BT-Drucksache 16/13599

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/13396- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und Folgeresolutionen

Vom 30. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13599
16. Wahlperiode 30. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/13396 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-
Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und
Folgeresolutionen

A. Problem

Die Lage in Darfur, im Westen Sudans, bleibt äußerst angespannt. Anhaltende
Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Milizen sowie eine zu-
nehmende Bedrohung durch bewaffnete Banditen belasten die ohnehin prekäre
humanitäre Lage der Zivilbevölkerung in Darfur. Eine politische Lösung des
Darfur-Konflikts steht aus, auch die angespannten Beziehungen zwischen dem
Sudan und Tschad belasten die Lage in Darfur. Daher beantragt die Bundes-
regierung die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID).

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Resolution 1769 (2007)
am 31. Juli 2007 die Friedensmission für zunächst zwölf Monate mandatiert
und mit der Resolution 1828 (2008) am 31. Juli 2008 verlängert.

Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange ein Mandat
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung
des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 15. August
2010. Der Einsatz wird fortgesetzt ohne inhaltliche Änderungen und unter Fort-
geltung der Regelungen der Beschlüsse der Bundesregierung vom 7. November
2007 (Bundestagsdrucksache 16/6941), dem der Deutsche Bundestag am
15. November 2007 zugestimmt hat, und vom 13. August 2008 (Bundestags-
drucksache 16/10106), dem der Deutsche Bundestag am 17. September 2008

zugestimmt hat.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden – sofern nicht von den Vereinten
Nationen getragen bzw. erstattet – aus dem Einzelplan 14 finanziert. Sie werden
für die Dauer von zwölf Monaten und bei einem Einsatz von bis zu 250 Solda-
tinnen und Soldaten rund 1,89 Mio. Euro betragen. Hiervon entfallen auf das
Haushaltsjahr 2009 rund 0,65 Mio. Euro sowie auf das Haushaltsjahr 2010 rund
1,24 Mio. Euro.

Drucksache 16/13599 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Aufgabe von UNAMID ist es, die umgehende und wirksame Umsetzung des
Darfur-Friedensabkommens vom 5. Mai 2006 sowie des Ergebnisses der unter
Vermittlung der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union geführten
Friedensverhandlungen zu unterstützen. UNAMID ist nach Kapitel VII der
VN-Charta autorisiert. Zur Ausführung einzelner Teilaufgaben schließt dies die
Anwendung von Gewalt ein.

Inzwischen sind von den vom VN-Sicherheitsrat für UNAMID autorisierten
circa 26 000 Soldaten und Polizisten 15 686 im Einsatz (Stand 30. April 2009).
Dies konnte insbesondere durch eine in den letzten Monaten verbesserte
Zusammenarbeit der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union mit der
sudanesischen Regierung im Rahmen eines gemeinsamen Komitees erreicht
werden.

Zudem haben sich bei den Vereinten Nationen in New York wichtige Staaten,
darunter Deutschland, zu einer „Freundesgruppe“ zusammengeschlossen, um
in enger Abstimmung mit dem VN-Sekretariat Wege zu finden, den Aufwuchs
der Mission zu unterstützen.

Gemäß dem Antrag der Bundesregierung ist die deutsche Beteiligung an
UNAMID ein wichtiges Zeichen, insbesondere an die Vereinten Nationen und
die Afrikanische Union, dass Deutschland das internationale Engagement in
Darfur unterstützt.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13599

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/13396 anzunehmen.

Berlin, den 30. Juni 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Hartwig Fischer (Göttingen)
Berichterstatter

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 der Geschäfts-
ordnung in einem gesonderten Bericht zu den Kosten
Stellung.

Berlin, den 30. Juni 2009

Hartwig Fischer (Göttingen)
Berichterstatter

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Drucksache 16/13599 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen), Brunhilde Irber,
Marina Schuster, Dr. Norman Paech und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/13396 in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit sowie dem Haushaltsausschuss
gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 147. Sitzung
am 30. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
109. Sitzung am 30. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 90. Sitzung am 30. Juni 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 92. Sitzung am
29. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
92. Sitzung am 30. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.