BT-Drucksache 16/2916

Zuständigkeiten, Fördermöglichkeiten und Stellenwert des kulturwirtschaftlichen Sektors auf Bundesebene

Vom 12. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2916
16. Wahlperiode 12. 10. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Grietje Bettin, Ekin Deligöz,
Dr. Uschi Eid, Kai Boris Gehring, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn),
Undine Kurth (Quedlinburg), Claudia Roth (Augsburg), Krista Sager
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zuständigkeiten, Fördermöglichkeiten und Stellenwert des kulturwirtschaftlichen
Sektors auf Bundesebene

Mit einem Umsatz von ca. 73,7 Mrd. Euro ist die Kulturwirtschaft in Deutsch-
land europaweit führend. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt erzielt die Kul-
turwirtschaft einen Anteil von 1,6 Prozent, dies entspricht einer Bruttowert-
schöpfung von 35 Mrd. Euro. Die Kulturwirtschaft ist damit auch in
Deutschland ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, der viele Arbeitsplätze – ge-
rade für Selbständige bzw. Freiberufler – bietet und damit enormes Beschäf-
tigungspotenzial birgt. Darüber hinaus fördert Kulturwirtschaft die Wett-
bewerbsfähigkeit von Städten und Regionen in Europa und leistet mit ihren
Produkten und Projekten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Inno-
vation.

Um die Kulturwirtschaft und deren hohes Leistungsvermögen für die Zukunft
weiter zu stärken, bedarf es besserer Existenzbedingungen für Menschen in
Kreativberufen und besserer Rahmenbedingungen für den kulturwirtschaft-
lichen Sektor. Außerdem ist dringend eine aktive und integrierte Kultur- und
Wirtschaftspolitik nötig. Zur Erarbeitung entsprechender Strategien und Pro-
jekte sind Kooperationen und Partnerschaften zwischen unterschiedlichen Poli-
tikfeldern ebenso erforderlich wie der Zugriff auf neue Fördermöglichkeiten.
So ist beispielsweise dem Kulturwirtschaftssektor (bzw. der Kultur allgemein)
mit der Reform der EU-Strukturfonds ein neuer Stellenwert eingeräumt wor-
den. Nun muss auf europäischer Ebene, aber auch auf der Ebene der Mitglied-
staaten dafür gesorgt werden, dass die Mittel der Strukturfonds zur Förderung
dieses Sektors eingesetzt bzw. genutzt werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie definiert die Bundesregierung „Kulturwirtschaft“?

Welche Branchen und Märkte gehören nach Meinung der Bundesregierung
zum kulturwirtschaftlichen Sektor?
2. In wessen Zuständigkeit fällt die Kulturwirtschaft, die zwischen der „klassi-
schen“ Kulturpolitik und der Wirtschaftspolitik liegt, in der Bundesregie-
rung bzw. in welchem Ministerium ist „Kulturwirtschaft“ bzw. sind Berei-
che der Kulturwirtschaft angesiedelt?

Drucksache 16/2916 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Hält die Bundesregierung die Bildung eines „Querschnittsreferats“ oder eines
Fachreferats auf Bundesebene – entsprechend den Referaten auf Landes-
ebene in Nordrhein-Westfalen und Berlin – für den Bereich Kulturwirtschaft
für sinnvoll?

4. Mit welchen Maßnahmen unterstützt bzw. begleitet die Bundesregierung
den Sektor „Kulturwirtschaft“ bislang?

Gibt es Initiativen, Projekte oder Wettbewerbe, durch die die Bundesregie-
rung Unternehmen der Kulturwirtschaft beim Markteintritt, bei der Markt-
konsolidierung oder der Qualitätssicherung unterstützt?

Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?

5. Welche Vorhaben beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig im Bereich
„Kulturwirtschaft“ umzusetzen, und welche Schritte und zielführenden
Maßnahmen hat sie hierfür geplant?

6. Plant die Bundesregierung, die Förderung kultureller Maßnahmen in die
operationellen Programme des Bundes für den Europäischen Fonds für regi-
onale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) auf-
zunehmen bzw. ist derartiges bereits realisiert worden?

7. Hält es die Bundesregierung für notwendig, den Kreativsektor verstärkt über
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. aus den EU-Strukturfonds)
zu informieren und über Antragsverfahren zu beraten?

Berlin, den 12. Oktober 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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