BT-Drucksache 16/13518

Aktivitäten der Förderbanken im Kommunalgeschäft

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13518
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam
Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut
Königshaus, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Aktivitäten der Förderbanken im Kommunalgeschäft

Die KfW Bankengruppe bietet als KfW-Kommunalbank sowie über die KfW-
Mittelstandsbank mehrere Förderprogramme mit Direktkrediten für Kommunen
an. Dies sind derzeit „KfW-Investitionskredit Kommunen-flexibel“, „Energie-
effizient sanieren – Kommunen“, „KfW-Investitionskredit Kommunen“, „Er-
neuerbare Energien (Premium)“ und „BMU-Umweltinvestitionsprogramm“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welches Geschäftsvolumen besteht derzeit insgesamt im Kommunal-
geschäft?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktivitäten der KfW Bankengruppe
sowie der Förderbanken der Länder im Kommunalgeschäft unter den Aspek-
ten des EU-Rechts, insbesondere bezüglich der „Verständigung über die Aus-
richtung rechtlich selbständiger Förderinstitute in Deutschland“ (Verständi-
gung II)?

3. Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung gemäß der Verständi-
gung II auch Kredite der KfW Bankengruppe an selbständige kommunale
Gesellschaften in privater oder öffentlicher Rechtsform oder rechtlich un-
selbständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften zulässig,

und in welchem Umfang werden solche Kredite von der KfW Bankengruppe
gewährt?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktivitäten der KfW Bankengruppe
sowie der Förderbanken der Länder im Kommunalgeschäft unter den As-
pekten des Subsidiaritätsprinzips?

Drucksache 16/13518 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Fällt die Kommunalfinanzierung durch Förderbanken nach Ansicht der Bun-
desregierung nicht allein in die Länderhoheit?

5. Können die notwendigen Leistungen für die Kommunalfinanzierung durch
die im Wettbewerb stehenden Kreditinstitute (Sparkassen und Genossen-
schaftsbanken einschließlich deren Spitzeninstitute, private Banken, Hypo-
thekenbanken) vollständig bereitgestellt werden?

Wenn nein, warum nicht?

6. Wie sieht die mittelfristige Strategie der KfW Bankengruppe im Kommunal-
geschäft aus, und welche Ergebnisbeiträge für die Gewinn- und Verlustrech-
nung sollen daraus mittelfristig erzielt werden?

7. Welches Geschäftsvolumen besteht derzeit seitens der KfW Bankengruppe
mit welchen Produkten im Kommunalgeschäft?

Welches Volumen ist mit welchen Produkten geplant?

8. Inwieweit bestehen Planungen, dass die KfW Bankengruppe im Rahmen
von kommunalen Cross-Border Leasinggeschäften anstelle von US-Ver-
sicherungsunternehmen, die durch Rating-Agenturen herabgestuft wurden,
die Rolle der Garantiegeberin übernimmt?

Berlin, den 17. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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