BT-Drucksache 16/2078

Generelle Altschuldenentlastung auf dauerhaft leer stehende Wohnungen

Vom 29. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2078
16. Wahlperiode 29. 06. 2006

Antrag
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch,
Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill,
Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten
Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Generelle Altschuldenentlastung auf dauerhaft leer stehende Wohnungen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, nach denen alle
Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern schnellstmöglich von den
Altschulden (nach dem Altschuldenhilfegesetz vom 23. Juni 1993, zuletzt ge-
ändert durch das Gesetz vom 21. November 1996, und das Zweite Gesetz zur
Änderung des Altschuldenhilfegesetzes vom 28. August 2000) auf ihren dauer-
haft leer stehenden und abzureißenden Wohnungsbestand entlastet werden. Die
Altschuldenentlastung erfolgt unabhängig von der Leerstandsquote der Woh-
nungsunternehmen.

Berlin, den 28. Juni 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Die bestehende Altschuldenproblematik ist das Haupthindernis beim Stadtum-
bau in den neuen Bundesländern.

Die Härtefallregelung nach § 6a des Altschuldenhilfegesetzes greift inhaltlich
und zeitlich zu kurz. Gegenwärtig können Wohnungsunternehmen die Rege-
lung zur Altschuldenentlastung nur in Anspruch nehmen, wenn der Leerstand
der Unternehmen mehr als 15 Prozent beträgt.

Es ist wohnungspolitischer und wirtschaftlicher Unsinn, dass ein Wohnungsun-

ternehmen erst in eine Existenz bedrohende Lage geraten muss, um von will-
kürlichen Altschulden entlastet zu werden, die in der DDR entstanden sind.

Es bedarf daher zwingend der generellen Lösung der Altschuldenfrage für alle
Wohnungsunternehmen, und zwar unabhängig davon, wie hoch die Leerstands-
quote des jeweiligen Unternehmens ist. Ansonsten sind die Ziele des Stadtum-
baus nicht erreichbar.

Drucksache 16/2078 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Um die Zielsetzung des Stadtumbauprogramms – bis Ende 2009 ca. 350 000
Wohnungen vom Markt zu nehmen – zu erreichen, müssen sich alle Wohnungs-
unternehmen am Stadtumbau beteiligen, d. h. auch die Wohnungsunternehmen
mit weniger als 15 Prozent Leerstand. Diese Unternehmen, die allein über
900 000 leer stehende Wohnungen verwalten, sind von der Altschuldenentlas-
tung bisher ausgenommen. Für sie besteht bisher kein finanzielles Motiv, sich
engagiert am Stadtumbauprozess zu beteiligen. Dies gilt es zu korrigieren.

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