BT-Drucksache 16/1593

Umgang mit Flächen ehemaliger Militärliegenschaften

Vom 22. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1593
16. Wahlperiode 22. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin,
Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Dr. Hakki Keskin, Katrin
Kunert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer
(Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Umgang mit Flächen ehemaliger Militärliegenschaften

Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollen „gesamtstaatlich reprä-
sentative Naturschutzflächen des Bundes (inkl. der Flächen des Grünen Bandes)
in einer Größenordnung von 80 000 bis 125 000 ha unentgeltlich in eine Bun-
desstiftung (vorzugsweise DBU) eingebracht oder an die Länder übertragen
werden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorgaben im Koalitionsvertrag zur
Übertragung von Naturschutzflächen des Bundes umzusetzen?

2. Wenn ja, welche konkreten, fachlichen, finanziellen und strukturellen Grün-
de haben zu dieser Entscheidung geführt, und welche Alternativen wurden
geprüft?

3. Wie kann das gesamtgesellschaftliche Interesse für eine ökologisch sinnvolle
Nutzung dieser Flächen auch nach der Übertragung langfristig gesichert wer-
den?

4. Welches fachlich und finanziell begründete Nutzungskonzept ist Grundlage
für konkrete Übertragungsentscheidung, und welche Verbindlichkeit hat die-
ses Nutzungskonzept nach der unentgeltlichen Übertragung?

5. Sind für diese Flächen bundeseinheitliche Regelungen nach Übergabe, zum
Beispiel zum öffentlichen Zugang, vorgesehen, und wie verbindlich sind die-
se gegebenenfalls bzw. wie könnten sie durchgesetzt werden?

6. Welches Gremium soll auf welcher fachlichen und finanziellen Grundlage im
Einzelfall über die Übertragung entscheiden, und wie wird die demokratische
Mitbestimmung und parlamentarische Kontrolle in diesem Zusammenhang
gesichert?

7. Ist ein von der Übertragungsentscheidung unabhängiges, einheitliches natur-
schutzfachliches bzw. forstfachliches Flächenmanagement für diese Flächen

vorgesehen, und wie kann das gegebenenfalls auch durchgesetzt werden?

8. Wie viele Arbeitsplätze gab es bisher im Zusammenhang mit der Nutzung
dieser Flächen, und wie viele Arbeitskräfte werden zukünftig gebraucht?

9. Welche finanziellen Mittel plant die Bundesregierung kurz-, mittel- und
langfristig im Zusammenhang mit dieser Entscheidung zur Übertragung
und für die zukünftige Sicherung einer naturschutzgerechten Nutzung ein?

Drucksache 16/1593 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
10. Wie soll gesichert werden, dass mittel- oder langfristig finanzielle Engpässe
nicht dazu führen, dass wirtschaftliche Interessen vor eine naturschutzge-
rechte Nutzung gestellt werden?

11. In welchem Umfang wurden die jetzt zur Übertragung vorgesehenen Flä-
chen für Ausgleichsmaßnahmen genutzt, und wie wird dieser spezifische
Flächenbedarf in Zukunft abgesichert?

12. In welchem Umfang und in welcher detaillierten Personalstruktur sind bis-
her Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BImA mit der Bewirtschaftung der
Flächen befasst, die jetzt übertragen werden sollen?

13. Inwieweit wurden die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ih-
re Personalvertretungen in die Überlegungen der Bundesregierung zum
weiteren Umgang mit diesen Flächen und zu den sozialen Konsequenzen
der Entscheidungen einbezogen?

14. Welche konzeptionellen Überlegungen gibt es hinsichtlich der Zukunft der
BImA, insbesondere hinsichtlich des Personals?

Berlin, den 19. Mai 2006

Dr. Kirsten Tackmann
Monika Knoche
Hüseyin-Kenan Aydin
Dr. Diether Dehm
Wolfgang Gehrcke
Heike Hänsel
Dr. Hakki Keskin
Katrin Kunert
Michael Leutert
Dr. Gesine Lötzsch
Dr. Norman Paech
Paul Schäfer (Köln)
Alexander Ulrich
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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