BT-Drucksache 16/1775

Einrichtung eines Untertageversuchslabors in Gorleben

Vom 2. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1775
16. Wahlperiode 02. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann,
Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus,
Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Einrichtung eines Untertageversuchslabors in Gorleben

Am 3. Mai 2006 verkündete der niedersächsische Wissenschaftsminister Lutz
Stratmann bei einem Besuch in Gorleben zusammen mit dem Präsidenten der
TU Clausthal und seines Stellvertreters gegenüber der Elbe-Jeetzel-Zeitung die
Einrichtung eines Untertagelabors im Erkundungsbergwerk Gorleben und sagte
die Unterstützung der Landesregierung zu. Schwerpunkt der Versuche soll die
Erforschung der geplanten direkten Endlagerung hochradioaktiven Abfalls im
Salz sein.

Infolge des Atomkonsenses zwischen der Bundesregierung und der Energie-
wirtschaft aus dem Jahre 2000 wurde vom Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit ein Moratorium für das Endlager Gorleben
verhängt, das derzeit noch in Kraft ist und bis längstens 2010 andauern soll.
Bereits im Jahre 2003 war ein Versuchslabor im Bergwerk Gorleben im
Gespräch, dem der damalige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, mit Verweis auf dieses Moratorium eine Ab-
sage erteilte (Elbe-Jeetzel-Zeitung 15. April 2003). Er verwies darauf, dass die
Einrichtung eines Untertagelabors nicht mit dem „reinen Offenhaltungsbetrieb“
im Einklang stünde.

Finanziert werden sollen die Forschungstätigkeiten unter anderem über eine
Stiftungsprofessur an der TU Clausthal und die Finanzierung weiterer Wissen-
schaftler durch die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). Die GNS gehört zu
100 Prozent den Atomstrom und Atommüll produzierenden Energiekonzernen.
Die Brennelemente-Lager-Gesellschaft (BLG), die das Zwischenlager in Gor-
leben betreibt, ist ihrerseits eine Tochterfirma der GNS. Durchgeführt werden
sollen die Forschungstätigkeiten von der TU Clausthal, von deren Seite die Auf-
hebung des Moratoriums gefordert wurde. So haben Prof. Klaus Kühn von der
TU Clausthal und Dr. Klaus Jürgen Brammer von der GNS gemeinsam unter
dem Titel „Sicherheitstechnische Einzelfragen zur Endlagerung, eine kritische
Auseinandersetzung mit dem Vorgehen des BfS“ (atw 12/05) gefordert, die
Erkundungsarbeiten in Gorleben unverzüglich fortzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist beim Bundesamt für Strahlenschutz als zuständige Genehmigungsbehör-
de ein offizieller Antrag für die Einrichtung eines Versuchslabors im Erkun-
dungsbergwerk Gorleben eingegangen, und falls ja, wann ist mit einer Ent-

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scheidung zu rechnen? Falls nein, wann ist mit einer Entscheidung ab
Antragstellung zu rechnen?

2. Hält die Bundesregierung ein Versuchslabor im Erkundungsbergwerk Gorle-
ben mit dem Moratorium für vereinbar, und falls ja, welche Gründe haben zu
einer Änderung der Bewertung gegenüber der Vorgängerregierung geführt?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das geplante For-
schungsvorhaben von den Unternehmen finanziert werden würde, die ein
vielfach geäußertes Interesse an einer Aufhebung des Moratoriums, der Ge-
nehmigung und der Inbetriebnahme eines Atommüllendlagers Gorleben ha-
ben?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das geplante For-
schungsvorhaben von der TU Clausthal durchgeführt werden würde, von
deren Seite die Aufhebung des Moratoriums gefordert wird?

5. Gibt es eine rechtliche Grundlage für einen Anspruch der TU Clausthal auf
eine Genehmigung für ein Forschungslabor in einer dem Bund gehörenden
Einrichtung?

Berlin, den 18. Mai 2006

Hans-Kurt Hill
Eva Bulling-Schröter
Lutz Heilmann
Dr. Gesine Lötzsch
Dr. Dietmar Bartsch
Heidrun Bluhm
Roland Claus
Katrin Kunert
Michael Leutert
Dorothee Menzner
Dr. Ilja Seifert
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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