BT-Drucksache 16/13899

Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit der Großkanzlei Linklaters

Vom 14. August 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13899
16. Wahlperiode 14. 08. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexander Bonde, Kerstin Andreae, Christine Scheel,
Dr. Thea Dückert, Markus Kurth, Omid Nouripour, Dr. Gerhard Schick
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
mit der Großkanzlei Linklaters

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den Ent-
wurf für das Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes durch die Groß-
kanzlei Linklaters schreiben lassen. Damit unterwirft sich das BMWi dem
direkten Einfluss ausgerechnet einer Kanzlei, welche die von diesem Gesetz be-
troffenen Unternehmen beraten hat und in Zukunft beraten wird. Interessens-
konflikte sind so nicht auszuschließen. Dass sich ein großes Ministerium wie das
BMWi nicht in der Lage sieht, einen solchen grundlegenden Gesetzentwurf aus
eigener Kompetenz heraus zu erarbeiten, ist nicht vertretbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welches Ministerium innerhalb der Bundesregierung hat die Federführung
für die Erstellung eines Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes?

2. Welche Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gab und gibt es zum
Gesetzentwurf zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes?

3. Aus welchem Grund sieht sich das BMWi nicht in der Lage, den Entwurf
des Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes aus eigener Feder zu
schreiben?

4. Inwieweit wurde der Entwurf von Linklaters durch den Regierungsentwurf
des Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes übernommen (synop-
tische Darstellung beider Entwürfe)?

5. Wurde der Auftrag an Linklaters ausgeschrieben, und wenn nein, warum
nicht?

6. Welche Dienstleistungen umfasst der geschlossene Vertrag mit Linklaters?

7. Welche Höhe und Art der Entlohnung wurde mit Linklaters vereinbart?

8. Wie gewährleistet das BMWi, dass der Entwurf des Gesetzes zur Ergänzung
des Kreditwesengesetzes von Linklaters den politisch gewollten Rechtsbe-
fehlen entspricht, da die gesamte Ausführung des Entwurfs durch Link-
laters erfolgt ist?

9. Welche konkreten Vorgaben für die Inhalte des Gesetzes wurden bei Auf-
tragsvergabe an Linklaters durch das BMWi gemacht?

Drucksache 16/13899 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
10. Wie gewährleistet das BMWi, dass Linklaters keinerlei Interessenkonflik-
ten mit bestehenden oder zukünftigen Mandanten aus der Privatwirtschaft
unterliegt, welche dem Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes un-
terworfen sind?

Berlin, den 14. August 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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