BT-Drucksache 16/2291

Vollzug des Pflichtpfandes für Einweg-Getränkeverpackungen

Vom 19. Juli 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2291
16. Wahlperiode 19. 07. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Gesine Lötzsch, Lutz Heilmann,
Hans-Kurt Hill, Dr. Kirsten Tackmann, Dorothee Menzner, Heidrun Bluhm,
Katrin Kunert, Dr. Ilja Seifert, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Michael Leutert
und der Fraktion DIE LINKE.

Vollzug des Pflichtpfandes für Einweg-Getränkeverpackungen

Die Bundesregierung hat zum Schutz der Mehrwegquote eine Pfandpflicht für
Einweg-Getränkeverpackungen erlassen. Auf der Internetseite des Bundes-
umweltministeriums (www.bmu.de) hat sie unter der Überschrift „Fragen und
Antworten zum ‚Dosenpfand‘“ detailliert beschrieben, welche Getränke in Ein-
wegverpackungen entsprechend § 8 Abs. 2 der Verpackungsverordnung der
Pfandpflicht unterliegen und welche nicht. Danach seien auch so genannte Near
water-Produkte pfandpflichtig, und zwar „unabhängig von Zusätzen (u. a. aro-
matisiertes Wasser, Wasser mit Koffein oder Wasser mit Sauerstoff)“. Ebenfalls
der Pfandpflicht unterlägen „Mischungen von Fruchtsaft oder Tees und Mine-
ralwasser (wie Apfelschorle)“, so der Text.

Der Getränkehersteller „Adelholzener“ bietet jedoch Sauerstoff-Wassergetränke
und Fruchtsaftwassermischungen (u. a. Apfelschorle) in PET-Einwegflaschen
als pfandfrei an. Konkret handelt es sich um verschiedene Getränke der Sorten
„ACTIVE O2 Fitness” 0,75 Ltr. PET-Einweg, verschiedene Getränke der Sor-
ten „Active Fresh“ 0,75 Ltr. PET-Einweg, um die „Adelholzener Travel Apfel
Schorle“ 0,75 Ltr. PET-Einweg und um die „Adelholzener Travel Rote
Schorle“ 0,75 Ltr. PET-Einweg (siehe: www.adelholzener.de). Die Firma argu-
mentiert gegenüber dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), dass die
Apfelschorle mit 55 Prozent Fruchtsaftanteil als Fruchtnektar, und die Sauer-
stoff-Wassergetränke als diätetische Getränke zählten und deshalb nicht der
Pfandpflicht unterlägen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Unterliegen die in der vorangestellten Begründung aufgeführten Getränke in
Einweg-Getränkeverpackungen, wie sie beispielsweise die Firma „Adelhol-
zener“ anbietet, dem Pflichtpfand oder nicht, und warum?

2. Hat die Bundesregierung seit dem 1. Mai 2006 in einem größeren Umfang
Verstöße gegen die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen festge-
stellt?
3. Wie organisiert die Bundesregierung den Vollzug der Pfandpflicht für Ein-
weg-Getränkeverpackungen?

Berlin, den 21. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.