BT-Drucksache 16/2535

Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen als Servicekräfte im Nahverkehr

Vom 5. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2535
16. Wahlperiode 05. 09. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Mücke, Dirk Niebel, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick
Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel
Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter
Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido
Westerwelle und der Fraktion der FDP

Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen als Servicekräfte im Nahverkehr

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang
Tiefensee, sprach sich in Ausgabe 35 des Nachrichtenmagazins „FOCUS“ für
den Einsatz von Langzeitarbeitslosen im Nahverkehr aus, um „in Bussen oder
Straßenbahnen nach dem Rechten [zu] sehen“.

Nachdem dies in der Öffentlichkeit heftige Diskussionen auslöste, präzisierte
der Bundesminister im Folgenden seine Aussage; ALG-II-Empfänger sollten
nicht zum Zwecke der Terrorbekämpfung eingesetzt werden, sondern vielmehr
den Service im Nahverkehr verbessern.

Am 31. August 2006 stellten die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) ein in Zu-
sammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung (BMVBS) entwickeltes Projekt vor. Danach sollen Langzeitarbeitslose bei
den LVB als Servicekräfte eingesetzt werden; sie sollen Fahrgästen behilflich
sein und allein durch ihre Anwesenheit das Sicherheitsgefühl bei den Reisenden
erhöhen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wurde das von den LVB kürzlich vorgestellte Projekt vom BMVBS initiiert?

2. Welchen Einfluss hat das BMVBS bei der Festsetzung des Tätigkeitsprofils

der Teilnehmer des Leipziger Projekts geltend gemacht?

3. Gab es in Bezug auf das o. g. Projekt Gespräche/Absprachen mit anderen
Bundesministerien, und was hatten diese gegebenenfalls zum Inhalt und zum
Ergebnis?

4. Mit welchen sonstigen Instituten führte das BMVBS in Hinblick auf das o. g.
Projekt Gespräche vor dessen Vorstellung?

Drucksache 16/2535 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Wurde das Projekt mit dem Beirat der zuständigen Arbeitsgemeinschaft
Leipzig abgestimmt?

6. Welche Sozialpartner wurden wegen der möglichen Auswirkungen auf den
ersten Arbeitsmarkt einbezogen und mit welchem Ergebnis?

7. Wer trägt die im Rahmen des o. g. Projekts entstehenden Kosten, z. B. in
Bezug auf Dienstkleidung, Aktiv-Prämie, Monatskarte?

8. Wie verträgt sich o. g. Projekt mit der vom Bundesminister für Arbeit
und Soziales Franz Müntefering initiierten Haushaltssperre für Gelder der
Arbeitsmarktförderung?

9. Um welche Art von Beschäftigung handelt es sich bei den Teilnehmern des
o. g. Projekts; um sogenannte 1-Euro-Jobs?

10. Worin unterscheidet sich das o. g., vom BMVBS (mit-)entwickelte Projekt
vom bereits im Leipziger Stadtgebiet eingesetzten „Bürgerdienst“?

11. Gibt es zurzeit Arbeitskräfte bzw. Unternehmen, die die für die ALG-II-
Empfänger im Rahmen des o. g. Projekts angedachten Tätigkeiten (z. B.
Begleitservice) bereits jetzt (teilweise) ausführen bzw. anbieten?

12. Sieht das o. g. Projekt die Übertragung des Hausrechts der LVB auf die
Servicekräfte vor?

13. Führt das zuständige Job-Center während der Teilnahme des ALG-II-Emp-
fängers am o. g. Projekt seine Vermittlungstätigkeit zur Erlangung einer
Festanstellung weiter?

14. Besteht für die ALG-II-Empfänger während ihrer Teilnahme am o. g. Pro-
jekt weiterhin die Pflicht, sich aktiv um ein reguläres Arbeitsverhältnis zu
bemühen?

15. Besteht für die ALG-II-Empfänger während ihrer Teilnahme am o. g. Pro-
jekt weiterhin die Pflicht, regelmäßig das für sie zuständige Job-Center auf-
zusuchen?

16. Unter welchen Umständen kann ein Teilnehmer des o. g. Projekts seine
Tätigkeit bei den LVB vor Ablauf der 36 Monate beenden, und findet die
Bundesregierung Arbeitsgelegenheiten dieser Dauer hilfreich zur Integra-
tion in den ersten Arbeitsmarkt?

17. Sieht das Projekt Kontrollmechanismen in Hinblick auf die Qualität der von
den ALG-II-Empfängern zu versehenden Tätigkeiten vor, und gibt es
Kontrollinstanzen?

18. Ist bei einem Erfolg des o. g. Projekts in Leipzig von Seiten der Bundes-
regierung eine Ausweitung auf andere Städte bzw. Unternehmen geplant?

19. Sieht die Bundesregierung wettbewerbsrechtliche Probleme beim Einsatz
von ALG-II-Empfängern bei kommunalen Verkehrsbetrieben, wenn zusätz-
lich auch private Beförderer auf dem (örtlichen) Markt sind?

20. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, ALG-II-Empfänger durch diese
Maßnahmen als Servicekräfte auch bei der Deutschen Bahn AG dauerhaft
in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren?

Berlin, den 4. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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