BT-Drucksache 16/13754

Kostenpflichtige Nutzung des Originaltextservices einer Presseagentur durch die Bundespolizei und sparsame Verwendung öffentlicher Mittel

Vom 6. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13754
16. Wahlperiode 06. 07. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Monika Lazar, Silke Stokar von Neuforn,
Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Kostenpflichtige Nutzung des Originaltextservices einer Presseagentur
durch die Bundespolizei und sparsame Verwendung öffentlicher Mittel

Die Bundespolizei nutzt offenbar den Originaltextservice (OTS) einer Presse-
agentur. Mittels dieses Services werden neben den von der Agentur selbst her-
ausgegebenen und verantworteten Pressemeldungen, Meldungen Dritter gegen
ein Entgelt über den Ticker dieser Agentur bundesweit verbreitet. Allein für das
laufende Jahr haben wir über 200 OTS-Meldungen der Bundespolizei gezählt.

In der letzten vorliegenden Meldung vom 30. Juni 2009 heißt es beispielsweise:

„Drei jugendliche Polen im Verdacht des Fahrraddiebstahls“

und zuvor am 29. Juni 2009

„Gestern Nachmittag nahmen Beamte der Bundespolizei insgesamt vier junge
Graffitisprayer in Berlin Hohenschönhausen vorläufig fest.“

Eine Gesamtschau zeigt, dass die Bundespolizei über OTS über ihre tägliche
Arbeit in den Bereichen Diebstahl, Graffiti, Körperverletzung und Erschleichen
von Leistungen berichtet. Nur wenige dieser Berichte betreffen den Bereich der
schweren oder organisierten Kriminalität.

Zu überprüfen ist, ob die Kosten dieser Kommunikationspolitik des Bundes
sachgerecht verausgabt worden sind und ob ein Informationsinteresse der
Öffentlichkeit an Meldungen über gewöhnliche Kriminalitätsfälle besteht,
welches gegebenenfalls nicht auch kostengünstiger befriedigt werden könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) War der Bundesregierung die Praxis der Bundespolizei, den kostenpflich-
tigen OTS zu nutzen, bereits vor Eingang der vorliegenden Anfrage be-
kannt?

b) Falls nein, warum nicht?
c) Falls ja, hat sie – bzw. das verantwortliche Bundesressort – dieser Praxis
ausdrücklich oder konkludent zugestimmt?

2. Seit wann nutzt die Bundespolizei den kostenpflichten OTS-Service?

3. Welche Kosten sind dem Bund seit Beginn der Nutzung entstanden, und wie
viele Meldungen sind auf diese Weise ingesamt abgesetzt worden (bitte nach
Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

Drucksache 16/13754 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wie viele der OTS-Meldungen haben zu (überregionaler) Berichterstattung
geführt?

5. a) Welche sachlichen Gründe rechtfertigen es, dass die Bundespolizei zur
Verbreitung ihrer Pressemeldungen einen kostenpflichtigen Service nutzt,
wo ihr gleichzeitig auch andere Mittel der Informationspolitik zur Ver-
fügung stehen?

b) Ist die Bundesregierung – nach Durchsicht der Pressemitteilungen – der
Auffassung, dass bei allen – oder auch nur bei einer überwiegenden Zahl –
dieser Meldungen ein bundesweites Interesse an der verbreiteten Infor-
mation besteht, und worin ist dieses zu sehen?

c) Falls die Bundesregierung eine (bundesweites) Interesse bejaht, könnte
das Ergebnis nicht auch durch eine normale (kostenlose) Pressemittei-
lung erreicht werden?

d) Falls die Bundesregierung ein (bundesweites) Interesse verneint, ist es
aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt, Meldungen, die nicht von
bundesweitem Interesse sind, kostenpflichtig zu verbreiten?

e) Kann die Bundesregierung die Einschätzung nachvollziehen, dass in vielen
Fällen allenfalls eine normale – kostenfreie – Mitteilung des Sachverhaltes
an die Lokalpresse eine naheliegendere, effizientere und kostengünstigere
Form der Informationspolitik gewesen wäre?

6. a) Nutzen andere Bundesbehörden OTS, und wenn ja, in welchem Umfang
(ggf. nach Behörden aufschlüsseln)?

b) Falls nein, gibt es Unterschiede zu diesen Behörden, die das andere Ver-
fahren der Bundespolizei rechtfertigen könnten?

7. Ist die Bundesregierung bereit, der Bundespolizei die kostenpflichtige Nut-
zung des OTS zu untersagen?

Berlin, den 6. Juli 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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