BT-Drucksache 16/3161

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/2709, 16/3035- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoffquotengesetz - BioKraftQuG)

Vom 25. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3161
16. Wahlperiode 25. 10. 2006

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2709, 16/3035 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoffquote
durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur
Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften
(Biokraftstoffquotengesetz – BioKraftQuG)

Bericht der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke,
Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, den weiteren Ausbau
der Biokraftstoffe auf eine tragfähige Basis zu stellen, die mit
der Förderung der Biokraftstoffe verfolgten energie- und um-
weltpolitischen Ziele Versorgungssicherheit und Klimaschutz
zu sichern sowie durch den weitgehenden Ersatz der Steuer-
begünstigung der Biokraftstoffe durch eine unternehmensbe-
zogene Quotenpflicht einen Beitrag zum Subventionsabbau
und zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes zu leisten.

Da die Europäische Kommission den so genannten Spitzen-
ausgleich nach § 10 des Stromsteuergesetzes (StromStG)
und § 55 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) (vormals:
§ 25a des Mineralölsteuergesetzes (MinöStG) bis zum
31. Dezember 2006 nur befristet genehmigt hat, soll eine
Nachfolgeregelung geschaffen werden, um die Wettbe-
werbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu erhalten.
Darüber hinaus sollen weitere Ergänzungen der Begünsti-
gungsregelungen für das produzierende Gewerbe und die
Land- und Forstwirtschaft getroffen werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:

a) Kosten für die öffentlichen Haushalte

Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand

Für die Haushalte der Gebietskörperschaften ergeben sich in
den Rechnungsjahren 2006 bis 2010 die nachfolgenden
Auswirkungen:

Durch die vom federführenden Finanzausschuss beschlosse-
nen Änderungen ergeben sich folgende finanzielle Auswir-
kungen:

Gebiets-
körperschaft

Steuermehr-/-mindereinnahmen (–)
in Mio. Euro

in den Kassenjahren

2006 2007 2008 2009 2010

Bund – 1 100 950 1 200 1 000

Länder – – – – –

Gemeinden – – – – –

Insgesamt – 1 100 950 1 200 1 000

Gebiets-
körperschaft

Steuermehr-/-mindereinnahmen (–)
in Mio. Euro

in den Kassenjahren

2006 2007 2008 2009 2010

Bund – –29 –24 +151 +106

Länder – – – – –

Gemeinden – – – – –

Insgesamt – –29 –24 +151 +106

Drucksache 16/3161 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Insgesamt ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:

Vollzugsaufwand

Durch die enge Anknüpfung an das Energiesteuerrecht, das
zur Durchführung der Regelungen im Bundes-Immissions-
schutzgesetzes (BImSchG) zur Quotenpflicht nutzbar ge-
macht wird, erhöht sich der Vollzugsaufwand so geringfügig,
dass hierfür keine gesonderte Gegenfinanzierung erforderlich
scheint bzw. von ihr keine mittelbaren Preiseffekte ausgehen.
Vollzugsaufwand für Länder und Gemeinden entsteht nicht.

b) Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

Die weitgehende Aufhebung der Steuerbegünstigung für
Biokraftstoffe und die Verpflichtung, einen bestimmten

Mindestanteil an Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen,
wird zu Mehrkosten für die Wirtschaft führen, weil die Her-
stellungskosten und damit auch die Marktpreise für Bio-
kraftstoffe höher sind als die der fossilen Kraftstoffe. Dies
dürfte auch zu einem leichten Anstieg der Kraftstoffpreise
führen, sofern die Mehrkosten von den Unternehmen auf
die Abnehmer der Kraftstoffe umgelegt werden. Die Höhe
des Preisanstiegs hängt von der Gesamtpreiskalkulation der
quotenverpflichteten Unternehmen ab, die unternehmens-
intern durchgeführt wird und im Voraus nicht quantifiziert
werden kann. Auswirkungen auf das allgemeine Preis-
niveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind
aber nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Gebiets-
körperschaft

Steuermehr-/-mindereinnahmen (–)
in Mio. Euro

in den Kassenjahren

2006 2007 2008 2009 2010

Bund – +1 071 +926 +1 351 +1 106

Länder – – – – –

Gemeinden – – – – –

Insgesamt – +1 071 +926 +1 351 +1 106

Berlin, den 25. Oktober 2006

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

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