Vom 27. September 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2798
16. Wahlperiode 27. 09. 2006
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/1289 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 27. März 1998
über die Vorrechte und Immunitäten
der Internationalen Meeresbodenbehörde
A. Problem
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember1982,
dem die Bundesrepublik Deutschland am 4. Oktober 1994 beigetreten und das
am 16. November 1994 in Kraft getreten ist, sieht in seinem Artikel 156 die Er-
richtung einer Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) vor, deren Rechts-
stellung, Vorrechte und Immunitäten in den Artikeln 176 bis 183 des Seerechts-
übereinkommens geregelt werden. Das von der Konferenz der Vertragsstaaten
des Seerechtsübereinkommens am 27. März 1998 in Kingston, Jamaika, ange-
nommene Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen
Meeresbodenbehörde implementiert und ergänzt die der IMB durch das See-
rechtsübereinkommen eingeräumten Privilegien, indem es die Vorrechte und
Immunitäten der Behörde selbst, der Vertreter ihrer Mitglieder, ihrer Bedienste-
ten sowie der Sachverständigen, die nicht Bedienstete sind, regelt. Das am
31. Mai 2003 in Kraft getretene Protokoll soll gewährleisten, dass die IMB in
allen Vertragsstaaten ungehindert ihre Aufgaben wahrnehmen kann.
Nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedarf das Protokoll zu seiner
innerstaatlichen Umsetzung der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaf-
ten in Form eines Bundesgesetzes.
B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine
Drucksache 16/2798 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1289 anzunehmen.
Berlin, den 27. September 2006
Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
Stellvertretender Vorsitzender
Eckart von Klaeden
Berichterstatter
Markus Meckel
Berichterstatter
Harald Leibrecht
Berichterstatter
Dr. Norman Paech
Berichterstatter
Jürgen Trittin
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2798
Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Markus Meckel, Harald Leibrecht,
Dr. Norman Paech und Jürgen Trittin
I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/1289 in seiner 36. Sitzung am
19. Mai 2006 beraten.
Der Gesetzentwurf wurde an den Auswärtigen Ausschuss
federführend sowie an den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.
II.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 20. Septem-
ber 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat kein Votum abgegeben.
III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
24. Sitzung am 27. September 2006 beraten und empfiehlt
die einstimmige Annahme.
Berlin, den 27. September 2006
Eckart von Klaeden
Berichterstatter
Markus Meckel
Berichterstatter
Harald Leibrecht
Berichterstatter
Dr. Norman Paech
Berichterstatter
Jürgen Trittin
Berichterstatter