BT-Drucksache 16/1653

Gesetzliche Mindestlöhne ablehnen

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1653
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Antrag
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, Christian Ahrendt, Daniel Bahr
(Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-
Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann
Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Gesetzliche Mindestlöhne ablehnen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne ist die falsche Antwort auf die
Herausforderungen einer europäischen Erweiterung und den zunehmenden
Wettbewerbsdruck aufgrund deutlich niedriger Löhne, vor allem aus den EU-
Beitrittsländern. Sie werden dauerhaft die Probleme des Arbeitsmarkts, insbe-
sondere den Abbau von Arbeitsplätzen in lohnintensiven Sektoren sowie im
Niedriglohnbereich, nicht lösen, sondern verschärfen.

Gesetzliche Mindestlöhne führen zu einer Verdrängung von Arbeitsplätzen,
insbesondere im gering qualifizierten Bereich. Die Konsequenz daraus sind die
Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland und die Abwanderung in die
Schwarzarbeit. Schon jetzt leidet der deutsche Arbeitsmarkt unter erheblichen
Inflexibilitäten. Diese werden durch Mindestlöhne jeder Art weiter zunehmen.
Zudem führen Mindestlöhne zu bürokratischem Mehraufwand und verringern
die Chancen Langzeitarbeitloser auf einen ihrer Produktivität entsprechend be-
zahlten Arbeitsplatz. Das konterkariert die Ziele von Hartz IV.
Jeder Mindestlohn, ob kollektiv oder staatlich vorgeschrieben, grenzt einen un-
teren Produktivitätsbereich aus dem Arbeitsmarkt aus. Schon jetzt wirken die
staatlichen Transfers der sozialen Sicherung in Deutschland faktisch wie ein
Mindestlohn. Überproportionale Lohnerhöhungen oder Sockellohnanhebun-
gen haben schon in der Vergangenheit dazu geführt, dass gering qualifizierte
Beschäftigung verdrängt wurde. Opfer von gesetzlichen Mindestlöhnen sind in

Drucksache 16/1653 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
erster Linie Langzeitarbeitslose, die kaum mehr eine Aussicht auf neue Be-
schäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt haben.

Mindestlöhne führen tendenziell auch zu höheren Preisen und schwächen da-
rüber die Kaufkraft. Das führt im Ergebnis zu weiteren Nachfrageausfällen, die
wiederum die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindern. Nicht vergessen wer-
den darf auch, dass gesetzliche Mindestlöhne in Wahlkampfzeiten instrumenta-
lisiert werden können, indem die Parteien versuchen, sich gegenseitig mit
immer höheren Mindestlöhnen zu überbieten.

Deutschland braucht einen funktionsfähigen Niedriglohnsektor. Es müssen die
Voraussetzungen geschaffen werden, die die Aufnahme einer auch nur gering
entlohnten Beschäftigung gegenüber der alleinigen Inanspruchnahme staatli-
cher Transferleistungen attraktiver machen. Die bestehenden Regelungen zur
sozialen Absicherung müssen vereinfacht und unbürokratischer ausgestaltet
werden.

Dringend notwendig ist ein flexibleres Tarifrecht, damit sich die Löhne wieder
an der Produktivität orientieren können. Wir brauchen Öffnungsklauseln für be-
triebliche Bündnisse, damit maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zum Abbau
der Arbeitslosigkeit beitragen können. In einem flexibleren Arbeitsmarkt kön-
nen Unternehmen schneller auf sich verändernde Wettbewerbsverhältnisse re-
agieren und neue Arbeitsplätze schaffen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

Forderungen nach gesetzlichen Mindestlöhnen oder nach der Ausdehnung des
Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf andere Branchen eine klare Absage zu ertei-
len.

Berlin, den 31. Mai 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.