BT-Drucksache 16/13693

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung -16/12852, 16/13106, 16/13666- Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13693
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe
Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun
Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Daniel
Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
sowie der Bundesregierung
– Drucksachen 16/12852, 16/13106, 16/13666 –

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
(Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag unterstützt alle Maßnahmen, die zur Bekämpfung der
Steuerhinterziehung notwendig und geeignet sind. Steuerhinterziehung ist kri-
minell.

Die im Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vorge-
sehenen Maßnahmen sind allerdings nicht geeignet, um dem angestrebten Ziel
näher zu kommen. Das Gesetz läuft ins Leere, da es nur gegen Staaten angewen-

det werden soll, welche die OECD-Standards (OECD: Organisation für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zum Austausch von Steuer-
sachen nicht akzeptieren. Mittlerweile gibt es aber kaum noch ein Land, das die
OECD-Standards ablehnt.

Die einzelnen Maßnahmen sind auch nicht geeignet, um Steuerhinterziehung
zurückzudrängen. Im Gegenteil, sie verschlechtern das Klima zwischen Steuer-

Drucksache 16/13693 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
bürgern und Fiskus weiter: Steuerpflichtige, die mit bestimmten Staaten Ge-
schäftsbeziehungen unterhalten, werden nur aufgrund dieses Umstands unter
den Verdacht der Steuerhinterziehung gestellt. Das ist eines Rechtsstaats nicht
würdig und strikt abzulehnen.

Die staatlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung wurden
in den letzten zehn Jahren systematisch ausgeweitet und verschärft. Bei banden-
mäßiger Steuerhinterziehung wurde die Telefonüberwachung eingeführt. Die
Verjährungsfrist für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung wurde von
fünf auf zehn Jahre verlängert. Finanzbeamte können unangemeldet eine Um-
satzsteuer-Nachschau durchführen. Mit der Einführung des Kontenabrufverfah-
rens begann die Beseitigung des Bankgeheimnisses, was viele Bürger sehr
aufgebracht und die Steuermoral weiter verschlechtert hat. Trotz all dieser
Maßnahmen stellt die Koalition der CDU/CSU und SPD in der Bundestags-
drucksache 16/11389 fest: „Die durch das verbesserte rechtliche und technische
Vollzugsinstrumentarium erwarteten deutlich spürbaren Wirkungen sind bisher
leider weitgehend ausgeblieben.“ Der Deutsche Bundestag schließt daraus, dass
die in vielen Fällen rechtsstaatlich bedenkliche Ausweitung staatlicher Prü-
fungs- und Kontrollbefugnisse nicht geeignet ist, die Steuerhinterziehung wirk-
sam einzugrenzen.

Der Deutsche Bundestag hält es für unakzeptabel, dass im vorliegenden Gesetz-
entwurf die Bundesregierung ermächtigt werden soll, die Anwendung steuer-
licher Vorschriften per Verordnung auszusetzen. Die Bundesregierung gibt mit
diesem Vorschlag erneut zu erkennen, dass das Prinzip der Gewaltenteilung als
Kernbestandteil eines demokratischen Rechtsstaates für sie nur einen unter-
geordneten Stellenwert hat. Der Deutsche Bundestag lehnt diese Auffassung
entschieden ab.

II. Der Deutsche Bundestag lehnt den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung
der Steuerhinterziehung zur Erreichung der angestrebten Ziele als ungeeig-
net und rechtsstaatlich bedenklich ab.

Berlin, den 26. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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