BT-Drucksache 16/1403

Einsatz von Zivildienstleistenden in privatwirtschaftlichen Bereichen

Vom 8. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1403
16. Wahlperiode 08. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Boris Gehring, Winfried Nachtwei, Grietje Bettin,
Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn),
Krista Sager, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einsatz von Zivildienstleistenden in privatwirtschaftlichen Bereichen

Die Beibehaltung der Wehrpflicht ist nicht erst seit der immer deutlicher wer-
denden Einberufungsungerechtigkeit nicht mehr zu begründen. Der Zwang zu
Wehr- oder Zivildienst behindert einen zügigen und guten Zugang zu Ausbil-
dung, Studium und Berufstätigkeit junger Männer. Die Bundesregierung hat nun
im Frühjahr 2006 die Einsatzbereiche für Zivildienstleistende erweitert. Die vor-
genommene Änderung der Richtlinien zur Durchführung des Zivildienstgeset-
zes lässt einen fast ungehinderten Einsatz von Zivildienstleistenden in nahezu
allen denkbaren Wirtschaftsbereichen befürchten. Der Zivildienst verliert da-
durch weitere Legitimation, denn die Verpflichtung von Kriegsdienstverweige-
rern kann nun auch nicht mehr dadurch begründet werden, dass ihre Tätigkeit
primär der Gesellschaft als Ganzes zugute kommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie sieht die Bundesregierung die langfristige Ausrichtung des Zivildienstes
angesichts der Tatsache, dass Zivildienstleistende auch in gewinnorientierten
Einrichtungen und Unternehmen eingesetzt werden können?

2. Ist es anhand der durch die Bundesregierung geänderten Richtlinien zur
Durchführung des Zivildienstgesetzes zukünftig denkbar, dass die nach § 4
Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreiten Arztpraxen,
die die gleichen Patienten betreuen wie die nach § 4 Nr. 16 des Umsatz-
steuergesetzes von der Umsatzsteuer befreiten, bereits als Beschäftigungs-
stellen des Zivildienstes anerkannten und von einer Aktiengesellschaft be-
triebenen Krankenhäuser ebenfalls als Zivildienststellen anerkannt werden,
und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?

3. Ist es künftig auch denkbar, Zivildienstleistende bei der nach § 4 Nr. 11b des
Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreiten Deutschen Post AG
einzusetzen, beispielsweise damit diese für alte Menschen wohnortnahe

Briefkästen vorhalten kann, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung
den Einsatz von Zivildienstleistenden bei der Deutschen Post AG?

Drucksache 16/1403 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. a) Wie viele Zivildienstleistende waren Ende 2005 in Einrichtungen mit der
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), in Einrich-
tungen mit der Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) sowie in Arztpraxen
eingesetzt (bitte einzeln aufschlüsseln, wie viele Zivildienstleistende bei
welcher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei welcher Aktiengesell-
schaft oder Arztpraxis eingesetzt waren)?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Zahlen?

Berlin, den 8. Mai 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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