BT-Drucksache 16/13598

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/13395- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. März 2005 und Folgeresolutionen

Vom 30. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13598
16. Wahlperiode 30. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/13395 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der
Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom
4. März 2005 und Folgeresolutionen

A. Problem

Zur Überwachung und Unterstützung der Umsetzung des von den Konflikt-
parteien im Januar 2005 geschlossenen Umfassenden Friedensabkommens von
Naivasha hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resolution 1590
(2005) vom 24. März 2005 die Einsetzung einer Friedensmission der Vereinten
Nationen im Sudan (UNMIS) beschlossen, deren Mandat seitdem mehrfach,
zuletzt mit Resolution 1870 (2009) vom 30. April 2009 bis zum 30. April 2010
verlängert wurde.

Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich aufgrund eines Beschlusses der
Bundesregierung vom 13. April 2005, dem der Deutsche Bundestag am 22. April
2005 zugestimmt hat (Drucksache 15/5265), mit bewaffneten Streitkräften an
UNMIS. Auf der Grundlage der einschlägigen Folgeresolutionen des Sicher-
heitsrates hat die Bundesregierung in den folgenden Jahren regelmäßig die Ver-
längerung der Beteiligung beschlossen, der der Deutsche Bundestag jeweils zu-
gestimmt hat; zuletzt am 17. September 2008 (Drucksache 16/10104).

Ungeachtet beachtlicher Erfolge sieht sich UNMIS nach wie vor großen Heraus-
forderungen gegenüber. Die ordnungsgemäße Durchführung der für 2010 vor-
gesehenen Wahlen und des 2011 abzuhaltenden Referendums erfordert eine vor-
herige Verständigung unter den Parteien des Umfassenden Friedensabkommens
über eine Reihe entscheidender Fragen, wofür die Unterstützung durch UNMIS
von erheblicher Bedeutung ist. UNMIS leistet damit weiterhin einen unverzicht-
baren Beitrag zur Stabilisierung der Lage im Sudan.
Die Bundesregierung hat deswegen am 17. Juni 2009 beschlossen, die Beteili-
gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNMIS auf der Grundlage der Reso-
lution 1590 (2005) und der Folgeresolutionen, zuletzt der Resolution 1870
(2009) des Sicherheitsrates ohne inhaltliche Änderung und unter Fortgeltung der
Regelungen des Beschlusses der Bundesregierung vom 13. April 2005 und der
bisherigen Verlängerungsbeschlüsse, denen der Deutsche Bundestag jeweils zu-
gestimmt hat, fortzusetzen, solange ein Mandat des Sicherheitsrates und die

Drucksache 16/13598 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

konstitutive Zustimmung des Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum
15. August 2010. Die Bundesregierung sichert zu, den Bundestag erneut zu be-
fassen, wenn der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sein Mandat in einer
Weise ändert, die für Einsatzrahmen und Aufgaben der eingesetzten deutschen
Kräfte von Bedeutung ist.

Der Beschluss der Bundesregierung bedarf der Zustimmung des Deutschen
Bundestages.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13598

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/13395 anzunehmen.

Berlin, den 30. Juni 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Hartwig Fischer (Göttingen)
Berichterstatter

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

tion DIE LINKE. die Annahme. gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 30. Juni 2009

Hartwig Fischer (Göttingen)
Berichterstatter

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Drucksache 16/13598 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen), Brunhilde Irber,
Marina Schuster, Dr. Norman Paech und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/13395 in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit sowie dem Haushaltsausschuss
gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 147. Sitzung
am 30. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
109. Sitzung am 30. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 90. Sitzung am 30. Juni 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 92. Sitzung am 29. Ju-
ni 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
92. Sitzung am 30. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem

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