BT-Drucksache 16/1521

Situation der Menschenrechte von Lesben und Schwulen in Kamerun

Vom 17. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1521
16. Wahlperiode 17. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar,
Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Josef Philip Winkler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Situation der Menschenrechte von Lesben und Schwulen in Kamerun

Kamerun gehört zu den Ländern, in denen Homosexualität strafbar ist. Nach Ar-
tikel 347 des Strafgesetzbuches werden homosexuelle Beziehungen mit Gefäng-
nishaft von sechs Monaten bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe bestraft.

Im Juli 2005 wurden elf Männer festgenommen, die seitdem in Untersuchungs-
haft sitzen. Trotz bisher nicht erbrachter Beweise für die Begehung homosexu-
eller Handlungen werden sie weiter festgehalten. Ihre Anwältin, Alice Nkon, hat
auf der Weltkonferenz der International Lesbian and Gay Association (ILGA) in
Genf auf die menschenrechtswidrige Verfolgung ihrer Mandanten und die
rechtsstaatswidrigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsmethoden in diesem Fall
hingewiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was ist der Bundesregierung über die Fälle von elf im Juli 2005 wegen
Homosexualität in Haft genommenen Personen in Kamerun bekannt?

2. Hat die Bundesregierung sich über ihre Botschaft in Kamerun über die
menschenrechtswidrige Behandlung dieser Menschen kundig gemacht und
gegenüber den kamerunischen Autoritäten deutlich gemacht, dass eine Ver-
folgung von Homosexuellen allein wegen ihrer Homosexualität von der deut-
schen Regierung als Menschenrechtsverletzung betrachtet wird?

3. In welcher Form will sich die Bundesregierung für diese Gefangenen einset-
zen?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage von Lesben und
Schwulen in Kamerun?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die gesellschaftliche Situation von Lesben
und Schwulen in Kamerun?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Lesben und Schwule aus Ka-
merun in einer Intensität verfolgt werden, dass sie als Flüchtlinge entspre-
chend der Flüchtlingskonvention (§ 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes) anzu-
erkennen sind?

Falls nicht, wie beurteilt die Bundesregierung den Flüchtlingsstatus von Les-

ben und Schwulen aus Kamerun?

6. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung allein oder in Zusammen-
arbeit mit anderen Staaten, um die Menschenrechtslage von Lesben und
Schwulen auf dem afrikanischen Kontinent zu verbessern?

Berlin, den 17. Mai 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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