BT-Drucksache 16/2846

Krankenversicherung von jungen Menschen nach dem vollendeten 23. Lebensjahr im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 2. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2846
16. Wahlperiode 02. 10. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge,
Diana Golze, Monika Knoche, Inge Höger-Neuling, Elke Reinke, Volker Schneider
(Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Krankenversicherung von jungen Menschen nach dem vollendeten
23. Lebensjahr im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II) wurden unter 25-jährige Hilfebedürftige in die Bedarfsgemeinschaft
der Eltern einbezogen. Durch diese Neuregelung verlieren viele junge Men-
schen ihren Anspruch auf Leistungen im Rahmen des SGB II, wenn die Eltern
bzw. andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ein entsprechend hohes Ein-
kommen oder Vermögen haben.

Sachbearbeiter aus den Arbeitsgemeinschaften, die das geänderte Leistungs-
recht umsetzen, berichten, dass junge Menschen in 8 von 10 Fällen durch diese
Neufassung der Bedarfsgemeinschaft den Anspruch auf Leistungen verlieren.

Junge Menschen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht in Aus-
bildung befinden, sind nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nicht
mehr über die Familie krankenversichert. Wenn diese jungen Menschen auch
keine Leistungen, und damit auch Krankenversicherung, nach dem SGB II er-
halten, sind diese ohne eine selbst finanzierte Krankenversicherung nicht kran-
kenversichert.

Nach dem infolge des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (SGB II) neu gefassten § 3 SGB II übernimmt die Bundesagentur
auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene
Kranken- und Pflegeversicherung, allerdings nur dann, wenn Personen allein
durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele junge Menschen sind von der Neuregelung des SGB II (Einbezie-
hung in Bedarfsgemeinschaft der Eltern) betroffen, wie viele davon erhalten
nach ersten Erfahrungen der Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kom-
munen keine Leistungen und damit auch keine eigene Krankenversicherung
über das SGB II mehr?
2. Wie viele von den jungen Menschen, die keine Leistungen nach dem SGB II
mehr erhalten, sind erwerbslos, über 23 Jahre alt und nicht in Ausbildung
befindlich, also auch nicht mehr krankenversichert über die Eltern?

3. In wie vielen von den unter Frage 2 genannten Fällen greift in Zukunft nach
Schätzungen der Bundesregierung die o. g. neue Regelung des Fortentwick-
lungsgesetzes, so dass die jungen Menschen möglicherweise über diese
Regelung krankenversichert sind?

Drucksache 16/2846 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wie viele der unter Frage 2 genannten jungen Menschen, bei denen nicht die
Regelung des Fortentwicklungsgesetzes greift, sind nach Schätzungen der
Bundesregierung nicht über eine selbst finanzierte Krankenversicherung ver-
sichert?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass junge Menschen infolge
des Ersten Änderungsgesetzes SGB II nicht mehr krankenversichert sind?

6. Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus genannter Tatsache
zu ziehen?

Berlin, den 29. September 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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