BT-Drucksache 16/13709

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung -16/13156, 16/13297, 16/13384, 16/13590- Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung

Vom 3. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13709
16. Wahlperiode 03. 07. 2009

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Florian Toncar, Otto Fricke, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Ulrike
Flach, Dr. Claudia Winterstein, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Dr. Werner
Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Ina Lenke,
Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
sowie der Bundesregierung
– Drucksachen 16/13156, 16/13297, 16/13384, 16/13590 –

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Ein stabiler und funktionsfähiger Finanzmarkt ist im Interesse aller Bürge-
rinnen und Bürger und damit ein öffentliches Gut. Es ist dabei eine Aufgabe
der Ordnungspolitik, für die Funktionsfähigkeit dieses Marktes zu sorgen. Seit
vergangenem Herbst hat der Bund über den Finanzmarktstabilisierungsfonds
(SoFFin) Maßnahmen zur Entschärfung der Finanzmarktkrise ergriffen, die den
Markt kurzfristig stabilisiert haben. Dennoch bleiben wichtige Fragen ungelöst.

Die besondere Bedeutung des Finanzmarktes für unsere Volkswirtschaft liegt
vor allem darin begründet, dass er Kredite an Unternehmen zur Verfügung
stellt. Das gilt besonders für die mittelständischen Unternehmen. Gerade in der
Krise sind diese darauf angewiesen, Kredite zu bezahlbaren Zinssätzen zu be-

kommen.

Der Deutsche Bundestag nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass diese Kredit-
versorgung gefährdet ist. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass
Banken für Risiken in ihren Büchern Eigenkapital vorhalten müssen, das sie
nicht für die Vergabe neuer Kredite nutzen können. Ohne eine Möglichkeit,
riskante Vermögensgegenstände aus der Bilanz auslagern zu können, wird bei

Drucksache 16/13709 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

vielen Banken daher weniger Spielraum zur Kreditvergabe bestehen. Das kann
beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden anrichten.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Deutsche Bundestag das Ziel des vor-
liegenden Gesetzentwurfs, risikobehaftete Vermögenspositionen in Zweck-
gesellschaften und Anstalten auszulagern und damit das Eigenkapital der
Banken zu schonen. Richtig ist auch die Vorgabe, entstehende Verluste im
Ergebnis so weit wie möglich den Eigentümern der Banken zuzuordnen.

Der Deutsche Bundestag erachtet den vorliegenden Gesetzentwurf zur Fort-
entwicklung der Finanzmarktstabilisierung allerdings als nicht geeignet, den
Finanzmarkt durch ein wirtschaftlich tragfähiges und politisch vertretbares
Ausplatzierungsinstrument für Risikopositionen nachhaltig zu stabilisieren und
in seiner Funktionsfähigkeit zu stärken:

– Das Gesetz verfestigt das staatliche Engagement im Bankensektor und damit
die Risiken für die Steuerzahler, indem die Frist für die Durchführung von
Stabilisierungsmaßnahmen aller Art verlängert und mit einem allgemeinen
Verlustausgleich (§ 8a Absatz 10) ein neues und möglicherweise teures
Stabilisierungsinstrument eingeführt wird.

– Der Gesetzentwurf führt zu vermeidbaren Wettbewerbsverzerrungen, weil
Banken mit einer Kernkapitalquote von weniger als 7 Prozent ihre Ver-
mögenspositionen ohne einen Abschlag auf den Wert übertragen dürfen,
Institute mit einer höheren Quote hingegen einen solchen Abschlag hin-
nehmen müssen. Der Deutsche Bundestag hält es daher für geboten, dass
die Übertragung von Risiken auf Zweckgesellschaften oder Anstalten erst
vorgenommen werden darf, wenn eine Bank eine Kernkapitalquote von
7 Prozent oder mehr aufweist.

– Das Gesetz enthält Sonderbestimmungen zugunsten der Eigentümer von
Landesbanken, die überarbeitungsbedürftig sind. Eine verbindliche Ver-
einbarung mit den Ländern, deren Landesbanken Unterstützung vom Bund
erhalten, im Hinblick auf eine umfassende Konsolidierung der Landesbanken
(Aufgabenkritik, Privatisierung nicht notwendiger Geschäftsbereiche, Fusio-
nen) innerhalb eines klaren Zeitplans wäre vor Verabschiedung dieses Geset-
zes erforderlich gewesen.

– Das Gesetz schafft nicht die Rechtssicherheit, die erforderlich ist, damit
Institute die neu geschaffenen Instrumente so zügig nutzen können, dass die
Kreditvergabe verbessert wird. Eine Bank kann aus heutiger Sicht nicht be-
urteilen, ob dieses Gesetz eine für sie tragfähige Lösung bietet, weil weder
die Höhe der Verzinsung von staatlichen Garantien noch die Höhe des bei
der Übertragung von Vermögen vorzunehmenden Risikoabschlags vor-
hersehbar ist. Es besteht die Gefahr, dass die Akteure zunächst abwarten,
wie diese Parameter berechnet werden. So droht, Zeit verloren zu gehen.

– Die steuerlichen Regelungen zur Nachhaftung könnten zu einer Besteuerung
von Verlusten führen, die abzulehnen ist.

– Mit der Einrichtung von Zweckgesellschaften und Abwicklungsanstalten
steht fest, dass der Sonderfonds mindestens weitere 20 Jahre bestehen wird.
Ein Provisorium wird damit zur Dauereinrichtung. Das erfordert eine wirk-
samere Kontrolle durch das Parlament, als sie bisher im Gesetz vorgesehen
ist.

II. Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,

– den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung an-
hand der Kritik des Deutschen Bundestages zu überarbeiten;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13709

– dabei auch alternative Konzepte eingehender zu prüfen. Insbesondere prü-
fenswert ist aus Sicht des Deutschen Bundestages eine Lösung der Eigen-
kapitalbelastung über das Bilanzrecht. So könnte die Möglichkeit geschaffen
werden, Risikopositionen auf einem eigenen Bilanzposten zu verbuchen und
die auf diesem Posten entstehenden Verluste über einen längeren Zeitraum hin
gleichmäßig abzuschreiben.

Berlin, den 3. Juli 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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