BT-Drucksache 16/13536

zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Ahrendt, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/12285- Notleidenden Unternehmen Sanierungschancen durch effizientere Gestaltung der gesetzlichen Regelungen im Insolvenzplanverfahren geben

Vom 22. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13536
16. Wahlperiode 22. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Ahrendt, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 16/12285 –

Notleidenden Unternehmen Sanierungschancen durch effizientere Gestaltung
der gesetzlichen Regelungen im Insolvenzplanverfahren geben

A. Problem

Die Antragsteller fordern den Deutschen Bundestag auf festzustellen, dass es ge-
rade in Krisenzeiten angezeigt sei, bewährte Instrumente des geltenden Rechts
zu verwenden, die sich in der Praxis erfolgreich behauptet hätten. Drastische
Maßnahmen wie die Enteignung, die mit dem Finanzmarktstabilisierungsergän-
zungsgesetz ermöglicht werden soll, seien daher abzulehnen. Dieser Weg ver-
kenne die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten einer ordnungspolitisch ver-
tretbaren und den Steuerzahler geringer belastenden Lösung.

Das Insolvenzplanrecht biete jetzt schon die Chance zur schnellen und konse-
quenten Sanierung eines notleidenden Unternehmens und stelle somit ein sehr
effektives Mittel zur Unternehmensrestrukturierung dar. Es gebe praktische Bei-
spiele dafür, dass ein Insolvenzplanverfahren innerhalb eines solch kurzen Zeit-
raumes erfolgreich abzuwickeln sei. Bekanntestes Beispiel hierfür sei die Insol-
venz des Berliner Herlitz-Konzerns. Die Insolvenzpläne des Unternehmens
seien im Sommer 2002 nach einer Verfahrensdauer von sechs Wochen beschlos-
sen, bestätigt und nach Aufhebung der Insolvenzverfahren ordnungsgemäß ein-
gehalten worden.

In der Praxis gebe es bereits seit langem konkrete Forderungen, Rechtsänderun-
gen im Insolvenzplanverfahren herbeizuführen, um es noch flexibler und effi-
zienter zu gestalten. In Anbetracht der Finanz- und Wirtschaftskrise sei es daher
zwingend geboten, das geltende Insolvenzplanrecht derart zu modifizieren, dass

es ein rechtssichereres Instrument wird, um Unternehmensrestrukturierungen
erfolgreich zu ermöglichen. Aktuell könne dies insbesondere der Hypo Real
Estate Holding AG, der Adam Opel GmbH und der Schaeffler KG helfen.

Ein Insolvenzplanverfahren könne in kurzer Zeit abgewickelt werden, Forde-
rungsverluste vermeiden, eine nachhaltige Restrukturierung vorbereiten und
Vertrauen sinnvoll begründen. Zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
und der Anhörung sowie Abstimmung eines auf die Restrukturierung der Wirt-

Drucksache 16/13536 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

schaftseinheit gerichteten Insolvenzplanverfahrens müsse nur die gesetzliche
Mindestfrist von sechs Wochen verstreichen.

Der Deutsche Bundestag solle betonen, dass die Enteignung im Wirtschaftssys-
tem der sozialen Marktwirtschaft keine Ultima Ratio staatlichen Handelns sei.
Einzig der Insolvenzordnung falle in unserer Rechts- und Wirtschaftsverfassung
die Aufgabe zu, den Marktaustritt oder den finanziellen Umbau am Markt ver-
sagender Wirtschaftseinheiten zu organisieren. Nach der erklärten Absicht des
Gesetzgebers der geltenden Insolvenzordnung solle das Insolvenzrecht ohne
Bruch in die vorhandene Rechts- und Wirtschaftsordnung eingefügt werden.
Insofern basiere die Insolvenzordnung auf der zentralen Erkenntnis, dass die
Insolvenz eines Marktteilnehmers keine Veranlassung gebe, die Marktmecha-
nismen durch hoheitliche Wirtschaftsregulierung zu verdrängen.

Deshalb solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern,

einen Gesetzentwurf nach Maßgabe folgender Gesichtspunkte vorzulegen:

– Das Insolvenzplanrecht so auszugestalten, dass es erforderlichenfalls auch
einen Eingriff in Aktionärs- oder Gesellschafterstellungen ermöglicht.

– Korrekturen des Insolvenzplanrechts herbeizuführen, um durchgreifende Sa-
nierungen zu ermöglichen, ohne dass die Insolvenz auf die Unternehmens-
töchter durchschlägt oder Unternehmenstöchter ihrerseits in die Insolvenz ge-
hen müssen, um ihre Sanierung zu ermöglichen.

– Sanierungsgewinne steuerfrei zu stellen.

– Möglichkeiten zu schaffen, bestehende Beratungsprogramme zur Krisenprä-
vention auch zur Sanierungsunterstützung nutzen zu können.

– Die Insolvenzordnung derart zu ändern, dass die Rechte der Massegläubiger
eingeschränkt werden dürfen.

– Die Vorschrift des § 258 Absatz 2 der Insolvenzordnung zu modifizieren.

– Die Formvorschriften als Soll-Vorschriften auszugestalten.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13536

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/12285 abzulehnen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Elisabeth Winkelmeier-Becker
Berichterstatterin

Klaus Uwe Benneter
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Berlin, den 17. Juni 2009

Elisabeth Winkelmeier-B
Berichterstatterin

eusser-Schnarrenberger
erin

Wolfgang Neskovic Jerzy Montag

Berichterstatter Berichterstatter
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/12285 in seiner 135. Sitzung am 17. Juni 2009 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/12285 in seiner 100. Sitzung am 27. Mai 2009 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/12285 in seiner 98. Sitzung am
17. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 146. Sitzung
am 17. Juni 2009 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung
zu empfehlen.

ecker Klaus Uwe Benneter
Berichterstatter

Sabine Leuth
Berichterstatt
Drucksache 16/13536 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker, Klaus Uwe Benneter,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/12285 in seiner 212. Sitzung am 20. März 2009 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
sowie an den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss und
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur Mitbera-
tung überwiesen.

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