BT-Drucksache 16/2218

Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrsflughäfen in Deutschland

Vom 13. Juli 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2218
16. Wahlperiode 13. 07. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Dorothee Menzner,
Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm,
Roland Claus, Michael Leutert, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und
der Fraktion DIE LINKE.

Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrsflughäfen in Deutschland

Mit der vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2006 und vom Bundesrat am
7. Juli 2006 beschlossenen Föderalismusreform hat der Bund infolge des Weg-
falls der Erforderlichkeitsklausel nach § 72 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) nun
größere gesetzgeberische Kompetenzen beim Lärmschutz.

Bereits vor dieser Grundgesetzänderung hat die Bundesregierung einen Gesetz-
entwurf zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von
Flugplätzen (Bundestagsdrucksache 16/508) beschlossen. Der Deutsche Bundes-
tag hat darüber noch nicht abschließend beraten. Dieser Gesetzentwurf war für
den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Anlass, am
8. Mai 2006 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen einzuberufen.
Dabei wiesen einige der Sachverständigen auf dringend notwendige aktive
Lärmschutzmaßnahmen hin, um den entstehenden Fluglärm an der Quelle zu
mindern. Wesentlich war in der Anhörung zudem die Frage, ab welchen Grenz-
werten Anwohner Ansprüche einerseits auf Entschädigungen für die Lärmbe-
lastung und andererseits auf Kostenerstattungen für Baumaßnahmen zum passi-
ven Lärmschutz haben sollten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre größere gesetzgeberische Kompe-
tenz beim Lärmschutz durch die vom Deutschen Bundestag am 30. Juni
2006 und vom Bundesrat am 7. Juli 2006 beschlossene Föderalismusreform
im Bereich des Fluglärms für weitergehende gesetzgeberische Initiativen,
insbesondere eine Änderung des vorliegenden Entwurfs für ein Fluglärmge-
setz zu nutzen?

Wenn ja, welche Regelungen sind geplant?

Wenn nein, weshalb nicht?

2. Zu welchen genauen Zeiten gelten für die deutschen Verkehrsflughäfen

Nachtflugverbote oder sonstige Regelungen zum Schutz der Anwohner vor
nächtlichem Fluglärm?

a) Ist die diesbezügliche Übersicht der Bundesvereinigung gegen Fluglärm
e. V. auf Ausschussdrucksache des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit 16(16)23, S. 33, zutreffend?

Drucksache 16/2218 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
b) An welchen deutschen Verkehrsflughäfen gibt es Lärmkontingente für
Nachtflüge, und wie sind diese genau ausgestaltet?

3. Zu welchen genauen Zeiten gelten für die deutschen Verkehrsflughäfen Ein-
schränkungen des Flugverkehrs in den Tagesrandzeiten frühmorgens und
spätabends, und welche Regelungen gelten jeweils genau?

4. Hat die im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Änderung des
Luftverkehrsgesetzes eine Auswirkung sowohl auf bestehende als auch auf
zukünftige Nachtflugverbote und sonstige aktive Lärmschutzmaßnahmen?

5. Für welche deutschen Verkehrsflughäfen gelten lärmdifferenzierte Landege-
bühren?

6. Plant die Bundesregierung auch im Hinblick auf die durch die Föderalismus-
reform nun größere gesetzgeberische Kompetenz beim Lärmschutz, eine
bundeseinheitliche Regelung für die Einführung lärmdifferenzierter Lande-
gebühren?

Wenn ja, welche Vorgaben sind geplant?

Wenn nein, weshalb nicht?

7. An welchen deutschen Verkehrsflughäfen haben Anwohner ab welchem wie
berechneten Grenzwert einen Anspruch auf

a) eine Entschädigung für die Belastung durch Fluglärm und/oder

b) eine Erstattung für Lärm mindernde Baumaßnahmen?

c) Welche Entschädigungs- und/oder Erstattungsregelungen gelten jeweils?

Berlin, den 11. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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