BT-Drucksache 16/13719

Bestandsaufnahme Bürokratieabbau

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13719
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe
Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam
Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link
(Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Bestandsaufnahme Bürokratieabbau

Eines der primären Ziele der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode war
das „Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“, in dem sie sich
dazu verpflichtete, „Bürokratiekosten, vor allem solche, die durch rechtlich
vorgegebene Informationspflichten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung
entstehen, messbar zu senken und neue Informationspflichten zu vermeiden“
(Kabinettsbeschluss vom 25. April 2006).

Erklärte Ziele waren dabei vor allem die in der vom Normenkontrollrat durch-
geführten Bestandsmessung identifizierten Bürokratiekosten von 46,7 Mrd.
Euro bis 2011 um 25 Prozent abzubauen. Allerdings sind die ermittelten
46,7 Mrd. Euro nur ein vorläufiges Ergebnis. Es sind nur die Kosten für die
Bestandsmessung bis zum 30. September 2006 erfasst. Sämtliche vom Kabinett
beschlossenen Regelungen zwischen dem 30. September 2006 und dem 1. Juli
2007 sind in dieser Ermittlung noch nicht einbezogen und müssen nachgemes-
sen werden. Zum Ende der Legislaturperiode bietet sich eine Bestandsaufnahme
an.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch ist der aktuelle Bestand an Gesetzen, Rechtsverordnungen und Ein-
zelvorschriften im Bundesrecht?

2. Wie hoch war der Bestand an Gesetzen, Rechtsverordnungen und Einzelvor-
schriften im Bundesrecht am Ende der 15. Legislaturperiode?
3. Wie viele Gesetze und Verordnungen wurden in der 16. Legislaturperiode
vom Deutschen Bundestag verabschiedet und wie viele Rechtsverordnungen
in Kraft gesetzt?

4. Wie viele Bundesgesetze und Verordnungen sind im selben Zeitraum außer
Kraft gesetzt bzw. aufgehoben worden?

Drucksache 16/13719 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von neu erlassenen und
aufgehobenen Rechtsnormen?

6. Wie hoch sind die durch neu erlassene Regelungen entstanden Bürokratie-
kosten seit Beginn der Legislaturperiode, und wie hoch sind die im selben
Zeitraum erreichten Reduzierungen von Bürokratiekosten durch aufgeho-
bene Regelungen?

Ergibt sich damit ein positiver oder negativer Saldo?

7. Wie ist das Verhältnis im Bezug auf bürokratische Belastungen durch Infor-
mationspflichten zwischen neu erlassenen und aufgehobenen Regelungen?

8. Wie viele Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung in dieser Legislatur-
periode in den Deutschen Bundestag eingebracht, und wie viele davon wur-
den beschlossen?

9. Wie viele Gesetzentwürfe haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in
dieser Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag eingebracht, und wie
viele davon wurden beschlossen?

10. Wurde die Bestandsmessung für die zwischen dem 30. September 2006 und
dem 1. Juli 2007 beschlossenen Regelungen mittlerweile durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie hoch war die zusätzliche Belastung durch die in dieser Zeit-
periode verabschiedeten Regelungen, und wie hoch ist die nun ermittelte
Gesamtbelastung durch Informationspflichten für die Wirtschaft?

11. Wie viele Gesetzentwürfe der Bundesregierung wurden vom Nationalen
Normenkontrollrat in der 16. Legislaturperiode geprüft?

12. Wie viele Vorschläge des Nationalen Normenkontrollrats wurden im weite-
ren Rechtsetzungsverfahren berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt, und
wie hoch ist die dadurch bewirkte Entlastung?

Ist die von der Bundesregierung angeführte Entlastung eine Entlastung im
Bezug auf die ursprünglich veranschlagten Bürokratiekosten der neuen Re-
gelungen oder handelt es sich dabei um eine tatsächliche Reduzierung der
Bürokratielasten?

13. Wie hoch wird die Entlastung von den bisher ermittelten Bürokratiekosten
von 47,6 Mrd. Euro bis zum Ende der Legislaturperiode im September 2009
sein?

14. Stellt diese Entlastung eine spürbare Nettoentlastung von Bürokratiekosten
für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen dar, oder ist die von der
Bundesregierung vorgetragene Entlastungswirkung so aufzufassen, dass
durch die Tätigkeit des Nationalen Normenkontrollrats weitere – also über
die neu entstandenen Bürokratiekosten hinaus – Belastungen verhindert
wurden?

15. Hat die Bundesregierung zwischenzeitlich ein konkretes Konzept bzw. wel-
che Initiativen hat die Bundesregierung beschlossen, um in den kommenden
zwei Jahren das langfristige Ziel zu erreichen, bis 2011 25 Prozent der
Bürokratiekosten abzubauen?

Wenn nein, warum nicht?

16. In welchen Bereichen liegt aus Sicht der Bundesregierung das größte Ein-
sparpotential von Bürokratiekosten in den kommenden zwei Jahren, und hat
die Bundesregierung in diesen Bereichen konkrete Initiativen beschlossen?

17. Wie ist der Sachstand bei der Erhebung der Informationspflichten für die

Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13719

18. Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung zur Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung?

Berlin, den 26. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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