BT-Drucksache 16/13888

Investitionen der Länder und Kommunen im Konjunkturpaket II

Vom 12. August 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13888
16. Wahlperiode 12. 08. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexander Bonde, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann,
Birgitt Bender, Markus Kurth, Anna Lührmann, Omid Nouripour, Christine Scheel,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Investitionen der Länder und Kommunen im Konjunkturpaket II

Das Konjunkturpaket II, offiziell „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte
und Modernisierung des Landes“ wurde am 2. März 2009 beschlossen. Der
Kernbestandteil des Pakets ist der „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF).
Über diesen Sonderfonds und Schattenhaushalt finanziert der Bund bis Ende
2011 konjunkturelle Impulse in Höhe von 20,4 Mrd. Euro. Von diesen
20,4 Mrd. Euro fließen 10 Mrd. Euro als Finanzhilfen des Bundes für Zukunfts-
investitionen der Länder und Kommunen. Die damit finanzierten Maßnahmen
sollen schnell und zielgerichtet einen konjunkturellen Impuls setzen.

Die Finanzhilfen des Bundes werden nach Maßgabe des Artikels 104b des
Grundgesetzes (GG) (Finanzhilfen) für Bildungsinfrastruktur (65 Prozent) und
allgemeine Infrastruktur (35 Prozent) gewährt. Von diesen Gesamtausgaben
sollen mindestens 70 Prozent in die Kommunen fließen. Da die Länder noch
ein zusätzliches Viertel zu diesem Plafonds von 10 Mrd. Euro beisteuern,
stehen also in der Summe gesamtstaatlich 13,33 Mrd. Euro zur Verfügung.

Konkret finanziert werden sollen beispielsweise Schulinfrastruktur, Hochschulen,
kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen, Krankenhäuser, Städtebaumaß-
nahmen, ländliche Infrastruktur, Lärmschutzmaßnahmen oder Informationstech-
nologie. Die Entscheidung entlang der in einer Verwaltungsvereinbarung fest-
gelegten Maßstäbe obliegt alleinig den Ländern. Der Bund hat kein Mit-
spracherecht. Die Projekte müssen „zusätzlich“ sein, d. h. es darf keine Mittel-
substitution kommunaler Mittel durch die Mittel des ITF stattfinden.

Die gesamte Konstruktion des ITF erschwert nicht nur die Überprüfung und
Evaluierung, sondern ist aufgrund des nicht vorhandenen Zugriffs bzw. der
kaum vorhandenen Informationsrechte des Bundes als Geldgeber völlig in-
transparent. So formuliert die Bundesregierung in ihrem Bericht zum Sachstand
ITF vom 25. Juni 2009, dass eine belastbare Darstellung im Prinzip gar nicht
möglich ist. Hier heißt es unter anderem: „Für eine sachgerechte Einordnung
der Aussagekraft der Berichte ist zu berücksichtigen, dass (…) den Ländern
keine konkreten Vorgaben hinsichtlich Struktur und Inhalt der Berichte (ge-
macht werden), so dass sich die Berichte sowohl in qualitativer als auch in
quantitativer Hinsicht erheblich unterscheiden. Insbesondere fallen die Anga-
ben zu den Investitionsvorhaben sehr unterschiedlich aus.“ Und weiter heißt es:
„Soweit die Länder ihren Kommunen die Fördermittel über den Weg pauscha-
ler Mittelbewilligungen zur Verfügung stellen, lassen sich aus den Berichten

Drucksache 16/13888 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
keine Informationen zur Aufteilung der Fördermittel innerhalb der beiden För-
derschwerpunkte ermitteln.“

Im Klartext wandern die 13,33 Mrd. Euro Investitionsmittel in eine Blackbox.
Handlungsleitend ist die Hoffnung, dass alles schon irgendwie und irgendwo
vernünftig und sachgerecht verwandt wird.

Durch die Verzahnung der Fördermittel mit einzelnen Länderprogrammen unter
anderem in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wird
die Evaluation noch einmal weiter verkompliziert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen genauen Überblick hat die Bundesregierung zum Planungsstand
investiver Maßnahmen der Bundesländer und deren Kommunen (bitte auf-
schlüsseln nach Bundesländern mitsamt deren jeweiligen Kenntnissen über
die sie betreffenden kommunalen Maßnahmen)?

2. In welchem zeitlichen Rhythmus erlangt die Bundesregierung Informa-
tionen zum Sachstand der Planungen nach Frage 1 (bitte aufschlüsseln nach
Bundesländern mitsamt deren jeweiligen Kenntnissen über die sie betreffen-
den kommunalen Maßnahmen)?

3. Wie gewährleistet die Bundesregierung die Überprüfung der an sie übermit-
telten Daten und Sachstände nach Frage 2 (besonders die Richtigkeit und
Rechtskonformität mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
ITF und dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommu-
nen und Länder)?

4. Wie evaluiert die Bundesregierung die angestrebte konjunkturelle Wirksam-
keit der gemeldeten geplanten Maßnahmen?

5. Welchen genauen Überblick hat die Bundesregierung zum Mittelabfluss für
investive Maßnahmen der Bundesländer und deren Kommunen (bitte auf-
schlüsseln nach Bundesländern mitsamt deren jeweiligen Kenntnissen über
die sie betreffenden kommunalen Maßnahmen)?

6. In welchem zeitlichen Rhythmus erlangt die Bundesregierung Informatio-
nen zum Mittelabfluss nach Frage 5 (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern
mitsamt deren jeweiligen Kenntnissen über die sie betreffenden kommuna-
len Maßnahmen)?

7. Wie gewährleistet die Bundesregierung die Überprüfung der an sie übermit-
telten Daten und Sachstände nach Frage 6 (besonders die Richtigkeit und
Rechtskonformität mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
ITF und dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommu-
nen und Länder)?

8. Wie evaluiert die Bundesregierung die angestrebte konjunkturelle Wirksam-
keit der gemeldeten finanzierten Maßnahmen?

Berlin, den 12. August 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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