BT-Drucksache 16/1540

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/913- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen

Vom 18. Mai 2006


Bericht der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke,
Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist in erster Linie beabsichtigt, die
Entscheidung der EU-Kommission vom 16. November
2004 umzusetzen, nach der die im Gesetz über das Brannt-
weinmonopol enthaltene Beihilferegelung zugunsten der
Hersteller von Kornbranntwein mit dem Gemeinsamen
Markt unvereinbar ist. Die Aufhebung aller diesbezüglichen
gesetzlichen Regelungen über Kornbranntwein muss bis
zum Ablauf der – von der Bundesregierung im Einverneh-
men mit der Brennereiwirtschaft geforderten – Übergangs-
zeit bis zum 30. September 2006 erfolgen.

Mit den Gesetzesänderungen sollen alle Regelungen über
Kornbranntwein aufgehoben werden, so dass zukünftig nur
noch für Alkohol aus Getreide, der an die Bundesmonopol-
verwaltung für Branntwein (BfB) abgeliefert und von dieser
als Neutralalkohol vermarktet wird, eine staatliche Beihilfe
gewährt wird.

Für den Bundeshaushalt ergeben sich in den Rechnungsjah-
ren 2007 bis 2010 die nachfolgend dargestellten Auswir-
kungen:

Entstehungsjahr in
Mio. Euro

Rechnungsjahr in Mio. Euro

2007 2008 2009 2010

Zinseinsparung durch Verkürzung
der Fälligkeitsfristen

– – 7 7 7 7
und von Verbrauchsteuergesetzen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1540
16. Wahlperiode 18. 05. 2006

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/913 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
Einmaliger Steuerausfall bei
Branntwein-, Schaumwein-/ Zwi-
schenerzeugnissteuer

– – 215 – – –

Insgesamt – – 208 7 7 7

Drucksache 16/1540 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Hinsichtlich der Umsetzung der Entscheidung der EU-
Kommission vom 16. November 2004 ergibt sich kein nen-
nenswerter Vollzugsaufwand. Die Verkürzung der Fällig-
keitsfristen erfordert einen einmaligen Umstellungsaufwand
für IT-gestützte Verbrauchsteuererhebungs- und Zahlungs-
überwachungsverfahren in Höhe von rd. 25 000 Euro.

Die Verkürzung der gesetzlichen Fälligkeitsfristen kann bei
Unternehmen, die ihren Abnehmern Zahlungsziele gewäh-
ren, die kürzer sind als die gegenwärtigen gesetzlichen Fäl-
ligkeitsfristen, zu Liquiditätseinbußen führen. Im Hinblick
auf die zur Anpassung vorgesehene Übergangsfrist wird da-
von ausgegangen, dass die Verkürzung der Fälligkeitsfristen

grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Preisniveau der
betroffenen Erzeugnisse hat. Die Kosten für zu leistende
Sicherheiten bei Branntweinsteuerlagern sinken um rd. 30
Prozent.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 18. Mai 2006

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

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