BT-Drucksache 16/13724

Arbeitssituation der Hebammen und Entbindungspfleger

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13724
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily,
Dr. Heinrich L. Kolb, Detlef Parr, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth,
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter
Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael
Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Dr. Erwin Lotter, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim
Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph
Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Arbeitssituation der Hebammen und Entbindungspfleger

Der Berufsgruppe der Hebammen und Entbindungspfleger kommt im Gesund-
heitssystem eine wichtige Funktion zu. Durch die Wahrnehmung vielseitiger
Aufgaben vor, während und nach der Geburt leisten Hebammen und Ent-
bindungspfleger einen unerlässlichen Beitrag dazu, dass sich werdende Mütter
und ihre Familien während der unterschiedlichen Phasen der Schwangerschaft
und nach der Geburt gut betreut und beraten fühlen. In diesem Sinne leisten
Hebammen und Entbindungspfleger einen wichtigen Beitrag zur Bindung zwi-
schen Eltern und Kind und tragen zur Prävention in der Gesellschaft bei.

Die Arbeit der Hebammen und Entbindungspfleger wird immer anspruchsvol-
ler und verdichteter, nicht zuletzt wegen sich ändernder Rahmenbedingungen
im Gesundheitssystem und der Entwicklungen im Bereich des Kindsschutzes.
Um eine qualitativ hochwertige Versorgung von Müttern und Kindern, sowie
die Einhaltung der Hinzuziehungspflicht nach § 4 des Hebammengesetzes und
das Recht der Frau auf Hebammenhilfe nach § 196 der Reichsversicherungs-
ordnung (RVO) zu gewährleisten, erscheint eine Bestandsaufnahme der der-
zeitigen Versorgung durch Hebammen und Entbindungspfleger und ihrer
Arbeitsbedingungen erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele freiberufliche Hebammen und freiberufliche Entbindungspfleger
zur Versorgung der Frauen in den Phasen Schwangerschaft, Geburt und
Wochenbett gibt es, und hält die Bundesregierung diese Zahl für sachgerecht
insbesondere vor dem Hintergrund der reduzierten Verweildauer in den
Kliniken nach Geburten?

Drucksache 16/13724 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Wie viele Frauen nehmen in welchem Umfang Hebammenhilfe in An-
spruch, und wie ist die Inanspruchnahme nach der Geburt?

3. Gibt es Unterschiede in der Verfügbarkeit zwischen ländlichen Gebieten
und Ballungsräumen?

4. Gibt es Unterschiede im Hinblick auf verschiedene Bevölkerungsgruppen
(z. B. Migrantinnen) oder auf soziale Brennpunkte?

5. Gibt es regionale Unterschiede in der Altersstruktur der Hebammen und
Entbindungspfleger?

6. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf die Kommunen einzu-
wirken, um für eine ausreichende Anzahl von freiberuflichen Hebammen
und Entbindungspflegern zu sorgen, und wenn ja, wie will sie dieses er-
reichen?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verdienstsituation freiberuflicher
Hebammen und Entbindungspfleger und ihre Auswirkung auf die Arbeits-
gestaltung?

8. Sieht die Bundesregierung einen Einfluss des Anstiegs der Berufshaft-
pflichtversicherung freiberuflich tätiger Hebammen und Entbindungs-
pfleger mit Geburtshilfe auf das Angebot für Beleggeburten und außer-
klinische Geburten?

9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die freie Wahl des Geburts-
ortes für alle Frauen sichergestellt werden muss?

10. Verfügt die Bundesregierung über verlässliche Zahlen über das tatsächliche
Angebot an Hebammenhilfen, bei denen berücksichtigt ist, dass ca. 70 Pro-
zent der angestellten Hebammen bzw. angestellten Entbindungspfleger
gleichzeitig eine freiberufliche Tätigkeit ausüben und ca. 75 Prozent der
freiberuflichen Hebammen bzw. freiberuflichen Entbindungspfleger ihre
Tätigkeit in Teilzeit ausüben, und wenn nein, welche Möglichkeiten zu
einer besseren Ermittlung sieht sie?

11. Wie hoch ist der Durchschnittsverdienst einer freiberuflichen Hebamme
bzw. eines freiberuflichen Entbindungspflegers im Jahr?

12. Wie hoch ist der Anteil der Hebammen und Entbindungspfleger, die weni-
ger als 400 Euro monatlich verdienen?

13. Wie hoch ist der Anteil der Hebammen und Entbindungspfleger, die zu-
sätzlich staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vergütung der Hebammen und Ent-
bindungspfleger im Hinblick auf die Attraktivität dieses Berufes?

15. Wie begründet die Bundesregierung, dass nach § 2 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VI) Hebammen und Entbindungspfleger auch dann
rentenversicherungspflichtig bleiben, wenn sie Ausnahmebedingungen, die
für andere selbstständige Berufsgruppen gelten, erfüllen, wie z. B. die Be-
schäftigung von Arbeitnehmern?

16. Ist die Bundesregierung bereit, diese Benachteiligung gegenüber anderen
freien Berufen zu beseitigen?

17. Plant die Bundesregierung Änderungen im Hinblick auf die Ausbildung
der Hebammen und Entbindungspfleger mit dem Ziel, sie besser auf die
Freiberuflichkeit vorzubereiten?

18. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei der Einführung von
Mindestmengen für die Versorgung von Frühgeborenen in Perinatalzentren

eine Transportbegleitung durch Hebammen und Entbindungspfleger statt-
finden kann und Eltern in der Nähe ihrer Kinder sein können?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13724

19. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Einführung von
solchen Mindestmengen ein Anreiz gegeben ist, die Anzahl Frühgeborener
zu „erhöhen“?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedliche Einbindung von
Ärztinnen, Ärzten, Hebammen und Entbindungspflegern bei Entscheidun-
gen des Gemeinsamen Bundesausschusses im Zusammenhang mit den
Mutterschaftsrichtlinien?

21. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Versorgung von
Frauen vor, während und nach der Geburt sektor- und berufsgruppenüber-
greifend im Gemeinsamen Bundesausschuss behandelt wird?

22. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Einführung
der diagnosebezogenen Fallpauschalen und dem drastischen Anstieg der
Kaiserschnitte, und wenn ja, wie beurteilt sie dies?

23. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, einen weiteren Anstieg der Zahl
der Kaiserschnittgeburten nach Möglichkeit zu verhindern?

Berlin, den 1. Juli 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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