accords de partenariat économique avec les pays
d’Afrique, des Caraïbes et du Pacifique; sog. Lefort-Bericht) die bisherige
Verhandlungsführung der EU-Kommission gegenüber den AKP-Staaten.
Die Durchsetzung der EU-Forderungen werde die Volkswirtschaften der
AKP-Staaten einem „Schock“ aussetzen: Dieser vierfache „Schock“ – fiska-
lisch, landwirtschaftlich, industriell und bezüglich der Zahlungsbilanz –
würde, so der Ausschussbericht, die Umsetzung der Millenniumsentwick-
lungsziele in den AKP-Staaten gefährden. Der Ausschuss fordert deshalb,
der EU-Kommission das Verhandlungsmandat zu entziehen und benennt
Kriterien für ein neu definiertes Verhandlungsmandat. Dazu gehört die
Rücksichtnahme auf regionale Integrationsbemühungen. Liberalisierungen
sollen demnach nur in dem Maße verhandelt werden, wie es die soziale und

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3193

wirtschaftliche Entwicklung der Partner und die Erfüllung der Millenniums-
ziele zulassen. Ein diesbezüglicher Evaluierungsmechanismus wird gefor-
dert. Bestimmte sensible Produkte sollen von der Liberalisierung grundsätz-
lich ausgenommen werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der
deutschen Ratspräsidentschaft darauf hinzuwirken, dass

1. die Außenwirtschaftspolitik der EU gegenüber den Ländern des Südens
grundsätzlich dem UN-Menschenrecht auf Entwicklung und der Umsetzung
der UN-Millenniumsentwicklungsziele verpflichtet und in diesem Sinne am
Schutz heimischer und regionaler Märkte, an der Herstellung von Er-
nährungssicherheit und -souveränität sowie am Prinzip des ergänzenden
Austauschs statt am Wettbewerb ausgerichtet ist;

2. Assoziierungsverhandlungen grundsätzlich offen und öffentlich geführt
werden und dass der Deutsche Bundestag und die gesamte Öffentlichkeit
umfassend über den Stand der Verhandlungen, die Angebote und Forderun-
gen informiert werden;

3. Assoziierungsverhandlungen nicht die Integrationsbemühungen benach-
barter Staaten und Regionen im Süden gefährden;

4. in Assoziierungsverhandlungen mit den Ländern des Südens keine Liberali-
sierungen in ökologisch, sozial oder kulturell sensiblen Bereichen verhan-
delt werden;

5. in Assoziierungsverhandlungen keine Liberalisierung in der Daseinsvor-
sorge verlangt wird und stattdessen Angebote zur Unterstützung einer effi-
zienteren öffentlichen Trägerschaft unterbreitet werden;

6. kein Druck auf die Verhandlungspartner ausgeübt wird, ihre Binnen- bzw.
regionalen Märkte durch Liberalisierung zu gefährden; dass solche land-
wirtschaftlichen Bereiche, die vor allem für die eigenen Binnenmärkte pro-
duzieren sowie die Kern- und Zuliefererbereiche von im Aufbau be-
findlichen Industrien, von Liberalisierungsverhandlungen ausgeschlossen
bleiben;

7. die im internationalen Rahmen und im Rahmen der EU (insbesondere im
Europäischen Entwicklungskonsens) festgelegten Ziele der Armutsbe-
kämpfung politische Priorität in allen Verhandlungen mit Ländern und
Ländergruppen des Südens haben;

8. entsprechend verhindert wird, dass sich die Verhandlungsführung der EU-
Kommission gegenüber den AKP-Staaten verselbständigt, und dass in die-
sem Sinne die EU-Mitgliedstaaten die Gültigkeit ihrer Entwicklungsziele
gegenüber der EU-Kommission durchsetzen;

9. entsprechend dem Wunsch der afrikanischen Handelsminister die Themen
Investition, Wettbewerb und öffentliches Beschaffungswesen nicht auf die
Agenda der EPA-Verhandlungen gesetzt werden;

10. keine Verhandlungen zu Investitionsschutzabkommen geführt werden und
das Recht der AKP-Staaten auf eigene Gestaltung ihrer Finanz-, Steuer-
und Justizpolitik geachtet wird;

11. die WTO-Vereinbarungen zum Abbau der Agrarexportsubventionen in der
EU zügig und umfassend umgesetzt werden;

12. Zwischenevaluierungen der EPA-Verhandlungen im Rahmen des EPA-
Review auch mögliche soziale, kulturelle, ökonomische und ökologische
Auswirkungen von Handelsliberalisierungen berücksichtigen;

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13. unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Gruppen aus den jeweils betrof-
fenen Ländern Maßstäbe der Sozial- und Umweltverträglichkeit aufgestellt
werden, unter denen die künftigen EPA-Verhandlungen einem permanen-
ten Monitoring unterzogen werden;

14. EU-Rat und EU-Kommission klären und offenlegen, wie die Entwick-
lungsdimension der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen finanziert werden
wird;

15. Gemeinschaftsmittel für die Handelsförderung (aid for trade) bereitgestellt
werden, ohne dass solche Programme zu einer Umschichtung von Ressour-
cen führen, die bereits für andere Entwicklungsinitiativen, wie etwa im Be-
reich der Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele, vorgesehen sind;

16. mit dem Abschluss eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens verbundene
Minderungen von Zolleinnahmen und andere Anpassungskosten in jedem
Fall adäquat kompensiert werden und dass diese Anpassungskosten nicht
in die Erhöhung der Quote der offiziellen Entwicklungshilfe am Brutto-
nationaleinkommen (ODA-Quote) nach dem EU-Stufenplan eingerechnet
werden;

17. der EU-Stufenplan zur Anhebung der ODA-Quote in allen EU-Mitglied-
staaten zügig umgesetzt wird;

18. die Vereinbarungen im Rahmen des Programms „Everything but arms“, de-
nen zufolge die wirtschaftlich am wenigsten entwickelten Länder (Least
Developed Countries, LDC) ihre Waren zollfrei auf dem EU-Markt absetzen
können, Bestandteil der EPA-Abkommen werden.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung außerdem auf, die Initia-
tive aus dem französischen Parlament aufzugreifen und im Rahmen ihrer EU-
Ratspräsidentschaft darauf hinzuwirken, dass der EU-Kommission das Mandat
zur Verhandlung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen entzogen und ein
neues Verhandlungsmandat im Sinne der unter den Nummern 1 bis 18 aufge-
führten Punkte definiert wird.

Für den Fall, dass die Verhandlungen bis zum Auslaufen der WTO-Ausnahme-
regelung, die das Präferenzsystem von Lomé bis Ende 2007 fortführt, nicht ab-
geschlossen werden können, soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen,
dass eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen gewährt wird, anstatt Druck
auf die AKP-Staaten auszuüben, einer schnellen, für sie nachteiligen Vereinba-
rung zuzustimmen.

Berlin, den 26. Oktober 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

In den Verhandlungen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen stehen sich
ungleiche Partner gegenüber. 39 der AKP-Staaten gehören zu den Least
Devoloped Countries. Sie treffen in den Verhandlungen auf die hoch entwickel-
ten europäischen Industrienationen. Auch die wechselseitige Bedeutung der
Beziehungen ist asymmetrisch: Während über 40 Prozent der Exporte aus
AKP-Staaten in die EU gehen, liegt der Anteil im umgekehrten Fall bei ledig-
lich knapp 3 Prozent.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/3193

Zivilgesellschaftliche Gruppen in Afrika, der Karibik und im pazifischen Raum
äußern die Befürchtung, dass als Folge der EPA, sollte sich die Forderung der
EU nach einer Abschaffung von mindestens 80 Prozent der Zölle durchsetzen,
die Produzenten in den AKP-Staaten einem ungleichen Wettbewerb mit den
effizienteren und überdies oft subventionierten Produzenten der EU ausgesetzt
wären, in dessen Ergebnis sie von ihren lokalen und nationalen Märkten
verdrängt würden. Bedrohlich wäre die Handelsliberalisierung gerade für
moderne, im Aufbau befindliche Produktionszweige in den AKP-Staaten.
Selbst der Bericht „Sustainble Impact Assessment“ der EU-Kommission zu den
EPA-Verhandlungen von 2003 räumt die Möglichkeit eines Kollapses dieses
Bereichs zumindest für Westafrika ein.

Für viele der AKP-Staaten würde die Abschaffung der Zölle auf EU-Importe
überdies einen schmerzlichen Aufkommensverlust bedeuten. Die Regierungen
einiger afrikanischer Staaten rechnen damit, in diesem Fall bis zu 20 Prozent
ihrer Staatseinnahmen einzubüßen. Rückläufige Staatsausgaben im Bildungs-
und Gesundheitswesen wären die Folge. Wirtschafts- und Beschäftigungsförde-
rung mittels öffentlicher Investitionen würden erschwert.

Die Befürchtung der AKP-Regierungen, die Implementierung der EPA werde
Anpassungskosten in Milliardenhöhe erzeugen, wird durch Studien gestützt.
Die EU-Kommission hat unter dem Eindruck der diesbezüglichen Hinweise
ihrer Partner eine Erhöhung der Unterstützung aus dem Europäischen Ent-
wicklungsfonds (EEF) auf 22,7 Mrd. Euro für die Jahre 2007 bis 2011 zu-
gesagt, allerdings entspricht die Erhöhung zum größten Teil lediglich einer
Anpassung an den EU-Stufenplan zur Erhöhung des Anteils der offiziellen
Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen (ODA-Quote). Das heißt: Die
Anpassungskosten wären keine zusätzliche Leistung, sondern würden aus dem
ODA-Anteil, letztlich also aus Umschichtungen im Entwicklungsbudget, finan-
ziert.

Die AKP-Staaten werden von der EU massiv unter Druck gesetzt. Das Aus-
laufen des Präferenzsystems von Lomé ist dabei das mächtigste Druckmittel.
Aber auch die Auszahlung der Mittel aus dem EEF ist an die Ratifizierung des
Cotonou-Abkommens und damit letztlich an das Zustandekommen der Wirt-
schaftspartnerschaftsabkommen gebunden. Das heißt: Verzögerungen beim
Abschluss der EPA können Verzögerungen bei der Auszahlung der EEF-Mittel
nach sich ziehen. Dieser doppelte Druck schwächt die Verhandlungsposition
der AKP-Staaten gegenüber der EU-Kommission massiv. Partnerschaftliche
und solidarische Verhandlungen sehen anders aus.

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