BT-Drucksache 16/1661

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung -16/1507, 16/1649- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen während des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1661
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Marieluise Beck
(Bremen), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln),
Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksachen 16/1507, 16/1649 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten
Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen
während des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo
auf Grundlage der Resolution 1671 (2006)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Zusammenhang mit der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten
Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen während
des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo wird eine breite
Grundsatzdebatte zur deutschen Sicherheitspolitik geführt. Dabei geht es um
zentrale Weichenstellungen. Unter anderem sprach sich der Bundesminister der
Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, öffentlich dafür aus, den Verteidigungsfall
neu zu definieren, das Grundgesetz zu ändern und die Prioritäten deutscher
Auslandseinsätze verstärkt auf den Aspekt Sicherung der Rohstoffversorgung
zu konzentrieren.

Im Rahmen dieser Debatte wird auch der Entwurf des Weißbuchs diskutiert.
Der Entwurf des Weißbuchs wurde Anfang Mai vom Bundesministerium den
mit beratenden Ressorts und dem Generalinspekteur zugeleitet. Auch den Koa-
litionsfraktionen wurde der Entwurf zur Kenntnis gegeben. Seit dem 12. Mai

2006 liegt der Entwurf des Weißbuchs einzelnen Pressevertretern vor. Den Op-
positionsfraktionen und der Öffentlichkeit wird der Entwurf von Seiten des
Bundesministeriums bislang vorenthalten.

Nach dem Willen des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung,
soll das Kabinett das Weißbuch bereits am 12. Juli 2006, d. h. kurz nach der
Fußballweltmeisterschaft und während der parlamentarischen Sommerpause

Drucksache 16/1661 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
verabschieden. Nach den bisherigen Überlegungen sollen Parlament und
Öffentlichkeit erst im Nachhinein über das Ergebnis der künftigen Regierungs-
politik unterrichtet werden. Auf dieser Grundlage ist keine breite sicherheits-
politische Debatte, weder in Fachkreisen, noch in der Bevölkerung, möglich.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. allen Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit den Ent-
wurf des Weißbuchs zur Kenntnis zu geben und damit die Voraussetzung für
eine gleichberechtigte Teilnahme an der sicherheitspolitischen Debatte zu
ermöglichen,

2. dafür Sorge zu tragen, dass das Weißbuch zur Sicherheit alle zivilen, polizei-
lichen und militärischen Instrumente der äußeren Sicherheitsvorsorge und
Krisenbewältigung umfasst und zu einem kohärenten Konzept verknüpft,

3. wichtige Teilaspekte vorab mit den Betroffenen und Fachexperten in Fach-
foren öffentlich zu erörtern,

4. das Weißbuch erst dann endgültig im Kabinett zu verabschieden, wenn Par-
lament und Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten haben, zum Kabinetts-
entwurf Stellung zu nehmen.

Berlin, den 30. Mai 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.