BT-Drucksache 16/1948

Gesetzwidrige Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten

Vom 23. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1948
16. Wahlperiode 23. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping,
Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Gesetzeswidrige Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat beim Bundessozialgericht mit
einem Revisionsverfahren (B 4 RA 22/05 R) am 16. Mai 2006 ein Urteil er-
stritten, das deutlich macht, dass Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsren-
ten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gesetzes- und
grundrechtswidrig sind. Nach Schätzung des SoVD wurden rund 200 000 Ren-
tenbescheide falsch, zu Ungunsten der Anspruchsberechtigten, ausgestellt. Die
schriftliche Urteilsbegründung wird für Herbst 2006 erwartet. Anschließend ha-
ben die Rentenversicherungsträger mehrere Monate Zeit, das Urteil zu prüfen
und außerdem die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Während dieser Zeit müs-
sen die Rentenversicherungsträger keine Anträge der Erwerbsminderungsrent-
ner auf Richtigstellung ihrer Bescheide bearbeiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird die Bundesregierung die notwendige gesetzliche Korrektur der 2001
eingeführten Abschläge vornehmen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

2. Wird die Bundesregierung etwas unternehmen, um den rund 200 000 betrof-
fenen Erwerbsminderungsrentnern noch vor einer eventuellen Gesetzesklar-
stellung zu ihrem Recht und damit ihrem Geld zu verhelfen?

Wenn ja, was?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. Juni 2006

Dr. Ilja Seifert
Klaus Ernst
Dr. Martina Bunge
Katja Kipping
Elke Reinke
Frank Spieth
Jörn Wunderlich
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.