BT-Drucksache 16/13917

Zukunft der gesetzlichen Altfallregelung

Vom 20. August 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13917
16. Wahlperiode 20. 08. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar,
Irmingard Schewe-Gerigk, Wolfgang Wieland und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zukunft der gesetzlichen Altfallregelung

Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag geforderte
Verlängerung der gesetzlichen Altfallregelung (Bundestagsdrucksache 16/12434)
war im Juni 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
abgelehnt worden. Damit wurde auch die ebenfalls in dem Antrag enthaltene
Forderung abgelehnt, nach der eine großzügigere Lebensunterhaltssicherung
beim Übergang der Aufenthaltserlaubnis auf Probe zur normalen Aufenthalts-
erlaubnis durch Verwaltungsvorschriften geschaffen werden sollte.

Als einen ersten Schritt bewertet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des-
halb die in dem Entwurf zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufent-
haltsgesetz enthaltene Formulierung, wonach in den Verlängerungsfällen gemäß
§ 104a Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) der Lebensunterhalt auch
als eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert gilt, wenn im gesamten Zeit-
raum trotz zusätzlichen Bezugs öffentlicher Mittel jedenfalls das Einkommen
aus Erwerbstätigkeit insgesamt überwog (vgl. Bundesratsdrucksache 669/09
Ziff.104a.5.3).

In dem Berichterstattergespräch zu dem o. g. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN teilte das Bundesministerium des Innern (BMI) am 13. Mai 2009
u. a. mit, dass die Bundesregierung bei den Bundesländern abfragen würde,
inwiefern Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1 Satz 1
AufenthG (auf Probe) erhalten haben, soziale Transferleistungen beziehen. Mitte
Juli 2009 sollten die Antworten der Bundesländer hierzu vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen haben bis zum 30. Juni 2009 nach Angaben der Bundes-
länder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG bean-
tragt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

2. Wie viele Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b
AufenthG wurden bis zum 30. Juni 2009 noch nicht beschieden (bitte nach
Bundesländern differenzieren), und welche Erkenntnisse über die Gründe hat

die Bundesregierung hierfür?

3. Sofern die Länder zu diesen Gründen bisher keine Angaben gemacht haben
(s. Bundestagsdrucksache 16/13163), ist die Bundesregierung mit dem Ziel
an die Länder herangetreten, die Datenbasis dahingehend zu verbessern, dass
die Gründe für sämtliche noch nicht beschiedenen Anträge aufgeführt wer-
den, und wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/13917 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Wie vielen Personen wurden bis zum 30. Juni 2009 Aufenthaltserlaubnisse
nach § 104a oder § 104b AufenthG erteilt (bitte nach Bundesländern diffe-
renzieren), und wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG (auf Probe) erhalten, weil der Lebens-
unterhalt durch Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert war (bitte nach Bun-
desländern differenzieren)?

5. Welche Angaben zu den Gründen der Ablehnung eines Antrags nach den
verschiedenen Absätzen des § 104a oder § 104b AufenthG kann die Bun-
desregierung machen?

6. Sofern die Länder zu diesen Gründen bisher keine Angaben gemacht haben
(s. Bundestagsdrucksache 16/13163), ist die Bundesregierung mit dem Ziel
an die Länder herangetreten, die Datenbasis dahingehend zu verbessern,
dass die Ablehnungsgründe aufgeführt werden, und wenn nein, warum
nicht?

7. Hat das BMI eine Umfrage bei den Bundesländern dahingehend durch-
geführt, wie viele Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a
Absatz 1 Satz 1 AufenthG (auf Probe) erhalten haben, soziale Transferleis-
tungen beziehen?

8. Haben die Bundesländer – wie vom BMI beabsichtigt – bis Mitte Juli 2009
ihre Antworten dem BMI zugeleitet?

9. Wurde der Umfrage der im Jahr 2008 durch das Urteil des Bundesverwal-
tungsgerichts (1 C 32.07) verschärfte Maßstab zur Prüfung der Lebens-
unterhaltssicherung zugrunde gelegt, wonach der Lebensunterhalt nur dann
als gesichert gilt, wenn statt des reinen Nettoeinkommens das gemäß des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) anrechenbare Einkommen so
hoch ist, dass kein ergänzender SGB- II-Anspruch mehr besteht?

10. Welche Ergebnisse hat diese Länderumfrage ergeben (bitte nach Bundes-
ländern differenzieren)?

11. Wie viele der „auf Probe“ erteilten Aufenthaltserlaubnisse werden – nach
den Ergebnissen der Länderumfrage – zum Jahreswechsel 2009/2010 damit
vermutlich nicht verlängert werden, weil die geforderte überwiegend eigen-
ständige Lebensunterhaltssicherung vermutlich nicht nachgewiesen wird
(bitte nach Bundesländern differenzieren)?

12. Warum hat das BMI diese Länderumfrage erst im Mai 2009 gestartet –
angesichts dessen, dass eine frühzeitige Umfrage über diese von Beginn an
absehbare Problemstellung eine Verlängerung der Frist der gesetzlichen
Altfallregelung noch in der laufenden Wahlperiode zweifelsohne erheblich
befördert hätte?

13. Hält die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration,
Dr. Maria Böhmer, im Licht der Ergebnisse dieser Länderumfrage eine Ver-
längerung der Frist der gesetzlichen Altfallregelung für sinnvoll – ange-
sichts dessen, dass sie in der Abschlusserklärung der Bundeskonferenz für
Integrations- und Ausländerbeauftragte Anfang Mai 2009 versprochen
hatte, sich für eine solche Verlängerung einzusetzen, und wenn nein, warum
nicht?

14. Wie viele Personen lebten am 30. Juni 2009 seit mindestens acht Jahren
ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus
humanitären Gründen im Bundesgebiet, die aber die nach § 104a Absatz 1
Satz 1 AufenthG erforderliche Aufenthaltsdauer von acht Jahren zum
1. Juli 2007 noch nicht erreicht hatten (bitte nach Duldung, Gestattung und
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13917

15. Hält die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration,
Dr. Maria Böhmer, es für angezeigt, auch diese Personen in eine Bleibe-
rechtsregelung mit einzubeziehen, und wenn nein, warum nicht?

16. Wie viele Personen lebten am 30. Juni 2009 – zusammen mit einem oder
mehreren minderjährigen ledigen Kindern in häuslicher Gemeinschaft –
seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit
einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet, die
aber die nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG erforderliche Aufenthalts-
dauer von sechs Jahren zum 1. Juli 2007 noch nicht erreicht hatten (bitte
nach Duldung, Gestattung und Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Grün-
den aufschlüsseln)?

17. Hält die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration,
Dr. Maria Böhmer, es für angezeigt, auch diese Personen, in eine Bleibe-
rechtsregelung mit einzubeziehen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 20. August 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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