BT-Drucksache 16/1526

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1336- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz)

Vom 17. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1526
16. Wahlperiode 17. 05. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/1336 –

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes
(Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz)

A. Problem

Die operativen Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes werden derzeit unter
der Verantwortung des Bundesministeriums der Finanzen durch die Bundesre-
publik Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) und die Bundes-
wertpapierverwaltung wahrgenommen. Nach Ansicht der Bundesregierung
kann durch eine Konzentration der Aufgabenwahrnehmung und damit den Ab-
bau von Schnittstellen das Schuldenmanagement des Bundes weiter verbessert
werden.

B. Lösung

Die Verbesserung des Schuldenmanagements des Bundes soll durch die Zusam-
menführung der Bundeswertpapierverwaltung und der Bundesrepublik Deutsch-
land – Finanzagentur GmbH unter dem Dach der Finanzagentur erreicht werden,
um ein Schuldenmanagement aus einer Hand zu gewährleisten. Die Beschäf-
tigten der bisherigen Bundeswertpapierverwaltung sollen, soweit dies für die
Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist, im Wege einer gesetzlichen Personal-
gestellung seitens des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögens-
fragen in der Finanzagentur eingesetzt werden. Gleichzeitig soll durch Ausglie-
derung sonstiger Aufgaben der Bundeswertpapierverwaltung eine Konzentration
der Finanzagentur auf das Schuldenmanagement sichergestellt werden.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,

SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

Drucksache 16/1526 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

D. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die Zusammenführung von Bundeswertpapierverwaltung und Finanzagentur
führt ungeachtet wachsender Anforderungen an das Schuldenwesen des Bundes
unmittelbar zu einem erheblichen personellen Minderbedarf in diesem Bereich.
Die gesetzliche Gestellung von ehemaligen Beschäftigten der Bundeswertpa-
pierverwaltung für die Aufgaben der Finanzagentur ist aus der Sicht des Bun-
deshaushalts kostenneutral. Soweit Beschäftigte der Bundeswertpapierverwal-
tung künftig keine Aufgaben des Schuldenwesens wahrnehmen, finden sie an
anderer Stelle in der Bundesfinanzverwaltung eine wirtschaftliche Verwendung
in Aufgabenbereichen, in denen Personal benötigt wird.

Die Konzentration der Aufgabenwahrnehmung in der Finanzagentur und die
hierdurch mögliche weitere Optimierung der Arbeitsprozesse lässt im Übrigen
zusätzliche Einsparungen im Schuldenwesen des Bundes erwarten.

2. Vollzugsaufwand

Die Zusammenführung von Bundeswertpapierverwaltung und Finanzagentur
bringt vorübergehenden Vollzugsaufwand mit sich; zusätzliches Personal wird
hierfür nicht benötigt. Auf die zu erwartenden Einsparungen wird bereits unter
Nummer 1 hingewiesen.

E. Sonstige Kosten

Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen sind nicht zu er-
warten. Es entstehen keine Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für mittel-
ständische Unternehmen.

Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau,
bestehen nicht.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1526

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1336 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Mai 2006

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Bedingungen als wichtiges Element der Kreditaufnahme des
Für die gesetzlich geregelte Personalgestellung gibt es be-
Bundes künftig gestärkt werden, um eine Diversifizierung

der Kreditaufnahme zu gewährleisten und dem Bürger zu-
gleich eine sichere Geldanlage beim Bund anzubieten.

Gleichzeitig sollen Zuständigkeiten, die in keinem Zusam-

reits gesetzliche Vorbilder, wie namentlich das Gesetz zur
Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesan-
stalt für Flugsicherung vom 23. Juli 1992 (BGBl. I S. 1370,
1376) sowie das Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen hin-
Drucksache 16/1526 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme, Carsten Schneider (Erfurt),
Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 35. Sitzung am
11. Mai 2006 den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1336
– Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schulden-
wesens des Bundes (Bundesschuldenwesenmodernisie-
rungsgesetz) – zur federführenden Beratung an den Haus-
haltsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss
sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das vorliegende Gesetz soll die mit dem Bundeswert-
papierverwaltungsgesetz vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I
S. 3519) eingeleitete Modernisierung des Schuldenwesens
des Bundes und seiner Sondervermögen fortführen. Hierzu
schafft das Bundesschuldenwesengesetz (Artikel 1) die
Grundlagen für eine weitgehende Konzentration der Auf-
gaben des Schuldenwesens bei der Bundesrepublik Deutsch-
land – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur). Das Gesetz
über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung (Arti-
kel 2) enthält die für eine wirtschaftliche und zugleich sozial
verträgliche Verwendung des bisherigen Personals der Bun-
deswertpapierverwaltung notwendigen Bestimmungen.

In § 5 des Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes war das
Bundesministerium der Finanzen ermächtigt worden, einen
Teil der gesetzlich definierten Aufgaben der Bundeswertpa-
pierverwaltung auf die neu gegründete Finanzagentur zu
übertragen. Gleichzeitig war diese mit bisher vom Bundes-
ministerium der Finanzen sowie der Deutschen Bundesbank
wahrgenommenen Aufgaben des Schuldenwesens betraut
worden. Von der Ermächtigung des Bundeswertpapierver-
waltungsgesetzes wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Denn eine nur teilweise Verlagerung von Aufgaben auf die
Finanzagentur kann die bestehenden Schnittstellen im
Schuldenmanagement des Bundes nicht im hinreichenden
Maße beseitigen. Vielmehr ist eine Aufgabenwahrnehmung
weitestgehend durch eine Institution im Sinne eines
„Debt Managements aus einer Hand“ geboten, um eine wei-
tere Optimierung der Geschäftsprozesse und damit eine
möglichst effiziente Organisation des Schuldenwesens zu er-
reichen.

Daher sieht die Neukonzeption der Organisation des Schul-
denwesens eine vollständige Übertragung der bisher in die-
sem Bereich von der Bundeswertpapierverwaltung wahrge-
nommenen Aufgaben auf die Finanzagentur vor. Dies sind
insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Abwicklung sowie
das Privatkundengeschäft. Dieses soll unter wirtschaftlichen

besondere die nichthoheitlichen Aufgaben der bisherigen
Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik
Deutschland (VfS), die bereits ab dem 1. Januar 2006 von
einem privaten Unternehmen im Namen und für Rechnung
des Bundes, vertreten durch das Bundesministerium der Fi-
nanzen, wahrgenommen werden, sowie Zuständigkeiten im
Bereich der Gewährleistungen und Sicherheitsleistungen
und der internationalen Beitrags- und Beteiligungsverpflich-
tungen des Bundes, die auf das Bundesamt für zentrale
Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) übergehen.
Auf diese Weise kann eine weitgehende Konzentration des
Schuldenmanagements bei der Finanzagentur und zugleich
eine Konzentration der Finanzagentur auf das Schuldenma-
nagement gewährleistet werden.

Die Neuorganisation des Schuldenwesens des Bundes geht
jedoch über eine Aufgabenübertragung von der Bundeswert-
papierverwaltung auf die Finanzagentur hinaus. Sie stellt
vielmehr eine Zusammenführung der Bundeswertpapier-
verwaltung, die im Zuge dessen aufgelöst wird, und der
Finanzagentur unter dem Dach der Finanzagentur dar. Denn
insbesondere für die Erledigung der übertragenen Aufgaben
wird dort künftig Personal der Bundeswertpapierverwaltung
eingesetzt.

Das Gesetz über das Personal der Bundeswertpapierverwal-
tung (Artikel 2) enthält zum einen die gesetzlichen Voraus-
setzungen für diesen Personaleinsatz. Zum anderen beinhal-
tet es die notwendigen Bestimmungen hinsichtlich der
Rechtsstellung der betroffenen Beschäftigten sowie ihrer
Interessenvertretung. Dabei wird im Rahmen der gesetz-
lichen Regelung angestrebt, den Einsatz der Beschäftigten
der bisherigen Bundeswertpapierverwaltung bei der Finanz-
agentur sozial verträglich und ohne Rechtsverlust für die Be-
troffenen auszugestalten.

Aufgrund der Auflösung der Bundeswertpapierverwaltung
ist es zunächst erforderlich, dass die Beschäftigten der Bun-
deswertpapierverwaltung gesetzlich dem BADV zugeordnet
werden, welches dann die Dienstherren- und Arbeitgeber-
funktion wahrnimmt. Im Weiteren wird das für die Auf-
gabenwahrnehmung erforderliche Personal im Wege einer
gesetzlichen Personalgestellung in der Finanzagentur einge-
setzt. Entsprechend den Bundesbeamtinnen und Bundesbe-
amten, deren Dienstverhältnisse bereits wegen der fehlenden
Dienstherrenfähigkeit nicht auf die privatrechtlich organi-
sierte Finanzagentur übergehen können, ist damit auch bei
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Bundes-
wertpapierverwaltung vorgesehen, dass der Bund für diesen
Personenkreis Dienstherr bzw. Arbeitgeber bleibt, während
die Aufgabenerledigung in der Finanzagentur nach den Wei-
sungen der Geschäftsführung erfolgt.
menhang mit dem Schuldenmanagement des Bundes stehen,
abgetrennt und Dritten übertragen werden. Dies betrifft ins-

sichtlich der Rechtsstellung von Angehörigen der Bundes-
wehr bei Kooperationen zwischen der Bundeswehr und

GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., die
Vorlage anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Ge-
setzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 16/1336 – in
seiner 11. Sitzung am 17. Mai 2006 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
die Vorlage anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Haushaltsausschuss

Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schul-
denwesens des Bundes (Bundesschuldenwesenmoder-
nisierungsgesetz) ist vom Haushaltsausschuss in seiner
18. Sitzung am 17. Mai 2006 abschließend beraten worden.
Er beschloss mehrheitlich, dem Deutschen Bundestag zu
empfehlen, den Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache
16/1336 unverändert anzunehmen.

Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. gefasst.

Deutsche Bundestag in seiner 7. Sitzung am 14. Dezember
2005 die Abgeordneten Bernhard Brinkmann, Otto Fricke,
Jochen-Konrad Fromme, Anja Hajduk, Klaas Hübner,
Bartholomäus Kalb, Steffen Kampeter, Dr. Gesine Lötzsch
und Carsten Schneider zu Mitgliedern des Gremiums zu
Fragen der Kreditfinanzierung des Bundes gewählt
(Drucksachen 16/176 bis 16/180). Gemäß Art. 4 Abs. 1
Satz 2 des Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetzes
tritt das Bundeswertpapierverwaltungsgesetz mit Inkrafttre-
ten des Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetzes am
1. August 2006 außer Kraft. Es ist klarzustellen, dass der
Deutsche Bundestag an dem Ergebnis der Wahl ausdrück-
lich festhält und infolge der Neuzuweisung der Aufgaben des
Schuldenwesens des Bundes keine Neuwahl des Gremiums
für erforderlich hält. Insbesondere im Hinblick darauf, dass
die Bestimmungen des § 4a des Bundeswertpapierverwal-
tungsgesetzes inhaltsgleich in das Bundesschuldenwesen-
modernisierungsgesetz übernommen worden sind, übt das
bestehende Gremium vielmehr seine Aufgaben bei der parla-
mentarischen Kontrolle in allen Fragen des Schuldenwesens
bis zum Ende der 16. Wahlperiode aus.

Diesem Antrag wurde im Ausschuss einvernehmlich zuge-
stimmt.

Berlin, den 17. Mai 2006

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1526

Wirtschaftsunternehmen sowie zur Änderung besoldungs-
und wehrsoldrechtlicher Vorschriften vom 30. Juli 2004
(BGBl. I S. 2027). Aufgrund dieser Personalgestellung sind
die dienst- und arbeitsrechtlichen Zuständigkeiten zu regeln.

Dabei ist vorliegend keine Erstattung der Aufwendungen
des BADV im Rahmen der Personalgestellung durch die
Finanzagentur vorgesehen. Vielmehr trägt der Bund als
alleiniger Auftraggeber der Finanzagentur durch die teil-
weise Bereitstellung des erforderlichen Personals zur Erfül-
lung der der Finanzagentur übertragenen Aufgaben bei.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung – Drucksache 16/1336 – in seiner 17. Sitzung am
17. Mai 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE

In die Ausschussberatungen haben die Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den fol-
genden Antrag eingebracht:

Der Haushaltsausschuss möge beschließen:
Der Haushaltsausschuss bekräftigt, dass durch die Be-
schlussfassung des o. g. Gesetzentwurfs die Zusammenset-
zung und die Zuständigkeit des Gremiums gemäß § 4a des
Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes (Gremium zu Fragen
der Kreditfinanzierung des Bundes) unberührt bleibt. Das
Gremium wird die parlamentarische Kontrolle des Bundes-
schuldenwesens bis zum Ende der 16. Wahlperiode wahr-
nehmen.

Begründung:

Auf Grundlage des § 4a des Bundeswertpapierverwaltungs-
gesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3519) hat der

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