BT-Drucksache 16/14016

zu der zweiten Beratung des Entwurf eines Gesetzentwurfes der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/13925, 16/13986, 16/13995- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Vom 8. September 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/14016
16. Wahlperiode 08. 09. 2009

Änderungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Dr. Diether Dehm, Alexander Ulrich,
Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, Sevim Dag˘delen, Wolfgang Gehrcke,
Heike Hänsel, Inge Höger, Dr. Hakki Keskin, Michael Leutert, Dr. Norman Paech,
Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 16/13925, 16/13986, 16/13995 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit
von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der
Europäischen Union

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 wird § 9 (Stellungnahmen des Bundestages) wie folgt geändert:

In Absatz 4 wird Satz 6 gestrichen.

Berlin, den 8. September 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

In Fragen der Rechtsetzung der Europäischen Union wird grundlegend in den
Kernbereich gesetzgeberischer Tätigkeit des Deutschen Bundestages eingegrif-
fen. Hier geht es nicht um einen, wie auch immer gearteten, Eigenbereich der
Exekutive. Deshalb kann hier der Bundesregierung kein Letztentscheidungs-
recht zustehen. Das gilt umso mehr, als die Berufung auf „außen- und integra-
tionspolitische Gründe“ praktisch unbegrenzter Auslegung fähig ist.

Zur Sicherung des in Artikel 20 gewährleisteten und in Verbindung mit Arti-

kel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes Verfassungsidentität begründenden Demo-
kratieprinzips ist es daher geboten, dass Stellungnahmen des Deutschen Bun-
destages jedenfalls im Bereich der Rechtsetzung der Europäischen Union für
die Bundesregierung verbindlich sind. Im Übrigen ist die Berufung der Bundes-
regierung auf von ihr als wichtig bewertete Gründe als Rechtfertigung dafür,

Drucksache 16/14016 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
von einer Stellungnahme des Deutschen Bundestages abzuweichen, nicht mit
dem Gebot von Artikel 23 Absatz 3 Satz 2 vereinbar, nach dem solche Stel-
lungnahmen von der Bundesregierung zu berücksichtigen sind.

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