BT-Drucksache 16/2715

Truppentransporte für den Kongo-Einsatz der Bundeswehr

Vom 22. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2715
16. Wahlperiode 22. 09. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring,
Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn),
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Truppentransporte für den Kongo-Einsatz der Bundeswehr

Der strategische Lufttransport „übergroßer“ Ladungen ist und bleibt auch in ab-
sehbarer Zeit eine der eklatantesten Fähigkeitslücken der europäischen NATO
und EU-Mitgliedstaaten. Auf Grundlage einer entsprechenden Machbarkeits-
studie hatten sich die betroffenen Länder deshalb im vergangenen Jahr auf eine
„Vorhaltecharterlösung“ geeinigt. Zu diesem Zweck wurde die NATO Main-
tenance and Supply Agency (NAMSA) beauftragt, mit der Ruslan Salis GmbH
Leipzig einen entsprechenden Vertrag über die Bereitstellung von bis zu sechs
Luftfahrzeugen des Typs AN-124-100 abzuschließen; zwei dieser Maschinen
sind permanent am Flughafen Leipzig-Halle stationiert. Die Entscheidungsge-
walt über die Nutzung der durch die Ruslan Salis GmbH bereitgestellten Luft-
transportkapazitäten liegt ausschließlich bei den beteiligten Nationen. Diese er-
werben Flugstundenanteile und Nutzungsrechte, die sie nach ausschließlich
nationalen Gesichtspunkten in Anspruch nehmen können.

Laut „DER SPIEGEL“ vom 4. September 2006 wickeln Deutschland, Frank-
reich und Polen einen Großteil ihres Nachschubs für die Kongo-Truppen über
den Flughafen Leipzig unter Nutzung der durch Ruslan Salis zur Verfügung ge-
stellten Lufttransportkapazitäten ab. Allerdings erfordere der erhöhte Bedarf die
Stationierung zweier zusätzlicher Antonow-Transporter in Leipzig, um unnötige

Leerflüge mit Mehrkosten von bis zu 150 000 EUR zu vermeiden. Das dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstehende Luft-
fahrt-Bundesamt habe dies jedoch mit der Begründung abgelehnt, das die Stati-
onierung nicht „zwingend erforderlich“ sei.

Drucksache 16/2715 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Entspricht der vom „DER SPIEGEL“ geschilderte Sachverhalt den Tat-
sachen?

2. Woraus resultiert die Urteilskraft einer zivilen Behörde für militärische
Belange?

3. Wie lautet die offizielle Begründung des Luftfahrt-Bundesamtes für seine ab-
lehnende Haltung?

4. Ist die eigentliche Ursache des Streites evtl. ein Indiz dafür, dass es innerhalb
der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen zur gewachsenen au-
ßen- und sicherheitspolitischen Bedeutung Deutschlands und den damit
zwangsläufig verbundenen Konsequenzen gibt?

5. Wie hoch schätzt das Bundesministerium der Verteidigung die infolge der
Leerflüge entstehenden Mehrkosten für den Kongo-Einsatz ein?

6. Gäbe es nach Meinung des Bundesministeriums der Verteidigung sinnvollere
Ausgaben zur Erhöhung der Verteidigungskraft der Bundeswehr und des
westlichen Militärbündnisses als die Investition in Leerflüge zwischen dem
Flughafen Leipzig und den Stationierungsorten der übrigen Großraumtrans-
porter in Uljanowsk und Kiew?

7. Wie hoch ist der der Bundesrepublik Deutschland aus dem Vertrag zwischen
NAMSA und Ruslan Salis zustehende Flugstundenanteil insgesamt, und ge-
hen die Leerflüge soweit sie ursächlich mit einem Transport für die Bundes-
wehr in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ganz oder teilweise zu Lasten
des deutschen Kontingents?

8. Wenn ja, wie könnte die Bundesrepublik Deutschland erforderlichenfalls
einen Mehrbedarf an Flugstunden infolge weiterer Auslandseinsätze der
Bundeswehr abdecken?

Berlin, den 19. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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