BT-Drucksache 16/2557

Datenschutz beim Lesen elektronischer Newsletter

Vom 7. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2557
16. Wahlperiode 07. 09. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze,
Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Datenschutz beim Lesen elektronischer Newsletter

Nach Informationen der Zeitung „DER TAGESSPIEGEL“ (Ausgabe vom
5. September 2006) gehörte die Bundeskanzlerin zu den Abonnenten des von der
CDU Brandenburg elektronisch versandten Newsletters. Wie es in dem Zei-
tungsbeitrag weiter heißt, konnte dabei die Brandenburger „CDU-Zentrale nach-
vollziehen, welcher Leser welchen Artikel wie oft angeklickt hat.“ Laut demsel-
ben Beitrag bestätigte der Brandenburger CDU-Generalsekretär diese Praxis und
wird mit den Worten zitiert, dies sei legal gewesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung unter datenschutzrechtlichen Aspekten die
Möglichkeit, das Leseverhalten der Abonnenten elektronisch versandter
Newsletter zu erfassen?

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die Kontrolle des Leseverhaltens
sei aus rechtlicher Sicht legal?

3. Welche Schlussfolgerungen für die Überprüfung der rechtlichen Grundlagen
des Datenschutzes zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass auch die
Bundeskanzlerin offenbar in ihrem Leseverhalten des elektronischen News-
letters der CDU Brandenburg erfasst werden konnte?

4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um künftig den
Datenschutz der Bundeskanzlerin besser zu garantieren?

Berlin, den 6. September 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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