BT-Drucksache 16/2377

Politik der Bundesregierung bezüglich Streumunition

Vom 9. August 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2377
16. Wahlperiode 09. 08. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Volker Beck (Köln),
Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg),
Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Politik der Bundesregierung bezüglich Streumunition

Streumunition wird mittels verschiedener Trägersysteme (Streubomben, Ab-
standsflugkörpern oder Raketen) von Flugzeugen oder Hubschraubern abge-
worfen oder mittels Haubitzen, Geschützen und Raketen von Bodentruppen
eingesetzt. Da diese Trägersysteme zumeist gefüllt sind mit bis zu 1 500 Streu-
munitionen, auch Bomblets oder Submunition genannt, kann zur Bekämpfung
von Flächenzielen binnen kurzer Zeit eine enorme Menge an Munition über ein
großes Gebiet verschossen werden. Dieser Einsatz erfolgt häufig ungelenkt, was
eine zuverlässige Unterscheidung zwischen einem militärischen und zivilen Ziel
kaum möglich macht.

Häufig werden Zivilisten durch eine zum Teil sehr hohe Blindgängerquote von
Streumunition auch nach Ende eines Konflikts gefährdet. Streumunition, die
nicht explodiert, wirkt unterschiedslos und reagiert zumeist äußerst sensibel auf
den Kontakt von Personen.

Nach Angaben der Cluster Munitions Coalition (www.stopclustermunitions.org),
einer Dachorganisation von 151 Nichtregierungsorganisationen aus 48 Ländern,
wird Streumunition in 32 Staaten hergestellt, darunter auch von in Deutschland
ansässigen Unternehmen. 16 der 70 Staaten, die Streumunition in ihrem Waffen-
bestand haben, haben diese in mindestens 22 Ländern eingesetzt. Streumunition
kam im Golfkrieg, dem Kosovo, Afghanistan, im Irak oder jüngst im Libanon
zum Einsatz. In Serbien und im Kosovo sollen ca. 1 800 Streubomben mit ca.
300 000 Submunitionen eingesetzt worden sein. Die ersten im Kosovo-Einsatz
getöteten KFOR-Soldaten starben beim Entschärfen eines der ca. 20 000 Streu-
bombenblindgänger. Die USA warfen in Afghanistan 2001/2002 vermutlich ca.
1 300 Bomben mit ca. 250 000 Bomblets ab. Die schätzungsweise 13 000 Blind-
gänger haben nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen bislang mindes-
tens 130 Zivilisten und zwei Minenräumern das Leben gekostet. Auch Russland
hat nach Angaben von Human Rights Watch Streumunition in großem Umfang
in Afghanistan und Tschetschenien eingesetzt. Im Irakkrieg 1991 haben die
Alliierten Streitkräfte annähernd 50 Millionen Streumunitionen über dem Irak

abgeworfen. Darunter waren ca. 11 Millionen Munitionen des Typs M77, die mit
dem MLRS-Raketenwerfer verschossen wurden und deren Blindgängerquote
bei bis zu 40 Prozent liegen kann. Im Irakkrieg 2003 haben die USA und Groß-
britannien ca. 13 000 Streubomben mit ca. 2 Millionen Submunitionen einge-
setzt. Ein Großteil der Streubomben wurde über bewohnten Gebieten abgewor-
fen. Human Rights Watch geht von hunderten von zivilen Opfern und ca.
200 000 Blindgängern aus. Die Räumung der Blindgängermunition ist zudem

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mit hohen Kosten verbunden und lag z. B. in Kuwait 1991 bei 285 Dollar pro
Blindgänger.

Nach dem humanitären Völkerrecht ist zum Schutz der Zivilbevölkerung der
Einsatz von Waffen an strenge Regeln gebunden. Diese Regeln werden immer
wieder verletzt. Auf Grund der hohen Anzahl nicht explodierter Streumunitio-
nen wirken diese nach ihrem Einsatz wie die durch die Ottawakonvention geäch-
teten Anti-Personen-Minen. Der Einsatz von Streumunition ist daher seit vielen
Jahren aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen höchst umstritten.

Die Anzahl derjenigen Staaten, die sich für Verbotsregelungen von Streumunition
einsetzen, wächst kontinuierlich. Immer mehr Parlamente sind bereit, auf Grund
der humanitären Folgen und der negativen öffentlichen Resonanz auf die Streu-
waffeneinsätze ihre Streumunitionspolitik zu überdenken. Das Europaparlament
hat sich in der Entschließung vom 28. Oktober 2004 [P6_TA-PROV(2004)0048]
für ein sofortiges Moratorium in Bezug auf die Verwendung, Lagerung, Herstel-
lung, Verbringung und Ausfuhr von Streumunition ausgesprochen. Das Morato-
rium soll so lange gelten, bis ein internationales Übereinkommen ausgehandelt
ist, das den Einsatz dieser Waffen regelt, einschränkt oder verbietet. Die EU-Mit-
gliedstaaten und der Vorsitz des Rates werden aufgefordert, für ein Mandat zur
Aushandlung eines neuen Protokolls zu dem VN-Waffenübereinkommen ein-
zutreten, das der Bewältigung aller mit dem Einsatz von Streumunition zusam-
menhängenden humanitären Probleme dient. Dänemark, Mexiko und Norwegen
haben sich für eine rechtsverbindliche internationale Vereinbarung zu Streu-
munition innerhalb der VN-Waffenkonvention (CCW) ausgesprochen. Austra-
lien verkündete im April 2003, dass es keine Streumunition mehr einsetzen
würde, der Vatikan unterstützte im August 2005 ein sofortiges Moratorium über
den Gebrauch von Streumunition und rief zu deren Beseitigung auf. Belgien, das
1995 als erstes Land der Welt ein Verbot von Anti-Personen-Minen beschlossen
hatte, hat im Februar 2006 auch Streumunition verboten. Streumunition gehört
damit in Belgien zu den Waffen, die weder hergestellt, verkauft, transportiert, ge-
lagert, in Besitz gehalten oder eingesetzt werden dürfen.

Die Bundesregierung betrachtet Streumunition nach wie vor als ein völkerrecht-
lich zulässiges Einsatzmittel. International unterstützt die Bundesregierung im
Rahmen der VN-Waffenkonferenz rüstungskontrollpolitische Bemühungen für
die Beschränkung des Einsatzes und die Erhöhung der Zuverlässigkeit von
Streumunition. Die Bundeswehr hat durch das beharrliche Festhalten an Anti-
fahrzeugminen und Streumunition über viele Jahre verhindert, dass die Bundes-
regierung in diesen Bereichen glaubwürdigere Rüstungskontrollvorschläge un-
terbreiten konnte. In den vergangenen Jahren hat auch die Bundeswehr mit der
Reduzierung ihres Streumunitionsbestands begonnen. Nach wie vor sind große
Mengen Streumunition im Bestand der Bundeswehr. Von Seiten der Bundes-
wehr war man lange Zeit der Auffassung, auf die Option zum Einsatz dieser
Waffen nicht verzichten zu können. Es wurde betont, dass Bündnisverpflichtun-
gen bestünden, die Streumunition der Bundeswehr über den höchsten tech-
nischen Standard verfüge und damit nach Beendigung der Kampfhandlungen
weitgehend ungefährlich sei.

In ihrer 8-Punkte-Position zu „Streumunition: (http://www.bmvg.de/) vom Juni
2006 haben sich das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidi-
gung darauf geeinigt, künftig keine Neubeschaffung von Streumunition mehr
vorzunehmen sowie mittel- und langfristig alternative Wirkmittel zu suchen und
einzuführen. Die Beschaffung alternativer Wirkmittel soll Vorrang vor der Ver-
nichtung haben. Laut „Bundeswehrplan 2007“ ist vorgesehen, für den Zeitraum
von 2007 bis 2011 für die „Verwertung und Entsorgung“ von Streumunition
13,4 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen (Griephan-Brief Nr. 24, 12. Juni 2006).

Während das Heer sofort auf die Einsatzoption für die mit hohen Blindgänger-
quoten belastete Streumunition DM 602 und DM 612 verzichten will, will die

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2377

Luftwaffe erst nach Ende der Nutzung des Waffensystems TORNADO auf die
Streubombe BL-755 mit ihren 147 Kleinbomben verzichten. Im Begleitantrag
„Gefährliche Streumunition verbieten – Das humanitäre Völkerrecht weiter-
entwickeln“ (Bundestagsdrucksache 16/1995) begrüßen und unterstützen die
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Politik der Bundesregierung.
Gleichzeitig erwecken sie den Eindruck, als ob Streumunition mit einer ver-
meintlichen Blindgängerrate von 1 Prozent für die Zivilbevölkerung nach Ende
eines Konflikts ungefährlich sei, und halten grundsätzlich an einer Einsatzoption
für Streumunition fest.

Bislang ist nicht bekannt, in welchem Umfang und in welchen Schritten die Aus-
musterung erfolgen soll und inwieweit diese Waffen verschrottet, weitergegeben
oder modernisiert werden sollen. Lediglich die Lieferungen von MLRS-Raketen
mit M77-Streumunition wurden öffentlich (http://www.landmine.de/de.titel/
de.search.output/index.html?entry=de.news.0aa5e4ca53e70000). Zum Rake-
tenwerfer MARS/MLRS, zur Mehrzweckwaffe 1 (MW-1) und zur übrigen
Streumunition (z. B. 155 mm) der Bundeswehr, insbesondere der Artillerie,
werden in der interministeriellen Vereinbarung keine Aussagen gemacht. Der
Raketenwerfer MARS/MLRS ist eine Flächenfeuerwaffe zum ballistischen Ver-
legen von Minensperren und zur Bekämpfung von „weichen“ und „halbharten“
Zielen mit Bombletmunition. Er kann u. a. mit der Bombletrakete M77 mit 644
Hohlladungsbomblets und der Minenrakete AT-2 mit 28 Hohlladungsminen
AT-2 bestückt werden. Eine Nachrüstung mit der Bombletrakete M85 war in
Planung. Die MW-1 ist ein Bombenbehälter für das Waffensystem TORNADO,
der – abhängig vom Ziel – mit einem unterschiedlichen Munitionsmix aus Start-
bahnbomben und/oder Landminen bestückt werden kann. Bei der Bundeswehr
sind darüber hinaus eine Reihe weiterer 155 mm Streumunitionsgeschosse (z. B.
DM 632, DM 642, DM 652, DM 702) im Bestand, über deren Zuverlässigkeit
und Zukunft keine Angaben vorliegen. Nach Angaben der Bundeswehr kann der
Kampfhubschrauber TIGER bis zu 38 ungelenkte Raketen mit verschiedenen
Gefechtsköpfen mit sich führen. Die belgische Rüstungsindustrie behauptet,
dass der TIGER mit gelenkten Raketen, die acht Submunitionen enthalten,
ausgerüstet werden soll. Eine entsprechende Vereinbarung sei im Jahr 2000
unterzeichnet worden (http://www.stopclustermunitions.org/dokumenti/doku-
ment.asp?id=50).

Im Gegensatz zu Unterrichtungen in anderen Staaten mangelt es in Deutschland
bislang an zuverlässigen Informationen. Schon wegen ihrer mangelnden Trans-
parenz ist die Politik der Bundesregierung bezüglich Streumunition nicht ver-
lässlich zu beurteilen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie wird Streumunition/Submunition gemeinhin – z. B. von UN-Organisa-
tionen – in Rüstungskontrollforen definiert?

Was versteht die Bundesregierung unter Streumunition und was unter „unge-
fährlicher“ Streumunition?

2. Hat die Bundesregierung seit 1990 Streuwaffen (Munition und Trägersys-
teme) beschafft?

Wenn ja, welche, von wem, in welchem Umfang und zu welchen Kosten?

3. Welche Streuwaffen (Munition und Trägersysteme) wurden in der Vergan-
genheit in welchem Umfang modernisiert bzw. befinden sich derzeit im
Modernisierungsprozess?

Welche Umrüstungen wurden dabei vorgenommen?

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4. Welche Modernisierung bzw. Umrüstung von Streuwaffen (Munition und
Trägersysteme) ist in den kommenden Jahren vorgesehen, und welche
Finanzmittel müssen dafür aufgebracht werden?

5. Welche und wie viele Streuwaffen (Munition und Trägersysteme) hat die
Bundeswehr bislang ausgemustert, und was ist mit der ausgemusterten
Streumunition geschehen?

6. Welche und wie viele Streuwaffen (Munition und Trägersysteme) hat die
Bundeswehr aus ihrem Bestand an andere Streitkräfte abgegeben?

Wer waren die jeweiligen Empfänger, wann ist die Abgabe erfolgt, und wel-
che Veräußerungserlöse wurden damit erzielt?

7. Welche und wie viele Bombenbehälter, Raketen, Geschosse oder sonstige
Munitionstypen mit mehr als einer Submunition sind gegenwärtig im Be-
stand der Bundeswehr, und mit welchen Trägersystemen sollen diese
jeweils zum Einsatz gebracht werden?

8. Welche und wie viele Submunitionen sind in den jeweiligen Trägersyste-
men enthalten?

9. Wie groß ist der Streuradius/Footprint der jeweiligen im Bestand der Bun-
deswehr befindlichen Streumunition, und für welche militärischen Szena-
rien ist die jeweilige Streumunition vorgesehen?

10. Welche Streumunitionen im Bestand der Bundeswehr sind mit einer Wirk-
zeitbegrenzung bzw. einem Selbstzerlegemechanismus ausgestattet, und
welche nicht?

Um welche Mechanismen handelt es sich dabei?

11. Wie hoch ist die jeweilige Fehler- bzw. Blindgängerquote bei den in der
Bundeswehr eingeführten Streumunitionstypen?

Inwieweit weichen die Fehlerquoten der einzelnen Typen von den Angaben
der Industrie bzw. den Testergebnissen anderer Streitkräfte, die gleichartige
Systeme besitzen, jeweils ab?

Wie ist ggf. der Unterschied zu erklären?

12. Wie, von wem und in welchen Abständen werden die Zuverlässigkeit und
Zielgenauigkeit der bei der Bundeswehr eingeführten Streuwaffen (Muni-
tion und Trägersysteme) überprüft?

Wie wird gewährleistet, dass realistische Szenarien und objektive Methoden
bei der Ermittlung der Fehlerquoten angewandt werden?

Sind die Prüfungsergebnisse zugänglich?

13. Welche Streuwaffen (Munition und Trägersysteme) sollen bis wann und in
welchen Schritten außer Dienst gestellt werden?

Was soll mit den außer Dienst gestellten Streuwaffen geschehen?

14. Beabsichtigt die Bundesregierung Streuwaffen (Munition und Trägersyste-
me), die sie außer Dienst stellt, an andere Streitkräfte weiterzugeben, und
wenn ja, an welche?

15. Wo und wie werden die zur Vernichtung vorgesehenen Streuwaffen (Muni-
tion und Trägersysteme) zerstört, und mit welchen Kosten rechnet die Bun-
desregierung in den kommenden Jahren?

16. Welche Alternativen zur Verwendung von Streumunition werden bzw. wur-
den von der Bundeswehr untersucht, und welche Planungen gibt es, alterna-
tive Wirksysteme einzuführen?
Welche Kosten wären mit der Einführung verbunden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2377

17. Warum misst die Bundesregierung der Einführung alternativer Wirksysteme
eine größere Bedeutung bei als der Vernichtung der Streumunition?

Welche Summe müsste bereitgestellt werden, um alle in der Bundeswehr
befindlichen Streuwaffen (Munition und Trägersysteme) zu vernichten?

18. In welchen Konflikten kam die Streubombe BL-755, die MLRS-Rakete
M26 bislang zum Einsatz, und welche Untersuchungen über die Ziel-
genauigkeit, Wirksamkeit und Blindgängerrate liegen der Bundesregierung
hierzu vor?

19. In welchen Konflikten kamen in Deutschland produzierte bzw. von der
Bundeswehr weitergegebene Streuwaffen (Munition und Trägersysteme)
bislang zum Einsatz, und welche Untersuchungen über die Zielgenauig-
keit, Wirksamkeit und Blindgängerrate liegen der Bundesregierung hierzu
vor?

20. Wann, wo und wie wurden zum letzten Mal die im Bestand der Bundeswehr
befindlichen Streuwaffen (Munition und Trägersysteme) getestet, und wel-
che Ergebnisse ergaben jeweils diese Tests hinsichtlich der Zielgenauigkeit
und der Blindgängerrate?

21. Warum beabsichtigt die Bundesregierung die Streubombe BL-755 bis zum
Ende der Nutzungszeit des TORNADO in Dienst zu halten, und bis wann
soll das voraussichtlich sein?

22. Gegen welche potentiellen Ziele oder Gegner glaubt die Bundeswehr die
Streubombe BL-755 in den kommenden Jahren einsatzbereit halten zu müs-
sen?

23. Welche anderen Nationen, die die BL-755 im Bestand hatten bzw. haben,
haben sich entschlossen, auf die Streubombe zu verzichten?

Bis wann soll das sein, und inwiefern hat man Alternativen dafür vorge-
sehen?

24. Wie viele Munitionsbehälter des Typs MW-1 waren bzw. sind noch im Be-
stand der Bundeswehr?

Mit welcher Munition und welchem Munitionsmix kann bzw. soll der Be-
hälter in der Regel befüllt werden, und wie groß ist der jeweilige Munitions-
bestand in der Bundeswehr?

25. Bis wann ist die Ausphasung der MW-1 abgeschlossen, und welche MW-1-
Munition soll in welchem Umfang im Bestand der Bundeswehr bleiben?

Soll MW-1 durch ein neues Waffensystem vergleichbarer Art ersetzt wer-
den?

Wenn ja, durch welches?

26. Welche Planungen bestehen hinsichtlich der Streumunition für den Rake-
tenwerfer MARS/MLRS?

27. Trifft es zu, dass der Kampfhubschrauber TIGER für den Einsatz von Streu-
munition vorgesehen ist und mit gelenkten Submunitionsraketen ausgestat-
tet werden soll?

Wenn ja, in welchem Umfang soll welche Submunition beschafft werden?

Wer sind die Hersteller, wie hoch ist die Fehlerquote, und wie hoch ist das
Beschaffungsbudget?

Drucksache 16/2377 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

28. Welche Unternehmen produzieren in Deutschland bzw. in deutscher Lizenz
welche Streumunitionen, und welche Unternehmen sind Zulieferer wichti-
ger Komponenten (z. B. Zünder)?

Welche Unternehmen produzieren in Deutschland bzw. in deutscher Lizenz
welche Trägersysteme für Streumunition, und welche Unternehmen sind
Zulieferer wichtiger Komponenten dieser Trägersysteme?

29. Hat die Bundesregierung seit 1990 den Export von Streuwaffen (Munition
und Trägersysteme) oder diesbezüglicher Technologien und Herstellungs-
ausrüstung genehmigt, und wenn ja, was, wann, an wen, in welcher Stück-
zahl, und zu welchem Wert?

30. Inwieweit war der Einsatz von Streumunition im Kosovo bzw. in Afghanis-
tan Gegenstand von Beratungen oder Untersuchungen in der NATO?

31. Gibt es für die Bundeswehr „Bündnisverpflichtungen“, die einen Verzicht
auf Streumunition nicht zulassen?

Wenn ja, welcher Art sind diese Verpflichtungen, und gelten diese für alle
NATO-Partner?

32. Inwiefern verstößt nach Auffassung der Bundesregierung der Einsatz von
Streuwaffen gegen das humanitäre Völkerrecht?

Sieht in diesem Zusammenhang die Bundesregierung einen Bedarf in Bezug
auf eine Präzisierung des humanitären Völkerrechts z. B. hinsichtlich des
Artikels 51 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von
1949?

33. Inwieweit hält die Bundesregierung den Einsatz von Streumunition als ge-
eignetes Mittel, um auf die veränderte Bedrohungslage und asymmetrische
Bedrohungen zu reagieren?

Ist unter den Bedingungen einer asymmetrischen Kriegführung, bei der
gegnerische Kräfte nur schwer von der Zivilbevölkerung zu unterscheiden
sind bzw. gezielt deren Schutz suchen, der Einsatz von Streumunition unter
humanitären und völkerrechtlicher Perspektive/n noch verantwortbar?

34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei nichtexplodierter
Streumunition um Waffen handelt, die wie Anti-Personen-Minen wirken
und jederzeit, auch von Kindern und Zivilisten, versehentlich zur Explosion
gebracht werden können?

Wenn nein, warum nicht?

35. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass zwischen Anti-Personen-
Minen und Streumunition, die jeweils über eine Blindgängerquote von unter
einem Prozent bzw. über einen Selbstzerlegemechanismus verfügen, ein
wesentlicher Unterschied besteht?

Wenn ja, worin besteht der Unterschied?

36. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung – z. B. des Europäischen
Parlaments – nach einem Moratorium für die Verwendung, Lagerung, Her-
stellung, Verbringung und Ausfuhr von Streumunition, bis eine andere in-
ternationale Regelung gefunden ist?

Wenn nein, warum nicht?

37. Welche Initiativen plant die Bundesregierung bezüglich des Verbots von
Streumunition im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens, und wie be-
wertet sie die Aussichten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/2377

38. Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, sich aktiv für ein Verbot von
Streumunition, etwa im Rahmen einer der Ottawa-Konvention vergleichba-
ren Regelung, einzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

39. Welche Länder haben auf den Einsatz oder Besitz von jeglicher Streumuni-
tion bzw. einzelnen Streumunitionstypen verzichtet, ihre Bestände weit-
gehend abgebaut oder sind durch sonstige Aktivitäten zur Begrenzung und
Beseitigung der Streumunitionsgefahren in Erscheinung getreten?

Berlin, den 9. August 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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