Vom 25. Oktober 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3159
16. Wahlperiode 25. 10. 2006
Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/2704 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes
A. Problem
Die Schadensmeldungen des Hochwassers im August 2002 sind abschließend
erhoben, die Mittel verteilt und gebunden, eine Vielzahl von Programmen mit
Ablauf des Jahres 2006 abgeschlossen und nur noch ein geringes Restvolumen
an noch nicht verausgabten, aber gleichwohl gebundenen Mitteln vorhanden.
Dieser Restbestand rechtfertigt keine Beibehaltung des Fonds.
B. Lösung
Das Aufbauhilfefondsgesetz wird ergänzt. Nach § 7 wird ein neuer § 8 angefügt,
der die Auflösung des Fonds „Aufbauhilfe“ und die sich daran anschließende
Mittelverwendung des mit Ablauf des Jahres 2006 noch bestehenden Vermö-
gens des Fonds regelt.
Einstimmige Annahme
C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/2704.
D. Kosten
Durch die Auflösung des Fonds „Aufbauhilfe“ entstehen keine zusätzlichen
Belastungen. Tendenziell ergeben sich aus dem Wegfall administrativen Auf-
wands geringfügige Einsparungen. Die Gebietskörperschaften werden durch die
Auflösung des Fonds „Aufbauhilfe“ einmalig im Jahr 2007 Einnahmen erzielen,
denen Ausgaben in entsprechender Höhe im Jahr 2007 und in den Folgejahren
gegenüberstehen.
Sonstige Kosten ergeben sich nicht.
Drucksache 16/3159 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2704 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 25. Oktober 2006
Der Haushaltsausschuss
Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter
Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter
Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter
Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin
Anja Hajduk
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3159
Bericht der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme, Carsten Schneider (Erfurt),
Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk
I. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 54. Sitzung am
28. September 2006 den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/2704 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Aufbauhilfefondsgesetzes – zur federführenden Bera-
tung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den
Haushaltsausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung überwiesen.
In seiner 57. Sitzung am 19. Oktober 2006 hat der Deutsche
Bundestag diese Entscheidung korrigiert und den Gesetzent-
wurf dem Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung
und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung überwie-
sen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit der Auflösung des Fonds gehen die zum 31. Dezember
2006 noch vorhandenen Restmittel auf Bund und die betrof-
fenen Länder über. Auch alle Verbindlichkeiten, insbeson-
dere solche aufgrund von Bescheiden zu Lasten des Fonds
oder aufgrund von gegen den Fonds gerichteten Zahlungs-
klagen, gehen auf den Bund oder das Land über, je nach dem,
wer die Verbindlichkeit veranlasst hat; ergänzend gelten die
Vorschriften des Lastentragungsgesetzes (LastG).
Zur Feststellung der übergegangenen Beträge erstellt das
Bundesministerium der Finanzen Anfang 2007 letztmalig
eine Jahresrechnung für das Jahr 2006 unter Berücksichti-
gung des in der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
vom 25. April 2005 festgelegten Verteilerschlüssels und der
Regelung zum Ausgleich von Mehr- und Minderbedarfen.
Die sich aufgrund der Jahresrechnung 2006 ergebenden noch
nicht verausgabten, aber gleichwohl verteilten und gebunde-
nen Mittel der reinen Bundesprogramme sowie des Pro-
gramms „Haftungsfreistellung im Zusammenhang mit Son-
derkreditprogramm der landwirtschaftlichen Rentenbank“
werden unter Beibehaltung der bisherigen Zweckbindung
den für die jeweiligen Aufbauhilfefondstitel verantwort-
lichen Bundesressorts zugewiesen.
Die noch nicht verausgabten, aber ebenfalls bereits verteilten
und gebundenen pauschalen Mittel der Länder und Mittel
aus den kofinanzierten Programmen des Wirtschaftsplans
des Fonds „Aufbauhilfe“ werden auf die betroffenen Länder
übertragen.
Die noch vorhandenen Mittel aus dem Reservetitel des Wirt-
schaftsplans des Fonds „Aufbauhilfe“ werden abweichend
von der Vereinbarung vom 25. April 2005 vollständig dem
Freistaat Sachsen übertragen. Darin enthalten sind – zweck-
gebunden – auch die noch nicht verausgabten Mittel zum
Wiederaufbau der Weißeritztalbahn. Da die dem Freistaat
Sachsen entstandenen Schäden in erheblichem Maße die aus
dem Fonds „Aufbauhilfe“ zugeordneten Mittel übersteigen,
fließen zum Zeitpunkt der Auflösung des Fonds „Aufbau-
hilfe“ eventuell ungebundene Restmittel dem Freistaat Sach-
sen zur zweckentsprechenden Verwendung zu. Der Freistaat
Sachsen beabsichtigt, alle ihm übertragenen Mittel getrennt
von seinem sonstigen Vermögen in einem Sondervermögen
zu verwalten.
III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksa-
che 16/2704 in seiner 36. Sitzung am 25. Oktober 2006 be-
raten und empfiehlt einstimmig, die Vorlage anzunehmen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2704 in seiner
24. Sitzung am 25. Oktober 2006 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, die Vorlage anzunehmen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Haushaltsausschuss
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Aufbauhilfefondsgesetzes ist vom Haushaltsausschuss in
seiner 29. Sitzung am 25. Oktober 2006 abschließend bera-
ten worden. Er beschloss einvernehmlich, dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksache 16/2704 unverändert anzuneh-
men.
Berlin, den 25. Oktober 2006
Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter
Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter
Otto Fricke
Berichterstatter
Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin
Anja Hajduk
Berichterstatterin