BT-Drucksache 16/2798

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1289- Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. März 1998 über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

Vom 27. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2798
16. Wahlperiode 27. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/1289 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 27. März 1998
über die Vorrechte und Immunitäten
der Internationalen Meeresbodenbehörde

A. Problem

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember1982,
dem die Bundesrepublik Deutschland am 4. Oktober 1994 beigetreten und das
am 16. November 1994 in Kraft getreten ist, sieht in seinem Artikel 156 die Er-
richtung einer Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) vor, deren Rechts-
stellung, Vorrechte und Immunitäten in den Artikeln 176 bis 183 des Seerechts-
übereinkommens geregelt werden. Das von der Konferenz der Vertragsstaaten
des Seerechtsübereinkommens am 27. März 1998 in Kingston, Jamaika, ange-
nommene Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen
Meeresbodenbehörde implementiert und ergänzt die der IMB durch das See-
rechtsübereinkommen eingeräumten Privilegien, indem es die Vorrechte und
Immunitäten der Behörde selbst, der Vertreter ihrer Mitglieder, ihrer Bedienste-
ten sowie der Sachverständigen, die nicht Bedienstete sind, regelt. Das am
31. Mai 2003 in Kraft getretene Protokoll soll gewährleisten, dass die IMB in
allen Vertragsstaaten ungehindert ihre Aufgaben wahrnehmen kann.

Nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedarf das Protokoll zu seiner
innerstaatlichen Umsetzung der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaf-
ten in Form eines Bundesgesetzes.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 16/2798 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1289 anzunehmen.

Berlin, den 27. September 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Hans-Ulrich Klose
Stellvertretender Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Markus Meckel
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Jürgen Trittin
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2798

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Markus Meckel, Harald Leibrecht,
Dr. Norman Paech und Jürgen Trittin

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/1289 in seiner 36. Sitzung am
19. Mai 2006 beraten.

Der Gesetzentwurf wurde an den Auswärtigen Ausschuss
federführend sowie an den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 20. Septem-

ber 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat kein Votum abgegeben.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
24. Sitzung am 27. September 2006 beraten und empfiehlt
die einstimmige Annahme.

Berlin, den 27. September 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Markus Meckel
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Jürgen Trittin
Berichterstatter

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