BT-Drucksache 16/2745

Sparkassen-Namensschutz sichern - EU-Recht wahren - Parlamentarische Einflussnahme sicherstellen

Vom 26. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2745
16. Wahlperiode 26. 09. 2006

Antrag
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Roland Claus, Werner Dreibus,
Ulla Lötzer, Petra Pau, Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion
DIE LINKE.

Sparkassen-Namensschutz sichern – EU-Recht wahren – Parlamentarische
Einflussnahme sicherstellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission am 24. Juli 2006 einen Kompro-
missvorschlag zur Abwendung einer weiteren Eskalation im Vertragesverlet-
zungsverfahren um den Sparkassen-Namensschutz (§ 40 des Kreditwesengeset-
zes – KWG) vorgelegt, der von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet wurde.
Dieser Bund-Länder-Kompromissvorschlag kann den Sparkassen-Namens-
schutz sichern und beachtet gleichzeitig EU-rechtliche Vorgaben. Damit stellt er
einen sachdienlichen Kompromiss zwischen der jetzigen Regelung des § 40
KWG und den Positionen der EU-Kommission dar.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. Den Bund-Länder-Kompromissvorschlag uneingeschränkt gegenüber der
EU-Kommission zu verteidigen,

2. den „Sparkassen“-Namensschutz nicht durch weitergehende Kompromiss-
zusagen an die EU-Kommission zur außergerichtlichen Beilegung des lau-
fenden Vertragsverletzungsverfahrens zu gefährden,

3. die Vereinbarkeit von § 40 KWG mit EU-Recht gegebenenfalls vom Euro-
päischen Gerichtshof prüfen zu lassen, falls der Bund-Länder-Kompromiss-
vorschlag nicht uneingeschränkt auf dem Verhandlungswege durchsetzbar ist.

Berlin, den 26. September 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Begründung

Sparkassen stellen einen wichtigen Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge
dar und sind ein bedeutendes Instrument der kommunalen Wirtschaftsförderung.
Auch deswegen besteht an der Diskussion über den Sparkassen-Namensschutz
ein großes Interesse von Bürgerinnen, Bürgern und Öffentlichkeit.

Drucksache 16/2745 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Da der Gesetzgeber letztlich über die zwischen EU-Kommission und Bundes-
regierung getroffenen Vereinbarungen auf dem Wege einer Gesetzesänderung
entscheidet, ist seine Stellungnahme zum laufenden Verhandlungsprozess auch
zur Sicherstellung eines effizienten Verfahrens sinnvoll.

Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf den Bund-Länder-Kompromissvor-
schlag, der von einer übergroßen Mehrheit der Bundesländer getragen wird.
Offensichtlich repräsentiert dieser Vorschlag einen breiten Konsens zwischen
Vertretern der unterschiedlichsten politischen Parteien. Daher stellt er eine ge-
eignete Grundlage für eine gemeinsame Position der Fraktionen des Deutschen
Bundestages dar.

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